Urteile nach Gerichten
- Landgericht Koeln, Urteil v. 08.04.2010 - Az.: 28 O 638/09
- Leitsatz:
Eine vollständige Rückrufaktion eines Buches ist nicht gerechtfertigt, wenn lediglich ein einziger Satz eine falsche Tatsachenbehauptung enthält. Dies gilt vor allem dann, wenn der Satz keine schwerwiegende Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts enthält und sich zudem auf Umstände bezieht, die seit Jahren strittig sind.
- Landgericht Koeln, Urteil v. 08.04.2010 - Az.: 28 O 638/09
- Leitsatz:
Eine vollständige Rückrufaktion eines Buches ist nicht gerechtfertigt, wenn lediglich ein einziger Satz eine falsche Tatsachenbehauptung enthält. Dies gilt vor allem dann, wenn der Satz keine schwerwiegende Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts enthält und sich zudem auf Umstände bezieht, die seit Jahren strittig sind.
- Landgericht Koeln, Urteil v. 13.01.2010 - Az.: 28 O 603/09
- Leitsatz:
Für den rechtswidrigen Upload einer KFZ-Funktionsanalyse-Software kann der Hersteller Lizenzkosten in Höhe von 5.001,- EUR verlangen. Dies gilt zumindest dann, wenn der Hersteller nachweisen kann, dass er diese Lizenzen im Schnitt zu diesem Preis vertreibt.
- Landgericht Koeln, Beschluss v. 28.07.2010 - Az.: 209 O 238/10
- Leitsatz:
Der Upload eines einzigen Films in einer P2P-Tauschbörse stellt eine schwere Rechtsverletzung dar und erreicht dadurch das gewerbliche Ausmaß. Dies gilt vor allem dann, wenn es sich dabei um einen aktuellen Film handelt.
- Landgericht Koeln, Urteil v. 14.07.2010 - Az.: 28 O 857/09
- Leitsatz:
Der Musiker Sido muss der Moderatorin und Verlobten von Oliver Pocher, Sandy Meyer-Wölden, keinen Schadensersatz zahlen. Die Äußerung "Olle Crackbraut" verletzt zwar die Persönlichkeitsrechte von Sandy Meyer-Wölden, nicht jedoch in einem Umfang, der eine Summe in Höhe der geforderten 25.000,- EUR rechtfertigt.
- Landgericht Koeln, Urteil v. 14.07.2010 - Az.: 28 O 403/10
- Leitsatz:
Der Presse ist es grundsätzlich gestattet über Straftaten zu berichten, da diese Teil des Zeitgeschehens sind und somit ein berechtigtes öffentliches Informationsinteresse besteht. Ein TV-Moderator muss es allerdings nicht hinnehmen, dass die Aussagen über seine sexuellen Vorlieben, obwohl sie möglicherweise wahr sind, veröffentlicht werden. Im Rahmen des gegen ihn geführten Ermittlungsverfahrens wegen Vergewaltigung kann dies eine besondere Stigmatisierung und soziale Ausgrenzung nach sich ziehen.
- Landgericht Koeln, Urteil v. 14.07.2010 - Az.: 28 O 93/09
- Leitsatz:
Der Veranstalter der Partyreihe "Abi-Party-Tour" haftet für die unterlassene Anmeldung und Zahlung der GEMA-Tarife für die mit der Musikwiedergabe verbundene urheberrechtliche Nutzungsrechte-Einräumung. Denn durch die öffentliche Musikwiedergabe und die unterlassene GEMA-Anmeldung hat der Veranstalter das Urheberrecht der jeweiligen Künstler widerrechtlich verletzt.
- Landgericht Koeln, Urteil v. 14.07.2010 - Az.: 28 O 128/08
- Leitsatz:
Die Veröffentlichung eines TV-Werbe-Jingles im Internet ist ohne Einwilligung des Rechte-Inhabers unzulässig. Wird vertraglich als gemeinsamer Zweck nur die TV-Ausstrahlung vereinbart, ist die Internet-Nutzung nicht davon umfasst.
- Landgericht Koeln, Urteil v. 05.05.2010 - Az.: 28 O 229/09
- Leitsatz:
Die Einräumung der Nutzungsrechte hinsichtlich einer Vielzahl von Werbeaufnahmen für eine Hotel-Webseite richtet sich danach, was die Parteien vereinbart haben. Liegt keine explizite schriftliche Regelung vor, wird anhand des Vertragszweckes entschieden. Das Hotel kann die Bilder danach nicht ohne weiteres an einen Verlag weitergeben, der die Fotos für einen Innenarchitektur-Bildband nutzt.
- Landgericht Koeln, Urteil v. 07.07.2010 - Az.: 28 O 211/10
- Leitsatz:
Die Rubrik "Abmahnwarner" auf einer Internetseite darf den Namen von einem Rechtsanwalt und dessen Mandanten benennen. Dies gilt zumindest dann, wenn der Anwalt tatsächlich Abmahnungen ausgesprochen hat. Der Ausdruck "Abmahnwarner" fällt unter den Schutz der Meinungsäußerungsfreiheit, da hiermit lediglich eine Rechtsauffassung dargestellt wird.

