Urteile nach Gerichten

Bundesgerichtshof , Beschluss v. 24.11.2009 - Az.: StB 48/09 (a)
Leitsatz:

Liegen keine konkreten Anhaltspunkte vor, ist die gesamte Beschlagnahme eines E-Mail-Postfachs eines Beschuldigten unverhältnismäßig. Grundsätzlich darf nur auf den Datenbestand zugegriffen werden, der für das Strafverfahren notwendig ist.

Bundesgerichtshof , Beschluss v. 14.01.2010 - Az.: 4 Str 93/09
Leitsatz:

Der Tatbestand des Ausspähens von Daten ist nicht erfüllt, wenn die auf dem Magnetstreifen einer Zahlungskarte gespeicherten Daten bloß ausgelesen werden.

Bundesgerichtshof , Urteil v. 17.09.2009 - Az.: I ZR 43/07
Leitsatz:

1. Die urheberrechtlichen Nutzungsrechte des Filmes "Der Name der Rose" gelten nach der Wiedervereinigung nicht auch für das Gebiet der neuen Bundesländer, wenn vertraglich zuvor eine territoriale Beschränkung auf West-Deutschland festgeschrieben worden ist.
2. Wurde in der Vergangenheit der Vertrieb des Films auf VHS-Kassetten gestattet, so ist heutzutage die Weiterverbreitung des Films auf DVD davon umfasst.

Bundesgerichtshof , Urteil v. 21.01.2010 - Az.: I ZR 23/07
Leitsatz:

Die Haarshampoo-Werbung, die den Slogan "Vorbeugen mit Coffein" verwendet, ist nicht irreführend und damit auch nicht wettbewerbswidrig.

Bundesgerichtshof , Urteil v. 21.01.2010 - Az.: I ZR 47/09
Leitsatz:

Ein Wettbewerbsverein hat gegenüber dem Abgemahnten einen Kostenerstattungsanspruch nur für die erste ausgesprochene Abmahnung. Dieser Anspruch besteht nicht für eine zweite von Rechtsanwälten angefertigte Abmahnung. Diese ist nicht im Interesse und mutmaßlichen Willen des Schuldners.

Bundesgerichtshof , Beschluss v. 14.01.2010 - Az.: VII ZB 112/08
Leitsatz:

Die Signaturverordnung sieht vor, dass eine per E-Mail eingereichte Berufungsbegründungsschrift immer mit qualifizierter elektronischer Signatur versehen sein muss. Ansonsten ist sie unwirksam. Auch wenn es sich in der Verordnung um eine "Soll"-Formulierung handelt, liegt nicht eine bloße Ordnungsvorschrift vor.

Bundesgerichtshof , Urteil v. 16.07.2009 - Az.: I ZR 50/07
Leitsatz:

1. Beim Kauf in einem Online-Shop muss der Verbraucher bereits vor Einleitung des Bestellvorgangs darüber informiert werden, dass und in welcher Höhe Versandkosten anfallen und dass die Umsatzsteuer in dem angegebenen Endpreis enthalten ist.
2. Beim Internetvertrieb reicht es aus, unmittelbar bei der Werbung für das Produkt den Hinweis "zzgl. Versandkosten" aufzunehmen, wenn bei Anklicken dieses Hinweises eine verständliche Erläuterung der allgemeinen Berechnungsmodalitäten zu finden ist und die tatsächliche Höhe der anfallenden Versandkosten in der Preisaufstellung gesondert ausgewiesen wird.
3. Wird für ein Produkt im Internet mit einem Testergebnis geworben, muss die Fundstelle entweder bereits deutlich auf der ersten Bildschirmseite angegeben oder durch einen Sternchenhinweis eindeutig und leicht aufzufinden sein.

Bundesgerichtshof , Urteil v. 30.04.2009 - Az.: I ZR 117/07
Leitsatz:

Es liegt kein Verstoß gegen das im Heilmittelwerbegesetz verankerte Werbeverbot vor, wenn in der Reklame für einen Blutspendendienst der Hinweis enthalten ist, dass die Spender eine Aufwandsentschädigung enthalten. Dies gilt zumindest dann, wenn dieser Hinweis sachlich und neutral gehalten ist und nicht blickfangmäßig heraus sticht.

Bundesgerichtshof , Urteil v. 03.12.2009 - Az.: III ZR 73/09
Leitsatz:

1. Verwendet ein Unternehmer für seinen Online-Shop unzulässige AGB-Klauseln, so begründet dies im Rahmen einer wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzung die Vermutung für das Vorliegen einer Wiederholungsgefahr.
2. Ist die Zulässigkeit dieser Klauseln jedoch strittig und wird die Verwendung aufgrund einer Gesetzesänderung unzulässig, kann die Vermutung einer Wiederholungsgefahr entfallen.

Bundesgerichtshof , Urteil v. 09.07.2009 - Az.: I ZR 193/06
Leitsatz:

Hyaloronsäure-Natrium-Fertigspritzen sind Medizinprodukte und unterliegen der CE-Kennzeichnungspflicht. Dies gilt zumindest dann, wenn die in der Apotheke hergestellten Fertigspritzen nicht aufgrund einer Individualrezeptur angefertigt wurden. Die Pflicht zur CE-Kennzeichnug für ein Medizinprodukt entfällt nicht schon deshalb, weil das Medizinprodukt von einem Apotheker an einen Arzt weitergegeben wird.