Urteile nach Gerichten
- Verwaltungsgericht Koeln, Beschluss v. 22.09.2009 - Az.: 1 K 6878/02
- Leitsatz:
Die Bundesnetzagentur ist im Rahmen einer telekommunikationsrechtlichen Streitigkeit zur Gewährung von Akteneinsicht verpflichtet, wenn eine Sachaufklärung auf andere Weise nicht möglich ist und die Offenlegung der Unterlagen das mildeste Mittel darstellen. In so einem Fall hat das Geschäfts- und Betriebsgeheimnis in den Hintergrund zu treten.
- Verwaltungsgericht Koeln, Beschluss v. 08.09.2009 - Az.: 21 L 1107/09
- Leitsatz:
Der Telekommunikationsanbieter HanseNet bleibt weiter zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet. Auch wenn die Verfassungsmäßigkeit dieser Maßnahme noch nicht entschieden ist, ist die Speicherpflicht als solche nicht ausgesetzt.
- Verwaltungsgericht Koeln, Urteil v. 14.05.2009 - Az.: 20 K 1861/08
- Leitsatz:
Die Polizei darf im Rahmen der Vorschriften des Polizeigesetzes erkennungsdienstliche Maßnahmen vornehmen, wenn dies zur präventiven Bekämpfung von Straftaten erforderlich ist. Insbesondere beim Internetbetrug ist die erkennungsdienstliche Maßnahme aufgrund der polizeilichen Generalklausel gerechtfertigt.
- Verwaltungsgericht Koeln, Beschluss v. 07.05.2009 - Az.: 6 L 697/09
- Leitsatz:
Der Zugang zur Premiere einer Opernaufführung kann einem Pressefotografen verwehrt werden, wenn dieser Aufnahmen von den Massenvergewaltigungs- und Nacktszenen der Inszenierung anfertigen will. Auch wenn die Darsteller sich auf der Bühne selbst in die Öffentlichkeit begeben, verletzen die Fotos sie in ihrem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht und in ihrem Recht am eigenen Bild, da der nackte Körper zum intimsten Persönlichkeitsbereich gehört.
- Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 09.03.2012 - Az.: 6 U 62/11
- Leitsatz:
Eine Kussmundgrafik ist urheberrechtsfähig. Ihre Werkqualität begründet einen Unterlassungs- und Schadensersatzanspruch nach dem Urheberrechtsgesetz.
- Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 23.09.2011 - Az.: 6 U 66/11
- Leitsatz:
Ein Urheber kann lediglich Auskunft und Unterlassung verlangen, wenn ein Verleger seine Werke in der gutgläubigen Annahme der Gemeinfreiheit verbreitet hat. Ein Schadensersatzanspruch kommt in einem solchen Fall nicht in Betracht.
- Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 23.09.2011 - Az.: 6 U 66/11
- Leitsatz:
Ein Urheber kann lediglich Auskunft und Unterlassung verlangen, wenn ein Verleger seine Werke in der gutgläubigen Annahme der Gemeinfreiheit verbreitet hat. Ein Schadensersatzanspruch kommt in einem solchen Fall nicht in Betracht.
- Oberlandesgericht Koeln, Beschluss v. 07.05.2007 - Az.: 6 W 64/07
- Oberlandesgericht Koeln, Beschluss v. 07.05.2007 - Az.: 6 W 54/07
- Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 24.02.2006 - Az.: 6 U 213/05

