Urteile nach Gerichten

Oberlandesgericht Jena, Urteil v. 26.11.2008 - Az.: 7 U 329/08
Leitsatz:

Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Transportunternehmens vorgesehene Vertragsstrafe in Höhe von 10.000 € für jeden Fall eines Verstoßes während und bis sechs Monate nach Beendigung eines Vertragsverhältnisses kann unwirksam sein.

Oberlandesgericht Jena, Beschluss v. 27.08.2015 - Az.: 2 W 253/15
Leitsatz:

Für das Anbieten einer illegalen Musik-CD eines weltweit bekannten Interpreten auf eBay ist von einem Streitwert von 8.000,- EUR auszugehen.

Oberlandesgericht Jena, Urteil v. 22.04.2016 - Az.: 2 U 738/14
Leitsatz:

Musik-Wiedergabe auf Wahlkampfveranstaltung kann Urheberrechtsverletzung sein

Oberlandesgericht Jena, Urteil v. 28.11.2018 - Az.: 2 U 524/17
Leitsatz:

Beweiswert von Bildschirmausdrucken

Oberlandesgericht Jena, Urteil v. 03.05.2002 - Az.: 1 Ss 80/02
Leitsatz:

Bei in betrügerischer Absicht vorgenommener "Kreditvermittlung" im Internet kommt ein besonders schwerer Fall des Betrugs nach § 263 III 2 Nr. 2 Alt. 2 StGB - Handeln in der Absicht, durch fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen - regelmäßig in Betracht.

Oberlandesgericht Jena, Beschluss v. 10.12.2003 - Az.: 2 W 658/03
Oberlandesgericht Jena, Urteil v. 14.05.2003 - Az.: 2 U 1234/02
Oberlandesgericht Jena, Urteil v. 25.08.1999 - Az.: 2 U 755/99
Landgericht Kaiserslautern, Urteil v. 08.07.2014 - Az.: HK O 33/13
Leitsatz:

1. Zwar kann ein Schuldner einer Unterlassungsverpflichtung nicht dazu verpflichtet werden, unbegrenzt das Internet auf entsprechende Einträge hin zu durchsuchen.

2. Wegen des durch das Internet erheblich gesteigerten Verbreitungsrisikos ist es dem Schuldner jedoch rechtlich zumutbar und bei Eingehen einer Unterlassungsverpflichtung auch geboten, in zeitnaher Zeit nach Abschluss der Unterlassungsverpflichtung eigene Recherchebemühungen einzuleiten, um auf diese Art und Weise zumindest bei den gängigsten Suchmaschinen eine Löschung der zukünftig zu unterlassenden Bezeichnung zu bewirken, um dadurch der Gefahr einer unbegrenzten Weiterverbreitung im Internet entgegenzuwirken.

Amtsgericht Kamen, Urteil v. 03.11.2004 - Az.: 3 C 359/04