Urteile nach Gerichten

Landgericht Koeln, Urteil v. 28.12.2010 - Az.: 28 O 402/10
Leitsatz:

Der Diensteanbieter Blogspot.com kann für den rechtswidrigen Inhalt, den seine bloggenden Nutzer auf ihrer Webseite veröffentlichen, ab Kenntnis in Anspruch genommen werden. Er hat als derjenige, der den Blog zur Verfügung stellt, für dessen Inhalt zu haften, unabhängig davon, ob es sich um die Einträge Dritter handelt.

Landgericht Koeln, Urteil v. 21.04.2011 - Az.: 31 O 594/10
Leitsatz:

Wirbt ein Unternehmen für preisreduzierte Bücher, so muss die Reklame den Hinweis enthalten, dass es sich bei der Ware nicht um die aktuelle, sondern um die Vorauflage handelt. Fehlt dieser aufklärende Hinweis, ist die Werbung geeignet, die Kaufentscheidung zu beeinflussen und den Kunden in die Irre zu führen.

Landgericht Koeln, Urteil v. 02.02.2011 - Az.: 28 O 703/07
Leitsatz:

Bei den Bezeichnungen "Adressgräber", "Adressbuchbetrüger" und "Teil eines internationalen Betrüger-Netzwerks" handelt es sich um von der Meinungsfreiheit geschützte Aussagen. Auch wenn diese Formulierungen kritisch und überspitzt formuliert sind, dienen sie doch der Meinungsbildung.

Landgericht Koeln, Urteil v. 31.03.2011 - Az.: 88 O 49/10
Leitsatz:

Der Telekommunikationsanbieter 1&1 gewinnt im Rechtsstreit um den Zugang zu Postident-Verfahren zur Durchführung des DE-Mail-Dienstes gegen die Deutsche Post. Die Deutsche Post darf Konkurrenten die Postident-Dienstleistung nicht vorenthalten, da sie in diesem Bereich über eine marktbeherrschende Stellung verfügt.

Landgericht Koeln, Beschluss v. 10.01.2011 - Az.: 28 O 421/10
Leitsatz:

Ein Internet-Anschlussinhaber entkräftet den Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung über seinen Anschluss nicht, in dem er pauschal behauptet, dass die ermittelten Daten der Filesharing-Software des Unternehmens Logistep in erheblichem Maß fehleranfällig sind. Um derartige Behauptungen zu bekräftigen, muss der betroffene Anschlussinhaber nachvollziehbare und aussagekräftige Dokumente und Nachweise vorlegen.

Landgericht Koeln, Beschluss v. 21.01.2011 - Az.: 28 O 482/10
Leitsatz:

Wird dem Inhaber eines Internetanschlusses eine P2P-Urheberrechtsverletzung vorgeworfen, so kann dieser die Rechtsverletzung nicht entkräften, in dem er pauschal behauptet, dass die verwendete Filesharing-Software der Firma Logistep ein falsches Ergebnis liefert.

Landgericht Koeln, Urteil v. 13.01.2010 - Az.: 28 O 688/09
Leitsatz:

1. Ein Abgemahnter gibt Anlass zur Erwirkung einer einstweiligen Verfügung, wenn er auf das Abmahnschreiben keine Unterlassungserklärung abgibt, sondern diese von dem konkreten Nachweis der Aktivlegitimation abhängig macht.
2. Der Abmahner muss keine vorformulierte Unterlassungserklärung mitsenden, er kann den Abgemahnten auch zur Abgabe einer "geeigneten" Erklärung auffordern.

Landgericht Koeln, Urteil v. 21.07.2010 - Az.: 28 O 146/10
Leitsatz:

Ein Rechtsanwalt muss es nicht hinnehmen, dass der Verleger einer Zeitung in einem Artikel behauptet, dass der Jurist im Zusammenhang mit Filesharing-Abmahnungen betrügerisches Verhalten an den Tag legt. Dies gilt zumindest dann, wenn es für derartige Vorwürfe keinen Nachweis gibt.

Landgericht Koeln, Urteil v. 30.11.2010 - Az.: 28 O 529/10
Leitsatz:

Der Bundesrechnungshof hat gegen den Vorsitzenden des Verwaltungsrates der Bundesanstalt für Arbeit einen Unterlassungsanspruch, da dieser in einem FOCUS-Interview durch seine Aussagen den Eindruck erweckt hat, der Bundesrechnungshof hätte vorsätzlich ein neues Konzept der Bundesanstalt für Arbeit kritisiert und ins Licht krimineller Machenschaften gerückt.

Landgericht Koeln, Urteil v. 27.12.2010 - Az.: 28 S 12/08
Leitsatz:

Der GEMA-Tarif für Stadtfeste richtet sich nach der Gesamtfläche des Veranstaltungsortes. Nicht ausschlaggebend ist, wie viele Personen das Fest besucht haben oder wie viel Quadratmeter tatsächlich von der eigentlichen Beschallung erreicht werden.