Urteile nach Gerichten

Bundesgerichtshof , Urteil v. 12.05.2010 - Az.: I ZR 121/08
Leitsatz:


1. Verfügt ein PC über einen nicht ausreichend gesicherten WLAN-Anschluss, über den unbekannte Dritte Urheberrechtsverletzungen begehen, haftet der Anschlussinhaber als Störer dafür.
2. Dabei ist es dem Anschlussinhaber jedoch nicht zuzumuten, fortlaufend auf dem neuesten Stand der Technik hinsichtlich der Netzwerksicherheit zu sein. Vielmehr reicht es aus, dass der PC beim Erwerb über die marktüblichen Sicherungen verfügte und diese zum Zeitpunkt der Urheberrechtsverletzung immer noch funktionieren.

Bundesgerichtshof , Urteil v. 20.04.2010 - Az.: I ZR 180/07
Leitsatz:

1. Eine abstrakte Gefährdung des Wettbewerbs vermag die Annahme einer allgemeinen Marktbehinderung nicht zu begründen. Erforderlich ist vielmehr das Vorliegen einer konkreten Gefahr.
2. Eine unangemessene und unsachliche Beeinflussung der Leser ist erst dann gegeben, wenn die Rationalität ihrer Nachfrageentscheidung als gefährdet erscheinen muss.

Bundesgerichtshof , Urteil v. 11.03.2010 - Az.: III ZR 178/09
Leitsatz:

Die alten Telefonkarten aus dem Jahr 1998 der ehemaligen Deutschen Bundespost, die mittlerweile gesperrt sind, können bis zum Jahr 2012 umgetauscht werden. Da in der Zwischenzeit die Änderungen in der Gesetzlage eingetreten sind und die regelmäßige 30-jährige Verjährungsfrist in eine 3-jährige umgewandelt wurde, muss dem Interesse der Karteninhaber Rechung getragen werden.

Bundesgerichtshof , Urteil v. 13.04.2010 - Az.: I ZR 158/07
Leitsatz:

Ein Insolvenzverwalter haftet nicht für die Wettbewerbsverstöße und die damit einhergehende Unterlassungsschuld des Insolvenzgläubigers. Dies gilt auch dann, wenn er den Betrieb des Insolvenzschuldners fortführt.

Bundesgerichtshof , Urteil v. 18.10.2007 - Az.: I ZR 102/05
Leitsatz:

1. Die Haftung desjenigen, der einen Hyperlink auf eine Website mit rechtswidrigen Inhalten setzt, richtet sich nach den allgemeinen Bestimmungen. Macht sich derjenige, der den Hyperlink setzt, die Inhalte, auf die er verweist, zu eigen, haftet er dafür wie für eigene Informationen.
2. Als Täter einer unlauteren Wettbewerbshandlung haftet, wer Internetnutzern über seine Website einen gebündelten Zugang zu pornographischen Internetseiten Dritter vermittelt, ohne durch ein den Anforderungen des § 4 Abs. 2 JMStV genügendes Altersverifikationssystem Minderjährige am Zugriff auf diese Angebote zu hindern.
3. Wer ein unzureichendes Altersverifikationssystem vertreibt, das für pornographische Angebote im Internet bestimmt ist, haftet wettbewerbsrechtlich als Teilnehmer für Verstöße gegen § 4 Abs. 2 JMStV, die seine Abnehmer mit der Verwendung des Systems für entsprechende Angebote begehen, wenn ihm bekannt ist, dass die jugendschutzrechtliche Unbedenklichkeit des Systems ungeklärt ist.
4. § 4 Abs. 2 JMStV ist eine Marktverhaltensregelung i.S. des § 4 Nr. 11 UWG.
5. Ein Altersverifikationssystem, das den Zugang zu pornographischen Angeboten im Internet nach Eingabe einer Ausweisnummer sowie der Postleitzahl des Ausstellungsortes ermöglicht, stellt keine effektive Barriere für den Zugang Minderjähriger zu diesen Angeboten dar und genügt nicht den Anforderungen des § 4 Abs. 2 JMStV. Nichts anderes gilt, wenn zusätzlich die Eingabe einer Adresse sowie einer Kreditkartennummer oder Bankverbindung und eine Zahlung eines geringfügigen Betrages verlangt wird.

Bundesgerichtshof , Urteil v. 03.04.2008 - Az.: III ZR 190/07
Bundesgerichtshof , Urteil v. 14.01.2010 - Az.: I ZR 138/07
Leitsatz:

Zimtkapseln, die zur Linderung von Diabetes eingesetzt werden, fallen nicht zwingend unter den heilmittelrechtlichen Arzneimittelbegriff, sondern können als Lebensmittel eingestuft werden. Dies gilt auch dann, wenn die empfohlene Dosierung (hier: täglich) die üblichen Ernährungsgewohnheiten übersteigt.

Bundesgerichtshof , Urteil v. 17.09.2009 - Az.: I ZR 217/07
Leitsatz:

1. Ein Angebot in der Unterlassungserklärung ist grundsätzlich unbefristet. Dem Gläubiger steht es daher frei, die Erklärung zu jeder Zeit anzunehmen.
2. Die Geschäftsgrundlage eines Unterlassungsvertrages entfällt nicht schon deshalb, weil der Gläubiger im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes eine Verfügung erwirkt und diese dem Schuldner noch vor Erhalt der Unterlassungserklärung zustellt.

Bundesgerichtshof , Urteil v. 04.03.2010 - Az.: III ZR 79/09
Leitsatz:

Ein Internet-System-Vertrag ist insgesamt als Werkvertrag zu qualifizieren, so dass nicht der Besteller, sondern der Werkunternehmer vorzuleisten hat.

Bundesgerichtshof , Urteil v. 22.10.2009 - Az.: I ZR 73/07
Leitsatz:

Ein neu gegründetes Unternehmen, welches aus erfahrenen und relativ jungen Mitarbeitern besteht, darf mit der Aussage "Hier spiegelt sich 100-jährige Erfahrung" werben. Im Rahmen der gesamten Werbung versteht der durchschnittliche Verbraucher hierunter nicht, dass die Firma seit 100 Jahren besteht, sondern, dass es sich um die Summe der Berufsjahre der Mitarbeiter handelt.