Urteile nach Gerichten

Oberlandesgericht Koeln, Beschluss v. 28.02.2011 - Az.: 6 W 35/11
Leitsatz:

Die Weitergabe einer E-Mail eines Wettbewerbers an einen unmittelbaren Konkurrenten ist dann rechtswidrig, wenn die Nachricht den Ausgang eines Gerichtsprozesses zwischen den Mitbewerbern zum Gegenstand hat und der wiedergegebene Tenor und damit der Inhalt der E-Mail überwiegend falsch ist. Eine derartige E-Mail ist geeignet, das Unternehmen zu schädigen, zumal die Entscheidung noch nicht rechtskräftig sein muss und noch Rechtsmittel eingelegt werden können.

Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 03.07.2008 - Az.: 15 U 43/08
Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 23.02.2011 - Az.: 6 W 199/10
Leitsatz:

Die Deutsche Post haftet nicht als Mitstörer, wenn sie Kunden ein Postfach zur Verfügung stellt und dieses für die Gewinnmitteilungen für rechtswidrige Kaffeefahrten und damit für potentielle Wettbewerbsverstöße genutzt wird.

Oberlandesgericht Koeln, Beschluss v. 09.06.2011 - Az.: 6 W 159/10
Leitsatz:

Ein Internetprovider darf bei richterlicher Anordnung Auskunft über die Identität der Anschlussinhaber geben, wenn eine Urheberrechtsverletzung vorliegt. Der Provider darf hierzu die über längere Zeit gespeicherten Verkehrsdaten verwenden.

Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 25.03.2011 - Az.: 6 U 87/10
Leitsatz:

Für einen urheberrechtlichen Auskunftsanspruch wegen des Verdachts einer P2P-Rechtsverletzung wegen des unzulässigen Uploads von Pornofilmen sind deutsche Gerichte auch dann zuständig, wenn der Anspruch gegen einen Schweizer Sharehoster geltend gemacht wird.

Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 26.05.2011 - Az.: 6 W 84/11
Leitsatz:

Gegen den Beschluss über einen urheberrechtlichen Internet-Auskunftsanspruch ist eine Beschwerde grundsätzlich innerhalb von 2 Wochen einzulegen. Die 5-monatige Auffangfrist greift nur dann, wenn in dieser Zeit keine Bekanntgabe der Entscheidung an einen der Beteiligten erfolgt ist.

Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 23.02.2011 - Az.: 6 U 159/10
Leitsatz:

Die "Testsieger"-Urteile der Stiftung Warentest stellen kein Gütezeichen von wettbewerbsrechtlicher Relevanz dar. Es ist insofern auch von keiner wettbewerblich relevanten Irreführung der Verbraucher auszugehen, wenn mit einem solchen Testurteil geworben wird und ein aufklärender Hinweis in Bezug auf bestimmte getestete Eigenschaften fehlt.

Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 07.09.2001 - Az.: 6 U 186/00
Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 27.11.2001 - Az.: 15 U 109/01
Oberlandesgericht Koeln, Beschluss v. 30.04.2001 - Az.: 19 W 12/01