Urteile nach Gerichten
- Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 18.11.2011 - Az.: 6 U 119/11
- Leitsatz:
Der Werbeslogan "Tee mit Zzishh" ist nicht irreführend, da dem verständigen durchschnittlichen Verbraucher bewusst ist, dass es sich dabei nicht um eine Herstellung mit frisch aufgebrühtem Tee, sondern mit Tee-Extrakt handelt.
- Oberlandesgericht Koeln, Beschluss v. 13.10.2011 - Az.: 6 W 223/11
- Leitsatz:
Ein Anspruch auf Auskunftserteilung wegen öffentlicher Zugänglichmachung eines pornografischen Films im Internet erfordert eine Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß. Erforderlich ist eine Veröffentlichung innerhalb der relevanten Verwertungsphase, welche bei einem vollständigen Kinofilm regelmäßig sechs Monate beträgt. Nach Ablauf dieses Zeitraums müssen besondere Umstände hinzutreten, die ein Fortdauern der relevanten Verwertungsphase annehmen lassen.
- Oberlandesgericht Koeln, Beschluss v. 05.07.2011 - Az.: 6 W 121/11
- Leitsatz:
Ein urheberrechtlicher Internet-Auskunftsanspruch wegen illegalen Filesharings besteht zwei Jahre nach Erstveröffentlichung des Werks nicht mehr. Von dem geforderten gewerblichen Ausmaß der Rechtsverletzung ist regelmäßig nur dann auszugehen, wenn der Verstoß innerhalb der ersten sechs Monate nach Erstveröffentlichung erfolgt ist.
- Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 21.10.2011 - Az.: 6 U 173/10
- Leitsatz:
Zwischen den Unternehmenskennzeichen "eurodata" und "Europdata" besteht Verwechslungsgefahr, wenn die Geschäftsfelder der so bezeichneten Firmen starke Berührungspunkte aufweisen. Ein Anspruch auf Löschung der Domain "Europdata.de" resultiert daraus nicht.
- Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 16.12.2011 - Az.: 6 U 146/11
- Leitsatz:
Der Werbeslogan "Doppelt so schnell wie normales DSL" in einer Flugblatt- und Plakatwerbung ist irreführend, wenn dies nicht den Tatsachen entspricht und bei dem Kunden der Eindruck erweckt wird, ein bloßer Anbieterwechsel könne die Schnelligkeit seines Internetzugangs verdoppeln.
- Oberlandesgericht Koeln, Beschluss v. 22.11.2011 - Az.: 6 W 256/11
- Leitsatz:
Bei ungenehmigter Verwendung eines Lichtbildes auf der Internetplattfom eBay durch einen privat oder kleingewerblich Tätigen ist ein Regelstreitwert von 3.000,- EUR anzusetzen.
- Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 15.07.2011 - Az.: 6 U 192/10
- Leitsatz:
Der Vertrieb eines Pulvers aus ungenießbaren Pilzen als Nahrungsergänzungsmittel verstößt gegen die Novel-Food-Verordnung, wenn eine Zulassung dieses Nahrungsergänzungsmittels nach der Verordnung nicht erfolgt ist.
- Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 28.01.2011 - Az.: 6 U 180/10
- Leitsatz:
Veröffentlicht ein Versicherungsverband der privaten Krankenversicherungen im Rahmen einer Imagekampagne eine Anzeige, welche eine herabsetzende Tendenz über gesetzliche Krankenversicherungen beinhaltet, kann diese Anzeige dennoch den Kriterien eines zulässigen Werbevergleichs standhalten. Der Meinungsäußerungsfreiheit ist in einem solchen Fall der Vorzug einzuräumen, wenn die Anzeige in der öffentlichen Auseinandersetzung um die Zukunft des deutschen Gesundheitswesens den eigenen Standpunkt verdeutlichen soll.
- Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 16.12.2011 - Az.: 6 U 146/11
- Leitsatz:
Der Werbeslogan "Doppelt so schnell wie normales DSL" ist irreführend, da er beim Verbraucher den Eindruck erweckt, der Anbieter ist in der Lage, seinen Internetkunden eine im Vergleich zur Konkurrenz 100-prozentig schnellere Internetverbindung anzubieten.
- Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 11.11.2011 - Az.: 6 U 86/03
- Leitsatz:
Eine kugelförmige Praline ist nicht verwechslungsfähig mit der Markenpraline von "Rocher". Allein aufgrund der Kugelform kann "Rocher" daher nicht den Vertrieb anderer Konkurrenzprodukte untersagen.

