Urteile nach Gerichten
- Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss v. 27.06.2005 - Az.: 12 VA 2/04
- Leitsatz:
1.
Die Frage, ob eine Zivil- oder Handelssache i.S. von Art. 1 I HZÜ vorliegt, ist aufgrund einer autonom-staatsvertraglichen Qualifikation zu beantworten. Maßgebend ist, ob bei der Rechtsverfolgung private oder öffentliche Interessen im Vordergrund stehen. Wird eine auf einen Kartellverstoß gestützte Sammelklage nach US-amerikanischem Recht (class action) erhoben, die auch auf die Verpflichtung eines deutschen Unternehmens zur Zahlung von Strafschadenersatz (treble damages) an alle Arzneimittelkonsumenten in den USA gerichtet ist, so handelt es sich nicht um eine Zivil- und Handelssache in diesem Sinne.
2.
Hilfsweise stünde der Anordnung der Zustellung dieser Klage im Wege internationaler Rechtshilfe im Inland der Souveränitätsvorbehalt gem. Art. 13 I HZÜ entgegen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Sammelklage missbräuchlich erhoben wird, weil sie unter Ausnutzung publizistischen Drucks und der unbegrenzten Höhe des möglichen Strafschadensersatzes nur auf die Erzwingung eines Vergleichs abzielt. Die Offensichtlichkeit des Missbrauchs kann sich daraus ergeben, dass die als extraterritorialer Kartellrechtsverstoß bezeichneten Handlungen im Einklang mit einem Importverbot nach dem Recht der USA stehen. - Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss v. 19.04.2010 - Az.: 4 W 183/10
- Leitsatz:
Ein Unternehmen muss es hinnehmen, wenn in einer Rund-Mail objektiv darüber berichtet wird, dass die Staatsanwaltschaft dem Vorstand betrügerisches Verhalten vorwirft. Die bloße Berichterstattung verletzt das Unternehmen, in welchem er tätig ist, nicht in seinen Rechten.
- Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss v. 08.03.2010 - Az.: 9 U 1283/09
- Leitsatz:
1. Im Rahmen eines Fernabsatzvertrages ist die Klausel über die Rücksendekosten nur dann wirksamer Vertragsbestandteil, wenn die Regelung ausdrücklich vertraglich vereinbart wird.
2. Ist trotz Fehlen einer ausdrücklichen vertraglichen Regelung die Passage über die Rücksendekosten Teil der Widerrufsbelehrung, so liegt hierin ein Wettbewerbsverstoß. - Oberlandesgericht Koblenz, Urteil v. 15.12.2009 - Az.: 4 U 1546/08
- Leitsatz:
1. Die identifizierende Berichterstattung in Fällen der Kleinkriminalität ist dann zulässig, wenn es sich um tagesaktuelle Verfehlungen handelt und die namentliche Nennung aufgrund der Besonderheiten des Falles von öffentlichem Interesse ist.
2. Liegt die Straftat bereits weit in der Vergangenheit zurück, so besteht kein öffentliches Interesse an einer identifizierenden Berichterstattung. Eine hierdurch entstandene Persönlichkeitsrechtsverletzung löst einen Geldentschädigungsanspruch nur aus, wenn die Rechtsverletzung schwerwiegend ist. - Oberlandesgericht Koblenz, Urteil v. 01.07.2015 - Az.: 9 U 1339/14
- Leitsatz:
Ein Unternehmen muss die direkte Kommunikation per E-Mail ermöglichen und darf nicht bei Mail-Anfragen automatisierte Antworten zurückgeben, in denen lediglich allgemeine Hinweise auf weitere Informationsquellen auf der Internet-Seite oder auf telefonische Kontaktmöglichkeiten hingewiesen wird.
- Oberlandesgericht Koblenz, Urteil v. 17.06.2009 - Az.: 9 U 120/09
- Leitsatz:
Es stellt eine unzumutbare Belästigung und damit eine unlautere Geschäftspraktik dar, wenn ein Verbraucher trotz widerrufener Bestellung unbestellte Waren zugesendet bekommt.
- Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss v. 03.07.2009 - Az.: 5 U 429/09
- Leitsatz:
Die Durchführung eines wirksamen Kaufvertrages für einen Porsche zum Preis von 5,50 EUR bei eBay kann rechtsmissbräuchlich sein, wenn der Verkäufer innerhalb kurzer Zeit alles getan hat, um das Angebot vorzeitig abzubrechen. Das Missverhältnis zwischen dem Verkaufspreis und dem Wert des Wagen benachteiligt den Verkäufer daher in unangemessener Weise.
- Oberlandesgericht Koblenz, Urteil v. 18.03.2009 - Az.: 4 U 1173/08
- Leitsatz:
Die Online-Werbung von WEB.DE erweckt durch das Bestätigen des Textfeldes "Dankeschön auspacken" den Eindruck einer Geschenkaktion, obwohl letztlich eine kostenpflichtige Clubmitgliedschaft angeboten wird. Diese Reklame ist irreführend und somit wettbewerbswidrig.
- Oberlandesgericht Koblenz, Urteil v. 11.12.2008 - Az.: 6 U 958/08
- Leitsatz:
1. Das Fadenkreuz der ARD-Krimiserie "Tatort" ist markenrechtlich nicht ohne weiteres geschützt.
2. Wird das Fadenkreuz-Logo mit dem Schriftzug "Krimi" für ein Hörbuch benutzt, besteht keine Verwechslungsgefahr zu dem Logo "Tatort mit Fadenkreuz". - Oberlandesgericht Koblenz, Urteil v. 25.03.2008 - Az.: 4 U 959/07
- Leitsatz:
1. Die Werbung eines Umzugsunternehmens mit einer lokalen Telefonnummer ist irreführend, wenn in dem Ort keine eigene Niederlassung mit eigenem Büro und Personal unterhalten wird.
2. Liegt eine Anrufweiterschaltung vor, muss der Kunde bereits in der Werbung und nicht erst im Telefonat darauf aufmerksam gemacht werden.

