Urteile nach Gerichten
- Bundesgerichtshof , Urteil v. 25.03.2010 - Az.: I ZR 122/08
- Leitsatz:
Die rechtswidrige Ausstrahlung des Films über den tödlichen Fallschirmsprung des FDP-Politikers Jürgen Möllemann durch einen Nachrichtensender verletzt das Schutzrecht des Herstellers des Films. Die während der Filmausstrahlung erzielten Werbeeinnahmen stehen zumindest teilweise dem Hersteller zu.
- Bundesgerichtshof , Urteil v. 19.05.2010 - Az.: I ZR 140/08
- Leitsatz:
Eine wettbewerbliche Abmahnung ist nicht deshalb unwirksam, weil kein Vollmachtsnachweis beigelegt ist. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Abmahnung ein Angebot zum Abschluss eines Untwerfungsvertrages beigefügt ist. § 174 Satz 1 BGB ist insofern auf wettbewerbsrechtliche Abmahnungen mit einer Unterwerfungserklärung nicht anwendbar.
- Bundesgerichtshof , Urteil v. 15.04.2010 - Az.: I ZR 145/08
- Leitsatz:
1. Eine wettbewerbswidrige Ausnutzung der Wertschätzung eines Produktes liegt nicht vor, wenn der Sonderrechtsschutz des Originalproduktes abgelaufen ist und die Verwechslungsgefahr der Nachahmung aufgrund unterschiedlicher Kennzeichnung ausgeschlossen ist.
2. Eine unangemessene Beeinträchtigung des Rufs des Originalproduktes liegt allerdings vor, wenn das nachgeahmte Produkt massive qualitative Unterschiede aufweist und minderwertig ist. - Bundesgerichtshof , Urteil v. 31.03.2010 - Az.: I ZR 34/08
- Leitsatz:
Ein gewerblicher Verkäufer, der seine Produkte online über die Auktionsplattform eBay vertreibt, darf Verbrauchern gegenüber die Gewährleistung nicht ausschließen. Verbrauchern gegenüber ist dieses Vorgehen als unlauter einzustufen. Andernfalls muss sein Angebot auf eBay so ausgestaltet sein, dass keine Zweifel bestehen, dass Verbraucher nicht angesprochen werden sollen.
- Bundesgerichtshof , Beschluss v. 11.02.2010 - Az.: I ZR 154/08
- Leitsatz:
Die Bezeichnung "Bundesdruckerei" im Firmennamen kann irreführend sein, da der durchschnittliche Verbraucher dadurch den Eindruck erhält, dass die Bundesrepublik Deutschland Mehrheitsgesellschafter ist und das Unternehmen daher über unbeschränkte Bonität und Insolvenzfestigkeit verfügt. Ist das nicht der Fall, ist die Verwendung "Bundesdruckerei" rechtswidrig.
- Bundesgerichtshof , Urteil v. 27.08.2010 - Az.: 2 StR 111/09
- Leitsatz:
Der Geschäftsführer einer im "Kölner Müllskandal" bekannt gewordenen GmbH macht sich wegen Untreue strafbar, wenn er im Ausland schwarze Kassen einrichtet, die aufgrund von Scheinrechnungen angewiesen wurden, aber nicht über die offiziellen Bücher laufen.
- Bundesgerichtshof , Urteil v. 01.09.2010 - Az.: StbSt (R) 2/10
- Leitsatz:
Ein Steuerberater begeht keinen Berufsverstoß, wenn er in seiner Domain neben der Berufsbezeichnung eine Region benennt, wie in "steuerberater-suedniedersachsen.de". Die Werbung ist inhaltlich sachlich gehalten und daher nicht unlauter.
- Bundesgerichtshof , Urteil v. 31.03.2010 - Az.: I ZR 75/08
- Leitsatz:
Ein Unternehmen darf mit einer Rabattaktion werben, deren Angebotsdauer auf lediglich einen Tag ausgerichtet ist. Trotz der zeitlichen Befristung liegt keine rechtswidrige Anlockwirkung vor, da der Verbraucher durchaus in der Lage ist, rational zu entscheiden und in vernünftiger Weise mit einem angebotenen Rabatt umzugehen.
- Bundesgerichtshof , Urteil v. 31.03.2010 - Az.: I ZR 36/08
- Leitsatz:
Ein Verein für Kapitalanleger darf in seinem Geschäftsnamen den Zusatz "Verbraucherzentrale" führen. Die Verbraucherzentrale Bundesverband hat keinen Anspruch auf alleinige Nutzung der Bezeichnung, da kein Kennzeichenschutz aufgrund Verkehrsgeltung vorliegt. Dem durchschnittlichen Verbraucher ist die Existenz und Tätigkeit der Verbraucherzentrale Bundesverband nicht bekannt, er kennt allenfalls die Verbraucherzentralen der einzelnen Bundesländer.
- Bundesgerichtshof , Urteil v. 27.07.2010 - Az.: VI ZR 261/09
- Leitsatz:
Die anwaltliche Bearbeitung gegen eine unrichtige Presseberichterstattung ist gebührenrechtlich auch dann als dieselbe Angelegenheit zu verstehen, wenn der Rechtsanwalt zur Wahrnehmung der Rechte des Geschädigten verschiedene, abweichende Anspruchsgrundlagen zu prüfen und mehrere getrennte Prüfungsaufgaben zu erfüllen hat. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Anwalt sowohl gegen eine GmbH als auch gegen den Geschäftsführer vorgeht.

