Urteile nach Gerichten
- Landgericht Kiel, Urteil v. 09.07.2010 - Az.: 14 O 22/10
- Leitsatz:
Die Formulierung der fernabsatzrechtlichen Widerrufsbelehrung eines Mobilfunkanbieters ist rechtswidrig, wenn sie wie folgt lautet: "Das Widerrufsrecht besteht nur, wenn sie Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind."
- Landgericht Kiel, Urteil v. 27.04.2006 - Az.: 4 O 251/05
- Landgericht Kiel, Urteil v. 19.09.2013 - Az.: 14 O 91/13
- Leitsatz:
Eine Werbung mit der Aussage "ALLNET-SPARFLAT" bzw. "SMS-Flatrate" ist auch dann nicht irreführend, wenn die Benutzung auf 3.000 SMS pro Monat begrenzt ist und auf diese Beschränkung hingewiesen wird.
- Landgericht Kiel, Urteil v. 19.05.2015 - Az.: 8 O 128/13
- Leitsatz:
Es ist rechtswidrig, die Erstattung von Restguthaben von Prepaidkarten im Mobilfunkbereich bewusst zu erschweren, z.B. wenn wird verlangt wird, dass der Verbraucher die Original-SIM-Karte zurückzusenden hat oder die Kopie des Personalausweises eingefordert wird.
- Landgericht Kiel, Urteil v. 27.07.2009 - Az.: 15 O 47/09
- Leitsatz:
Ein privatwirtschaftliches Energieversorgungsunternehmen darf nicht mit der Bezeichnung "Stadtwerke" werben. Dies gilt vor allem dann, wenn das Unternehmen keinen Bezug zu einem kommunalen Betrieb hat.
- Landgericht Kiel, Urteil v. 23.07.2009 - Az.: 4 O 145/08
- Leitsatz:
Wird im Rahmen einer Insolvenzverhandlung ein Vergleich geschlossen, der auch die Übernahme urheberrechtlicher Nutzungsrechte an Fotografien an den Rechtsnachfolger regelt, so ändert sich bei der Verwendung zwar die Person, nicht aber die Art und der Umfang der Nutzung. Der Rechtsnachfolger darf die Bilder genauso verwenden, wie es dem Vorgänger auch erlaubt war.
- Landgericht Kiel, Beschluss v. 24.02.2009 - Az.: 11 O 43/06
- Leitsatz:
Findet sich auf der Internetseite eines Sachverständiger ein Link zu einer Rechtsanwaltskanzlei, kann dies ein Indiz für seine Parteilichkeit sein. Ein hierauf gestütztes Befangenheitsgesuch ist begründet.
- Landgericht Kiel, Urteil v. 28.11.2008 - Az.: 14 O 59/08
- Leitsatz:
1. Die Werbung auf der Internetseite einer Immobilienfirma mit der Äußerung "geprüfter Sachverständiger" wird von den Kunden dahingehend verstanden, dass eine deutlich überragende Qualifikation vorliegt.
2. Die Reklame ist dann irreführend, wenn lediglich eine IHK-Zertifizierung vorliegt. Denn eine Zertifizierung bedeutet nur, dass eine Bescheinigung ausgestellt wird.
- Landgericht Kiel, Urteil v. 26.05.2009 - Az.: 16 O 40/09
- Leitsatz:
1. Rechtsfähigen Verbänden zur Förderung gewerblicher oder selbstständiger beruflicher Interessen stehen Unterlassungsansprüche nur dann zu, soweit ihnen eine erhebliche Zahl von Unternehmern angehört, die Waren oder Dienstleistungen gleicher oder verwandter Art auf demselben Markt vertreiben.
2. Eine Mindestanzahl an Mitgliedern ist nicht vorgeschrieben. Um aber rechtsmissbräuchliches Verhalten auszuschließen, müssen Unternehmer aus dem Kreis des Mitbewerbers repräsentativ vertreten sein. - Landgericht Kiel, Urteil v. 25.03.2009 - Az.: 5 O 206/08
- Leitsatz:
Der Mobilfunkanbieter "klarmobil" darf in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) die Widerrufsfrist nicht verkürzen. Eine derartige AGB-Klausel benachteiligt den Kunden unzulässig.

