Urteile nach Gerichten

Landgericht Koeln, Urteil v. 15.06.2005 - Az.: 28 O 744/04
Landgericht Koeln, Urteil v. 12.10.2011 - Az.: 28 O 679/11
Leitsatz:

Die Veröffentlichung von Fotos einer Person, die an einer öffentlichen Veranstaltung teilnimmt, ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Person nur dann rechtmäßig, wenn die Veranstaltung ein Ereignis der Zeitgeschichte ist.

Landgericht Koeln, Urteil v. 20.07.2011 - Az.: 84 O 91/11
Leitsatz:

Die Berechnung eines Grundpreises muss ohne Einbeziehung etwaiger Gratiszugaben erfolgen. Andernfalls liegt eine irreführende Werbung vor.

Landgericht Koeln, Urteil v. 03.08.2011 - Az.: 84 O 95/11
Leitsatz:

Ein Kraftfahrzeug darf nur dann als "Neuwagen" beworben werden, wenn zwischen dem Datum der Herstellung und dem Abschluss des Kaufvertrags nicht mehr als 12 Monate vergangen sind. Auf eine gegebenenfalls verkürzte Herstellergarantie muss der Händler hinweisen, wenn diese um mehr als zwei Wochen reduziert ist.

Landgericht Koeln, Urteil v. 28.10.2011 - Az.: 28 O 510/11
Leitsatz:

Die Berichterstattung über die Schwangerschaft einer Person des öffentlichen Lebens verletzt nicht das Allgemeine Persönlichkeitsrecht, wenn die Schwangerschaft nach außen hin sichtbar ist und ein öffentliches Interesse an der Berichterstattung besteht.

Landgericht Koeln, Urteil v. 11.01.2012 - Az.: 28 O 627/11
Leitsatz:

Die Verbreitung von Bildnissen eines Fotojournalisten bei der Arbeit auf der Internetplattform Twitter ohne dessen Einwilligung ist unzulässig. Die grundrechtlich geschützte Pressefreiheit setzt zwingend voraus, dass eine ungestörte und Recherche und Informationsbeschaffung gewährleistet ist.

Landgericht Koeln, Urteil v. 15.11.2011 - Az.: 5 O 344/10
Leitsatz:

Die Bezeichnung "Winkeladvokatur" ist diffamierend und als Schmähkritik nicht vom Schutz durch die Meinungsfreiheit umfasst.

Landgericht Koeln, Urteil v. 14.09.2011 - Az.: 28 O 482/05
Leitsatz:

Die Nutzung von Software entgegen den Vereinbarungen im Lizenzvertrag ist rechtswidrig und berechtigt den Rechtsinhaber zur fristlosen Kündigung des Vertrags, sofern der Lizenznehmer die Beseitigung der Pflichtverletzung endgültig verweigert.

Landgericht Koeln, Urteil v. 09.02.2011 - Az.: 28 O 621/10
Leitsatz:

Ein Blogbeitrag, welcher eine Journalistin dem unwahren Vorwurf des Abschreibens unterzieht und objektiv falsche Darstellungen beinhaltet, führt zu einem Unterlassungsanspruch gegen den Blogger.

Landgericht Koeln, Urteil v. 30.11.2011 - Az.: 28 O 654/11
Leitsatz:

1. Eindrücke, die sich aus Tatsachenberichten ergeben, sind nur dann angreifbar, wenn sie sich dem Leser als unmittelbare Schlussfolgerung aufdrängen.
2. Sie sind rechtmäßig, wenn der gewonnene Eindruck zwar auf falschen Annahmen beruht aber die journalistische Sorgfaltspflicht beachtet wurde.