Urteile nach Gerichten
- Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 17.06.2011 - Az.: 6 U 8/11
- Leitsatz:
Die Auflistung von zu übermittelnden Daten und die Befreiung vom Bankgeheimnis in einer formularmäßigen "Einwilligungserklärung zur Verarbeitung, Übermittlung und Nutzung von Dateien" ist rechtmäßig.
- Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 25.03.2011 - Az.: 6 U 174/10
- Leitsatz:
Wird ein zunächst günstiges Angebot für Matratzen mit einer zeitlichen Begrenzung beworben, so ist von einer Irreführung der Kunden auszugehen, wenn die Befristung für die Preisaktion nach Beendigung aufgehoben wird.
- Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 30.11.2001 - Az.: 6 U 87/01
- Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 06.07.2000 - Az.: 18 U 34/00
- Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 10.03.2000 - Az.: 6 U 152/99
- Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 30.05.2011 - Az.: 15 U 194/10
- Leitsatz:
Wird in einem Restaurantführer die negative Kritik nach lediglich einem einzigen Besuch veröffentlicht, so kann der Betreiber des Restaurants einen Unterlassungsanspruch geltend machen. Dies gilt vor allem dann, wenn das Restaurant massiv abgewertet wird und der Herausgeber des Restaurantführers davon ausgehen muss, dass die Kritik möglicherweise nur die Meinung einer einzigen Person widerspiegelt. Der Herausgeber muss sich dann veranlasst sehen, eine weitere Überprüfung des Gourmetrestaurants vorzunehmen.
- Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 26.05.2000 - Az.: 6 U 191/99
- Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 27.10.2000 - Az.: 6 U 71/00
- Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 19.11.2010 - Az.: 6 U 73/10
- Leitsatz:
Die Nutzung personenbezogener Daten ehemaliger Kunden, die zu einem anderen Stromanbieter gewechselt sind, ist unzulässig, wenn diese dazu genutzt werden, Werbeschreiben für eine Rückgewinnung zu versenden.
- Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 23.02.2011 - Az.: 6 U 178/10
- Leitsatz:
Ein akademischer Ghostwriter darf im HTML-Quelltext die Wortkombination "Diplomarbeit kaufen" verwenden. Der durchschnittliche Verbraucher wird dadurch nicht automatisch annehmen, dass es sich um ein illegales Angebot handelt. Er wird durchaus bedenken, dass auch lediglich über derartige Angebote berichtet wird.

