Urteile nach Gerichten

Verwaltungsgericht Koeln, Urteil v. 01.02.2012 - Az.: 25 K 2440/11
Leitsatz:

Die gewerbliche Zimmervermietung als "Stundenhotel" ist in einem allgemeinen Wohngebiet nach bauplanungsrechtlichen Vorschriften nicht zulässig.

Verwaltungsgericht Koeln, Beschluss v. 01.09.2011 - Az.: 22 L 1011/11
Leitsatz:

Die First Mail Düsseldorf GmbH, die der Deutschen Post AG angehört, verstößt gegen Wettbewerbsrecht, wenn sie in dem Segment der Standard-Briefdienstleistungen "Kampfpreise" anbietet. Es besteht Konzernverbundenheit mit der Deutsche Post AG, die den Markt in diesem Bereich beherrscht. Die Bundesnetzagentur kann in solchen Fällen eine Preisanpassung fordern.

Verwaltungsgericht Koeln, Beschluss v. 19.04.2011 - Az.: 10 L 488/11
Leitsatz:

Diskriminierende und beleidigende Äußerungen, sog. "Mobbing", gegen einen Mitschüler auf "Facebook" und "StudiVZ", rechtfertigen eine Versetzung des Täter bzw. Mittäters in eine andere Schulklasse.

Verwaltungsgericht Koeln, Beschluss v. 09.08.2011 - Az.: 1 L 411/11
Leitsatz:

Die Regulierungsbehörde kann die Öffentlichkeit im Wege einer Pressemitteilung darüber informieren, dass bei einer bestimmten Rufnummer die vorgeschriebene Preisansage unterblieben ist und dass die Ansage eine unzulässige Länge hatte.

Verwaltungsgericht Koeln, Beschluss v. 11.02.2011 - Az.: 1 L 1908/10
Leitsatz:

Die Abschaltung der Sonderrufnummer "11861" durch die Bundesnetzagentur ist zulässig. Die von einem privaten Auskunftsdienst genutzte Rufnummer wurde wettbewerbswidrig beworben, da die Angabe zu den Preisen fehlte. Zudem dauerte die Preisansage fast 2 Minuten, was deutlich zu lang ist und dem Anrufer unverhältnismäßig hohe Kosten auferlegt.

Verwaltungsgericht Koeln, Urteil v. 30.09.2010 - Az.: 13 K 676/09
Leitsatz:

Ein Journalist hat einen Anspruch drauf, dass das Bundesministerium ihm die Prüfberichte über Stiftungen herausgibt. Die Freigabe dieser Informationen hat keine nachteiligen Auswirkungen auf das Ministerium oder andere behördliche Organe. Die Herausgabe darf nur verweigert werden, wenn es sich um vertrauliche Informationen handelt.

Verwaltungsgericht Koeln, Beschluss v. 31.05.2010 - Az.: 22 L 1899/09
Leitsatz:

Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien muss im Falle einer Indizierung einer CD von der Musikband Rammstein hinreichende Gründe dafür angeben, warum sie diese Maßnahme für erforderlich hält. In Rahmen der Abwägung mit dem Jugendschutz muss auch die Kunstfreiheit ausreichend bedacht werden.

Verwaltungsgericht Koeln, Urteil v. 23.03.2010 - Az.: 22 K 181/08
Leitsatz:

Dem Landesverband der Jugendorganisation der NPD ist es nicht gestattet, in Schulen Zeitschriften zu verteilen, die gewaltverherrlichend und geeignet sind, Rassenhass zu wecken. Die teilweise extremen Beiträge der Zeitschrift fallen zwar unter den Schutzbereich der Meinungsfreiheit, finden aber ihre Schranken in den gesetzlichen Bestimmungen zum Jugendschutz.

Verwaltungsgericht Koeln, Beschluss v. 10.11.2009 - Az.: 21 L 1538/09
Leitsatz:

Die Bundesnetzagentur darf Telefon-Erotik-Dienste wegen Missbrauchs der Ortsnetzrufnummern abschalten. Die Gestaltung des gesamten Angebotes ist deswegen rechtswidrig, weil die Telefon-Dienstleistungen nicht über das beworbene Ortsnetz abgerechnet wurden, sondern üblicherweise über 0900-Nummern.

Verwaltungsgericht Koeln, Urteil v. 29.10.2009 - Az.: 20 K 7757/08
Leitsatz:

Die Bewertung dahingehend, an wen eine beleidigende Äußerung (hier: Schramma-SA) gerichtet war, stellt eine Meinungsäußerung und keine Tatsachenbehauptung dar.