Urteile nach Gerichten
- Landgericht Koeln, Urteil v. 10.08.2011 - Az.: 28 O 117/11
- Leitsatz:
Die fiktive literarische Figur Pippi Langstrumpf genießt urheberrechtlichen Schutz. Die Bewerbung eines Pippi Langstrumpf-Karnevalskostüms löst eine Lizenzgebühr von 50.000,- EUR aus.
- Landgericht Koeln, Urteil v. 11.03.2011 - Az.: 28 O 151/11
- Leitsatz:
1. Die Ein-Monats-Frist für einstweilige Verfügungen, welche wegen der Verletzung des Persönlichkeitsrechts beantragt werden, darf nicht überschritten werden.
2. Auch Unternehmen und juristische Personen steht ein Persönlichkeitsrechtsschutz zu. - Landgericht Koeln, Urteil v. 31.08.2011 - Az.: 28 O 362/10
- Leitsatz:
Ein Internet-Access-Provider, der seinen Kunden den Zugang zum Internet vermittelt, haftet nicht als Störer für die Urheberrechtsverletzungen seiner Kunden. Er ist lediglich technischer Dienstleister, dem eine Vielzahl von Sicherheitsmaßnahmen in Form von Datenfiltern nicht zumutbar ist.
- Landgericht Koeln, Urteil v. 30.11.2010 - Az.: 33 O 200/10
- Leitsatz:
Berichtet eine Anwaltskanzlei über einen von ihr betreuten Prozess auf ihrer Internetseite, so handelt es sich dabei nicht um geschäftliche Handlung im wettbewerbsrechtlichen Sinne. Etwas anderes gilt allenfalls dann, wenn der vertretene Mandant namentlich genannt oder in sonstiger Weise Dritte gefördert werden.
- Landgericht Koeln, Urteil v. 08.06.2011 - Az.: 28 O 859/10
- Leitsatz:
Die Fotos eines Call-Girls, welche diese in der Vergangenheit für die Agentur und ihre Tätigkeit als Prostituierte hat anfertigen lassen, dürfen weiterhin nur dann veröffentlicht werden, wenn die Betroffene tatsächlich noch als Call-Girl arbeitet. Andernfalls liegt eine Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts vor.
- Landgericht Koeln, Beschluss v. 15.08.2011 - Az.: 205 O 151/11
- Leitsatz:
Der urheberrechtswidrige Upload Films in einer P2P-Tauschbörse eines aktuellen und kommerziell erfolgreichen Films erreicht das sogenannte "gewerbliche Ausmaß". Dies gilt auch dann, wenn der Film bereits 11 Monate auf DVD erhältlich ist.
- Landgericht Koeln, Beschluss v. 29.07.2011 - Az.: 28 S 10/11
- Leitsatz:
Bei der rechtswidrigen Nutzung eines Fotos für die Bewerbung eines Produktes in einer privaten eBay-Auktion ist von einem einfach gelagerten Fall auszugehen. Dies hat die Deckelung der Abmahnkosten auf 100,- EUR zur Folge.
- Landgericht Koeln, Urteil v. 22.06.2011 - Az.: 28 O 30/11
- Leitsatz:
Die Zahlung einer Geldentschädigung aufgrund rechtswidriger Presseäußerungen ist nur in Ausnahmefällen gerechtfertigt. Ein solcher Fall ist gegeben, wenn eine schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzung vorliegt und der Schaden nicht auf andere Weise ausgeglichen werden kann.
- Landgericht Koeln, Urteil v. 11.05.2011 - Az.: 28 O 763/10
- Leitsatz:
Der Anschlussinhaber haftet für einen urheberrechtswidrigen Upload eines Films in einer P2P-Tauschbörse durch ein Familienmitglied. Er ist verpflichtet, die nötigen Kontroll- und Sicherheitsvorkehrungen zu treffen und auch nahe Familienmitglieder dahin zu instruieren, dass die rechtswidrige Nutzung des WLANs nicht gestattet ist.
- Landgericht Koeln, Beschluss v. 25.06.2008 - Az.: 111 Qs 172/08

