Urteile nach Gerichten

Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil v. 23.07.2003 - Az.: 6 U 89/03
Leitsatz:

Umfasst die Werbung neben den primär angebotenen Dienstleistungen des Werbenden im Zusammenhang mit der Bereitstellung von DSL- Internetzugängen als fakultative Angebotsvariante auch den hierfür benötigten T-DSL- Anschluss der Deutschen Telekom, so liegt ein Kombinationsangebot, bei dem der Verbraucher Klarheit u.a. über den Gesamtpreis beanspruchen kann, nicht vor.

Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil v. 24.08.2007 - Az.: 14 U 72/06
Leitsatz:

 
1.
Für die Honorarklage eines deutschen Rechtsanwalts wegen der Vertretung einer in Spanien wohnhaften Partei vor einem deutschen Gericht sind grundsätzlich die deutschen Gerichte zuständig.
 
2.
Der Umstand, daß ein deutscher Rechtsanwalt auf einer passiven Internetseite über sich und seinen Tätigkeitsbereich informiert, hat für sich allein noch nicht zur Folge, daß er seine Honorarklage vor den Gerichten eines anderen Mitgliedsstaates der EG, in dem die von ihm vertretene Partei ihren Wohnsitz hat, zu erheben hat. Für das Eingreifen der Zuständigkeitsregelung gemäß Art. 15 Abs. 1 lit. c EuGVVO muß vielmehr hinzukommen, daß zwischen seinem Internet-Auftritt und der Beauftragung des Anwalts ein innerer Zusammenhang besteht.

Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil v. 27.03.2002 - Az.: 6 U 200/01
Leitsatz:

 
1.
Bei einem Fernabsatzgeschäft im Internet genügt der Unternehmer seiner Verpflichtung zur klaren und unmissverständlichen Angabe seiner Identität und Anschrift nicht, wenn diese Informationen für den Verbraucher nur über einen Link "Kontakt" zu erreichen und dort unter der Überschrift "Impressum" angeführt sind.
 
2.
Besteht die durch ein Fernabsatzgeschäft angebotene Dienstleistung in der Weiterleitung eines Lottotipps an eine Lottogesellschaft, so ist die geschuldete Information über wesentliche Merkmale der Dienstleistung nur dann klar und unmissverständlich erteilt, wenn dem Verbraucher nahe gebracht wird, dass er die Wette nicht mit dem Unternehmer abschließt, sondern der Vertrag nur die Dienstleistung der Weitergabe seines Tipps an ein anderes Unternehmen gegen Zahlung eines Lohnes umfasst.
 
3.
Die Geschäftsbesorgung durch Weiterleitung eines Lottotipps an eine Lottogesellschaft ist kein Vertrag zur Erbringung von Wett- oder Lotteriedienstleistungen. Der Unternehmer hat den Verbraucher daher bei einem Fernabsatzgeschäft über das Widerrufsrecht zu belehren.

Landgericht Karlsruhe, Urteil v. 08.12.2011 - Az.: 11 Ns 410 Js 5815/11
Leitsatz:

Ein Fußballfan, der während eines Fußballspiels ein Banner mit der Aufschrift "ACAB" - Abkürzung für die Worte "All cops are bastards" - hochhält, kann nicht wegen Beleidigung strafrechtlich belangt werden. Das gilt dann, wenn sich nicht mit der für eine Verurteilung erforderlichen Sicherheit feststellen lässt, dass der Angeklagte seine Aussage konkret auf die im Stadion anwesenden Polizeibeamten bezogen hat und er diese in ihrer Ehre herabsetzen wollte.

Landgericht Karlsruhe, Urteil v. 28.09.2007 - Az.: 18 AK 136/07
Landgericht Karlsruhe, Urteil v. 10.03.2004 - Az.: 1 S 123/03
Landgericht Karlsruhe, Urteil v. 28.09.2007 - Az.: 18 AK 136/07
Landgericht Karlsruhe, Urteil v. 19.10.2009 - Az.: 10 O 356/09
Leitsatz:

Der Unterlassungsschuldner verhält sich treuwidrig, wenn er den Eindruck erweckt eine wirksame Unterlassungserklärung abgegeben zu haben, obwohl tatsächlich eine Unterschrift zur Wirksamkeit gefehlt hat.

Landgericht Karlsruhe, Urteil v. 23.12.2015 - Az.: 15 O 12/15 KfH
Leitsatz:

1. Die über Art. 4 Abs. 1 Satz 1 RL 98/6 EG (PreisangabenRL) hinausgehende Regelung in § 2 Abs. 1 Satz 1 PAngV  dürfte nicht mehr anzuwenden sein, da die Frist gemäß Art. 3 Abs. 5 Satz 1 RL 2005/29/EG (UGP-RL) abgelaufen ist.
2. Nach Art. 4 Abs. 1 Satz 1 PreisangabenRL muss demnach der Verkaufspreis und der Preis je Maßeinheit "unmissverständlich, klar erkennbar und gut lesbar" sein. Die Gestaltung eines Onlineshops muss demnach einem "realen" Ladengeschäfts im Hinblick auf die Vergleichbarkeit von Preisen und Grundpreisen nahekommen.
3. Der Grundpreis muss demnach auf derselben Internetseite dargestellt wird wie der Gesamt- bzw. Verkaufspreis.

Landgericht Karlsruhe, Beschluss v. 23.03.2009 - Az.: Qs 45/09
Leitsatz:

Setzt der Betreiber einer Homepage einen Link auf andere Internetseiten, die wiederum mit rechtswidrigen Webseiten verlinkt sind, so kann dies eine strafrechtliche Durchsuchung begründen. Jeder einzelne Link kann kausal für die Verbreitung krimineller Inhalte sein, auch wenn diese erst über eine Kette von Links anderer Anbieter erreichbar sind.