Urteile nach Gerichten
- Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 04.06.2010 - Az.: 6 U 11/10
- Leitsatz:
Der Inhalt einer Reklame muss so gestaltet sein, dass deutlich daraus hervorgeht, welches Produkt beworben wird. Enthält die Werbung ein Kopplungsangebot, so müssen die einzelnen Preisbestandteile kenntlich gemacht werden, um den Vorwurf der Irreführung zu vermeiden. Ein in der Fußnote undeutlicher kleiner Text reicht hierfür nicht aus.
- Oberlandesgericht Koeln, Beschluss v. 15.07.2010 - Az.: 6 W 93/10
- Leitsatz:
1. Grundsätzlich fehlt dem Begriff "Festivalplaner" für den Bereich Musik und Events jegliche Unterscheidungskraft. Dies gilt dann nicht, wenn ein Verlag sein Musikmagazin "Festivalplaner" nennt und der durchschnittliche Verbraucher den Hinweis auf den Verlag kennt.
2. Da es sich aber um einen derartig allgemeinen Begriff handelt, steht die Nutzung von "Festivalplaner" auch anderen Internetseitenbetreibern zu, die auf ihrem Portal eine Kategorie für Musikveranstaltungen so benennen. - Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 19.05.2010 - Az.: 6 U 205/09
- Leitsatz:
Es liegt kein Wettbewerbsverstoß vor, wenn ein Waschmittelhersteller in der Werbung einen "Vorher-Nachher"-Vergleich von einem Wäschestück präsentiert, wobei das "Nachher"-Bild deutlich aufgehellt erscheint. Eine derartige Reklame ist nicht irreführend, da der Verbraucher gerade in der Werbung von Flecken-Entfernern mit einer solchen Darstellung rechnet.
- Oberlandesgericht Koeln, Beschluss v. 27.04.2010 - Az.: 6 W 43/10
- Leitsatz:
Bei Kosmetika handelt es sich um Produkte, die grundsätzlich zur Rücksendung geeignet sind. Insofern ist die Klausel in den AGB von Fernabsatzverträgen, dass die Ware nur in unbenutztem Zustand rücknahmefähig ist, unwirksam.
- Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 19.01.2010 - Az.: 24 U 51/09
- Leitsatz:
Äußern sich Mitarbeiter einer Wohnungsverwaltung gegenüber Mietinteressenten mit den Worten "Die Wohnung wird nicht an Neger, äh… Schwarzafrikaner und Türken vermietet", so ist darin eine Diskriminierung und Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts zu sehen. Dem Mietinteressenten steht dann die Zahlung eines Schadensersatzes und eines Schmerzensgeldes zu.
- Oberlandesgericht Koeln, Beschluss v. 04.06.2010 - Az.: 1 W 8/10
- Leitsatz:
1. Die Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts kann sich im Falle eines unterbrochenen Telefonanschlusses aus der fehlenden Möglichkeit zur Annahme von Mandaten ergeben.
2. Seine Grenze findet ein solches Schadensersatzverlangen jedoch in der Einrichtung einer Notschaltung. Diese kann die telefonische Erreichbarkeit der Kanzlei wiederherstellen. - Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 30.04.2010 - Az.: 6 U 208/09
- Leitsatz:
Die Abkürzung "FC Bayern" für den Bundesligisten "FC Bayern München AG" ist namensrechtlich geschützt. Daher verletzt die Registrierung der spanischen Domain "fc-bayern.es" das Namensrecht des Vereins.
- Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 11.06.2010 - Az.: 6 U 23/10
- Leitsatz:
Es handelt sich um eine irreführende Werbeaussage, wenn ein Verlag ein bekanntes Buch des Fotografen Helmut Newton als veränderten Nachdruck herausgibt, in der Reklame jedoch behauptet, dass ein identischer und kostengünstiger Nachdruck vorliegt.
- Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 30.04.2010 - Az.: 6 U 194/09
- Leitsatz:
Der Vergleich von Telefontarifen ist nur dann nicht irreführend, wenn die gegenübergestellten Leistungen annähernd deckungsgleich sind. Andernfalls muss in einem Tarifvergleich klar gestellt werden, dass es sich um unterschiedliche Mindestvertragslaufzeiten handelt.
- Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 27.04.2010 - Az.: 3 U 160/09
- Leitsatz:
Der Paket-Dienst DHL darf in seinen AGB nicht festlegen, dass die Schadensanzeige von Kunden schriftlich erfolgen muss. Nach den handelsrechtlichen Regelungen reicht die Textform aus, welche dem Verbraucher die Möglichkeit der E-Mail oder des Telefaxes eröffnet.

