Urteile nach Gerichten

Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 23.12.2009 - Az.: 6 U 101/09
Leitsatz:

1. Die Eltern als Anschlussinhaber sind in rechtswidrigen Filesharing-Fällen der Kinder verpflichtet, ihre zuvor ausgesprochenen Verbote zu kontrollieren. Daher treffen Eltern nicht nur Aufklärungs- sondern auch Überwachungspflichten. Sie haften bei Rechtsverletzungen als Mitstörer.
2. Der Gegenstandswert liegt für 1.000 P2P-Rechtsverstöße bei ca. 50.000,- EUR.

Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 11.09.2009 - Az.: 6 U 94/09
Leitsatz:

Ein Kfz-Händler muss in seiner Werbung für Autos den jeweiligen vertraglichen Endpreis hervorgehoben angeben. Dabei darf er nicht die zu erwartende staatlich gewährte Abwrackprämie herausrechnen.

Oberlandesgericht Koeln, Beschluss v. 12.06.2009 - Az.: 6 U 215/08
Leitsatz:

Die Umsetzung einer Skulptur und damit die Veränderung des ursprünglich angedachten Umfelds verletzt nicht zwingend das Urheberrecht des Bildhauers. Es kommt darauf an, ob es sich um ein ortsspezifisches Kunstwerk handelt.

Oberlandesgericht Koeln, Beschluss v. 03.06.2009 - Az.: 6 W 60/09
Leitsatz:

In der Online-Werbung für Neufahrzeuge muss der Hinweis auf den Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch und die CO²-Emissionen enthalten sein. Fehlt dieser, werden die Interessen der Verbraucher merklich beeinträchtigt.

Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 11.03.2009 - Az.: 6 U 222/08
Leitsatz:

1. Verpflichtet sich ein Schuldner im Wege einer Unterlassungserklärung, eine bestimmte Bewertung auf eBay nicht mehr zu verbreiten, ist davon nicht die zeitlich gleichzeitige Löschung der Bewertung umfasst, sondern vielmehr nur die schnellstmögliche. Dies liegt insbesondere daran, dass die Löschung nicht direkt durch den Schuldner bewirkt wird, sondern durch eBay selbst.
2. Der Schuldner kommt den Pflichten aus der abgegebenen Unterlassungserklärung nach, wenn er eBay zur sofortigen Löschung auffordert.

Oberlandesgericht Koeln, Beschluss v. 22.06.2009 - Az.: 6 U 226/08
Leitsatz:

Die abstrakten Elemente der Werbekampagne "DHL goes space" sind urheberrechtlich nicht geschützt, da sie nicht die erforderliche Schöpfungshöhe aufweisen. Das nachfolgende Projekt "DHL im All", welches darauf Bezug nimmt, ist daher nicht urheberrechtswidrig.

Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 20.03.2009 - Az.: 6 U 183/08
Leitsatz:

Computergrafiken erreichen nicht zwingend die notwendige Schöpfungshöhe und sind daher nicht automatisch urheberrechtlich geschützt. Dies liegt vor allem daran, dass die Software bereits viele Gestaltungsmöglichkeiten vorgibt, ohne dass es einer individuellen, geistigen Schöpfung durch den Anwender bedarf.

Oberlandesgericht Koeln, Beschluss v. 11.09.2009 - Az.: 6 W 95/09
Leitsatz:

Macht der Mitarbeiter einer Ermittlungsfirma, die sich mit Urheberrechtsverletzungen im Internet beschäftigt, in einer eidesstattlichen Versicherung glaubhaft, dass er Musikdateien abgerufen und einem Hörvergleich unterzogen hat, so ist davon auszugehen, dass das Musikstück tatsächlich in einer Tauschbörse angeboten wurde. Auch wenn der Mitarbeiter für diese Leistung ein Entgelt erhalten hat, kann ihm nicht automatisch Parteilichkeit unterstellt werden.

Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 09.09.2009 - Az.: 6 U 48/09
Leitsatz:

Ein Online-Newsletter unterfällt nicht der Pressfreiheit, weil es sich nicht um ein körperliches Werk handelt. Er ist aber wie ein Presseerzeugnis einzustufen und unterliegt daher dem Schutz der Rundfunkfreiheit. Dieser Schutz entfällt jedoch, wenn in dem Newsletter die Mitbewerber pauschal abgewertet werden und eine sachliche Beurteilung durch den Leser nicht mehr möglich ist.

Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 28.07.2009 - Az.: 15 U 37/09
Leitsatz:

Nimmt ein Journalist eine Interpretation einer Aussage eines Prominenten vor und lässt diese als Zitat erscheinen, kann der Prominente Unterlassung und Richtigstellung verlangen, wenn seine Aussage auch anders hätte verstanden werden können. Bei einem schwerwiegenden Eingriff in das Persönlichkeitsrecht kommt zudem ein Schmerzensgeld in Betracht.