Urteile nach Gerichten

Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 28.08.2009 - Az.: 6 U 225/08
Leitsatz:

Der urheberrechtliche Schutz ist an die Gestaltung der schutzfähigen Werke gebunden. Geschützt wird daher nur die konkrete Gestaltung eines Kontrollheftes eines Lernspiels, nicht die ihr zugrunde liegende Konzeption.

Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 14.08.2009 - Az.: 6 U 70/09
Leitsatz:

Die Information, zu welchem anderen Anbieter ein früherer Kunde eines Unternehmens (hier: Stromversorger) gewechselt ist, darf für Werbeschreiben zur Kunden-Rückgewinnung aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht verwendet werden.

Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 26.06.2009 - Az.: 6 U 199/08
Leitsatz:

Um eine nach Urheberrecht zulässige freie Bearbeitung eines anderen Werkes handelt es sich nur dann, wenn ein ausreichender Abstand zum benutzten Werk eingehalten wird. Dies ist der Fall, wenn sich das neue Werk durch eigene Individualität derart auszeichnet, dass die charakteristischen Züge des früheren Werkes deutlich zurücktreten.

Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 26.06.2009 - Az.: 6 U 4/09
Leitsatz:

1. Die Werbeaussage "Ab 4,44% effe.p.a." eines Kreditunternehmens auf dessen Internetseite ist rechtmäßig, wenn auf die einschränkenden Bedingungen in klarer und verständlicher Form hingewiesen wird.
2. Die Werbung ist auch nicht irreführend, da das Wort "Ab" dem Internetnutzer zeigt, dass es verschiedene Kreditzinssätze gibt.

Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 05.06.2009 - Az.: 6 U 223/08
Leitsatz:

Die Bewerbung von Free-Wireless-Zugängen, die es Usern ermöglicht fremde, bereits bestehende Flatrate-Internet-Zugänge kostenlos zu nutzen, sind geeignet das Absatzinteresse und Vertriebssystem regulärer Internetprovider zu schädigen und sind damit verboten.

Oberlandesgericht Koeln, Beschluss v. 19.06.2009 - Az.: 15 W 32/09
Leitsatz:

Es liegt kein Verstoß gegen einen gerichtlichen Verbotstitel vor, wenn der Schuldner auf seiner Webseite lediglich sachlich darüber berichtet.

Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 05.06.2009 - Az.: 6 U 1/09
Leitsatz:

Es handelt sich um unerlaubte Telefonwerbung, wenn ein Telefondiensteanbieter seine Kunden ohne deren Einwilligung auf dem privaten Anschluss anruft und zur Rückgängigmachung der Kündigung bewegen will.

Oberlandesgericht Koeln, Beschluss v. 09.01.2009 - Az.: 6 W 3/09
Leitsatz:

Die Durchsetzung eines urheberrechtlichen Besichtigungsanspruches gemäß § 101a UrhG im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes setzt besondere Dringlichkeit voraus. Der Antragsteller darf sich mit der Einbringung des Besichtigungsantrages nicht übermäßig Zeit lassen.

Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 27.02.2009 - Az.: 6 U 193/08
Leitsatz:

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) können urheberrechtlichen Schutz genießen, wenn sie individuell ausgestaltet und formuliert sind.

Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 03.06.2009 - Az.: 11 U 213/08
Leitsatz:

Der Inhaber zwischenzeitlich gesperrter Telefonkarten ohne Gültigkeitsvermerk hat einen Anspruch darauf, dass er zum Austausch der eingereichten Karten das Telefon-Guthaben ausgezahlt bekommt.