Urteile nach Gerichten
- Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 22.06.2011 - Az.: 6 U 46/11
- Leitsatz:
Es liegt keine unlautere und damit wettbewerbswidrige Nachahmung vor, wenn eine Täuschung über die betriebliche Herkunft fehlt. Ein solch rechtmäßiger Fall bei dem als Geschmacksmuster geschützten Kosmetiktiegel "Ice Cube", der von dem durchschnittlichen Verbraucher keinem bestimmten Kosmetikanbieter zugeordnet wird.
- Oberlandesgericht Koeln, Beschluss v. 30.09.2011 - Az.: 6 U 67/11
- Leitsatz:
Bei der Berechnung des Schadensersatzes für P2P-Urheberrechtsverletzungen können die Beteiligten und das Gericht die GEMA-Tarife zur Orientierung heranziehen. Macht ein Tonträgerhersteller geltend, dass ihm ein höherer Schaden entstanden ist, muss er dies im Einzelnen nachvollziehbar vortragen.
- Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 30.09.2011 - Az.: 6 U 82/11
- Leitsatz:
Werbetexte und Produktbeschreibungen können urheberrechtlichen Schutz genießen. Dies gilt aber nur dann, wenn eine besondere individuelle, eigenschöpferische Prägung vorliegt.
- Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 19.07.2011 - Az.: 6 U 34/11
- Leitsatz:
1. Der Werbeslogan "Alle wollen den E-Post-Brief" der Deutschen Post AG ist dann irreführend und damit rechtswidrig, wenn sich tatsächlich bundesweit erst ca. 1 Million Kunden für diese Form der Kommunikation registriert haben.
2. Von einer Irreführung ist auch dann auszugehen, wenn in der Werbung eine Vielzahl von Verwendungsmöglichkeiten des E-Post-Briefs gezeigt und mit der Aussage "Ich nutze jetzt für alles den E-Post-Brief" untermauert werden, tatsächlich aber mit dem E-Post-Brief nicht alles versendet werden kann. - Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 15.07.2011 - Az.: 6 U 59/11
- Leitsatz:
Es ist nicht zwingend erforderlich, dass in einer Werbung mit Testergebnissen die Schriftgröße von 6 Pt verwendet wird. Eine kleinere Schriftgröße kann ausnahmsweise dann genutzt werden, wenn die Werbung in ihrer Gesamtheit aufgrund der Gestaltung und Deutlichkeit des Schriftbildes für jeden durchschnittlichen Leser ohne größere Anstrengung oder Konzentration erkennbar ist.
- Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 01.06.2011 - Az.: 6 U 4/11
- Leitsatz:
Das wiederholte Zusenden von Spam-E-Mails an Kunden durch eine Versicherung löst eine Vertragsstrafe von 500,- EUR aus. Dies ist eine ausreichende aber angemessene Summe, um den immateriellen Schaden, welcher dem Kunden aufgrund der Werbe-E-Mails entstanden ist, auszugleichen.
- Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 01.06.2011 - Az.: 6 U 220/10
- Leitsatz:
Ein Franchise-Lieferdienst, der Speisen, Getränke und fertige Desserts anbietet, kann zur Angabe der Grundpreise verpflichtet werden. Dies gilt immer dann, wenn fertig abgepackte Speisen geliefert werden und damit der Zubereitung der Produkte selbst keine eigene Dienstleistung zukommt.
- Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 04.05.2011 - Az.: 6 U 208/10
- Leitsatz:
Im Rahmen einer Filesharing-Abmahnung steht dem Abmahner die Erstattung der außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten auch dann zu, wenn es eine Erfolgshonorar-Vereinbarung gibt. Der Gebührenerstattungsanspruch entfällt nicht, er wird lediglich nach den "üblichen" Gebühren berechnet.
- Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 27.07.2011 - Az.: 6 U 18/10
- Leitsatz:
Das Nutzungsvolumen einer Software, die auf einer client-server-Struktur basiert, darf nicht aufgespaltet werden. Die Klausel zum Aufspaltungsverbot ist wirksam und rechtmäßig.
- Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 29.07.2011 - Az.: 6 U 56/11
- Leitsatz:
Eine Rechtsanwaltskanzlei, die in Filesharing-Abmahnungen überwiegend die Internetnutzer vertritt und in einem auf YouTube abrufbaren Online-Video über Rechtsstreitigkeiten mit einer bestimmten Kanzlei berichtet, verstößt nicht gegen das anwaltliche Sachlichkeitsgebot. Dies gilt auch dann, wenn die gegnerische Kanzlei namentlich genannt wird und ihr "Masche" und "Prinzip der häppchenweisen Abmahnung" vorgeworfen wird.

