Urteile nach Gerichten
- Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil v. 13.10.2011 - Az.: 4 U 141/11
- Leitsatz:
Die Werbung mit Testergebnissen ohne Angabe der Fundstelle ist unlauter. Dem steht eine Werbung gleich, deren Gestaltung dem Verbraucher den Hinweis auf die Fundstelle nicht leicht und eindeutig zugänglich macht.
- Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil v. 10.07.2002 - Az.: 6 U 9/02
- Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil v. 08.05.2002 - Az.: 6 U 197/01
- Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil v. 06.02.2002 - Az.: 1 U 185/01
- Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil v. 13.04.2011 - Az.: 6 U 119/09
- Leitsatz:
Ein redaktionell gestalteter Beitrag, der als werbliche Darstellung veröffentlicht wird, muss den deutlichen Hinweis enthalten, dass es sich um Reklame handelt. Derartige Veröffentlichungen müssen deutlich mit "Anzeige" gekennzeichnet sein.
- Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil v. 10.08.2011 - Az.: 6 U 78/10
- Leitsatz:
Auch kurze Texte von Nachrichtenagenturen können urheberrechtlichen Schutz genießen. Auch wenn nicht zwingend eine prägnante und individuelle Sprache verwendet wird, so ist bereits die Auswahl des Themenschwerpunkts und die vielfältige Möglichkeit der Darstellung regelmäßig von Individualität geprägt.
- Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil v. 12.09.2001 - Az.: 6 U 13/01
- Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil v. 27.01.2011 - Az.: 4 U 180/10
- Leitsatz:
Ein Architekt darf auf seiner Homepage für von ihm betreute Referenzobjekte werben, auch wenn er die Bauüberwachung nicht selbst durchgeführt hat. Dies gilt zumindest dann, wenn er die wesentlichen Planungs- und Architektenleistungen übernommen hat.
- Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil v. 03.05.2011 - Az.: 17 U 192/10
- Leitsatz:
Die Klausel über eine Bearbeitungsgebühr für die Beratung und den Abschluss eines Darlehensvertrages ist unwirksam. Denn der Kunde wünscht bei der Anfrage über ein Darlehen keine vergütungspflichtige Beratung. Er möchte schlicht wissen, ob die Bank zur Zahlung eines Darlehens bereit ist. Dieser Verwaltungsaufwand muss in den Darlehenszins einkalkuliert werden.
- Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss v. 02.02.2011 - Az.: 1 (7) Ss 371/10-AK 99/10
- Leitsatz:
Die Online-Veröffentlichung von Kinderbildern zum Thema "Jugendamt-Opfern" ist nicht zwingend strafbar. Auch wenn Minderjährige besonders schutzwürdig sind, kann die Verbreitung gerechtfertigt sein. Dies gilt vor allem dann, wenn das Kind aufgrund aktueller Geschehnisse zu einer relativen Person der Zeitgeschichte wird und die Abbildung keine Herabsetzung darstellt.

