Urteile nach Gerichten

Landgericht Koeln, Beschluss v. 10.01.2011 - Az.: 28 O 421/10
Leitsatz:

Der Inhaber eines Anschlusses haftet für die Urheberrechtsverletzungen in P2P-Tauschbörsen, auch wenn diese durch andere Familienmitglieder begangen wurden. Dies gilt zumindest dann, wenn er nicht in ausreichendem Maß dafür Sorge getragen hat, den Anschluss mittels Passwortes, einer speziellen Sicherheitssoftware und bestimmte Modemeinstellungen zu sichern.

Landgericht Koeln, Urteil v. 28.10.2010 - Az.: 31 O 76/10
Leitsatz:

Das von der Fluggesellschaft German Wings verwendete Formular zur Rückerstattung der Reisekosten ist derartig kompliziert, dass es den Kunden nicht zumutbar ist. Diese werden vom Ausfüllen des Formulars abgeschreckt und in der Wahrnehmung ihrer legitimen Rechte beschnitten. German Wings verhält sich diesbezüglich wettbewerbswidrig.

Landgericht Koeln, Beschluss v. 06.05.2010 - Az.: 28 O 168/10
Leitsatz:

Eine Unterlassungserklärung in P2P-Filesharing-Fällen muss die konkrete Rechtverletzung nennen und darf nicht abstrakt formuliert sein. Andernfalls wird die Wiederholungsgefahr nicht ausgeräumt.

Landgericht Koeln, Urteil v. 30.11.2010 - Az.: 18 O 150/10
Leitsatz:

Ein bei eBay geschlossener Kaufvertrag kann wirksam durch den Verkäufer angefochten werden, wenn die "Sofort-Kauf-Option ab 1,- EUR" nur versehentlich eingestellt und das angebotene Objekt tatsächlich für 1,- EUR verkauft wurde. Der Käufer hat dann keinen Anspruch auf Erfüllung des Vertrages.

Landgericht Koeln, Urteil v. 24.11.2010 - Az.: 28 O 202/10
Leitsatz:

Ein Internet-Anschlussinhaber haftet nach den Grundsätzen der Störerhaftung auf Unterlassung und Schadensersatz begangener Rechtsverletzungen, wenn er anderen Personen unbeschränkten Zugang zum Internet gewährt. Eine Verantwortlichkeit kommt insbesondere dann in Betracht, wenn der Anschlussinhaber seinen Prüf- und Handlungspflichten nicht nachkommt.

Landgericht Koeln, Beschluss v. 01.12.2010 - Az.: 28 O 594/10
Leitsatz:

1. Ein Internet-Anschlussinhaber haftet nach den Grundsätzen der Störerhaftung auf Unterlassung und Schadensersatz begangener Rechtsverletzungen, wenn er anderen Personen unbeschränkten Zugang zum Internet gewährt. Eine Verantwortlichkeit kommt insbesondere dann in Betracht, wenn der Anschlussinhaber seinen Prüf- und Handlungspflichten nicht nachkommt.
2. Pro Musiktitel besteht ein Anspruch auf Schadensersatz in Höhe von 200,- EUR.

Landgericht Koeln, Beschluss v. 12.11.2010 - Az.: 28 O 852/10
Leitsatz:

Die Hamburger Rechtsanwaltskanzlei Rasch muss die rechtswidrige TV-Berichterstattung in der WDR-Sendung "Ratgeber Recht" nicht hinnehmen.

Landgericht Koeln, Urteil v. 13.10.2010 - Az.: 28 O 300/10
Leitsatz:

Ein in Deutschland bekannter Medienanwalt muss es hinnehmen, dass auf einer Internetseite über die von ihm geführten, öffentlichen Verfahren berichtet wird und dabei sowohl das Aktenzeichen genannt als auch der Kurzinhalt beschrieben wird. Eine Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts ist darin nicht zu sehen.

Landgericht Koeln, Urteil v. 08.04.2010 - Az.: 28 O 638/09
Leitsatz:

Eine vollständige Rückrufaktion eines Buches ist nicht gerechtfertigt, wenn lediglich ein einziger Satz eine falsche Tatsachenbehauptung enthält. Dies gilt vor allem dann, wenn der Satz keine schwerwiegende Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts enthält und sich zudem auf Umstände bezieht, die seit Jahren strittig sind.

Landgericht Koeln, Urteil v. 08.04.2010 - Az.: 28 O 638/09
Leitsatz:

Eine vollständige Rückrufaktion eines Buches ist nicht gerechtfertigt, wenn lediglich ein einziger Satz eine falsche Tatsachenbehauptung enthält. Dies gilt vor allem dann, wenn der Satz keine schwerwiegende Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts enthält und sich zudem auf Umstände bezieht, die seit Jahren strittig sind.