Urteile nach Gerichten
- Oberlandesgericht Jena, Beschluss v. 20.07.2011 - Az.: 2 W 343/11
- Leitsatz:
Beschränkt ein Unterlassungsschuldner seine umformulierte Unterlassungserklärung darauf, bei Zuwiderhandlung "eine Vertragsstrafe" zu zahlen, so ist von einer fehlenden Ernsthaftigkeit der Unterlassungserklärung auszugehen. Die Wiederholungsgefahr wird durch diese völlig unbestimmte Vertragsstrafe nicht ausgeräumt.
- Oberlandesgericht Jena, Urteil v. 06.04.2011 - Az.: 2 U 783/10
- Leitsatz:
Wird im Rahmen einer Online-Flugbuchung automatisch ein Versicherungspaket hinzugefügt, welches der Kunde erst am Ende bei der Zusammenfassung seiner Angaben entfernen kann, liegt ein Wettbewerbsverstoß vor.
- Oberlandesgericht Jena, Urteil v. 09.01.2010 - Az.: 2 U 330/10
- Leitsatz:
Unabhängig von der geltend gemachten Höhe eines Vertragsstrafeanspruchs, der aufgrund einer wettbewerbsrechtlichen Unterlassungserklärung beruht, ist das Landgericht zuständig. Grund dafür ist, dass die Amtsgerichte bei der Bearbeitung der UWG-Angelegenheiten vor zu großer Arbeitsbelastung geschont werden sollen. Zudem entsteht so eine inhaltliche Zusammenlegung mit anderen Zuständigkeitsvorschriften des gewerblichen Rechtsschutzes.
- Oberlandesgericht Jena, Urteil v. 03.05.2002 - Az.: 1 Ss 80/02
- Leitsatz:
Bei in betrügerischer Absicht vorgenommener "Kreditvermittlung" im Internet kommt ein besonders schwerer Fall des Betrugs nach § 263 III 2 Nr. 2 Alt. 2 StGB - Handeln in der Absicht, durch fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen - regelmäßig in Betracht.
- Oberlandesgericht Jena, Urteil v. 08.07.2009 - Az.: 2 U 983/08
- Leitsatz:
Wirbt eine Porzellanmanufaktur damit, die älteste am Ort zu sein und versieht sämtliche Waren mit einem Gründungsjahr, so geht der durchschnittliche Kunde davon aus, dass auch in diesem Jahr die Herstellung und Produktion begonnen hat. War dies tatsächlich nicht der Fall, so ist die Reklame irreführend und damit wettbewerbswidrig.
- Oberlandesgericht Jena, Urteil v. 17.02.2010 - Az.: 7 U 95/09
- Leitsatz:
Eine Ärztin hat keinen Anspruch auf eine Geldentschädigung, wenn in einem Zeitungsbericht darüber nachgedacht wird, ob ihre berufliche Qualifikation den Anforderungen entspricht. Eine solche Aussage kann zwar das Ehrgefühl verletzen und führt aber nur zu einem Unterlassungsanspruch. Eine Geldentschädigung kommt nur bei einer schwerwiegenden Persönlichkeitsrechtsverletzung in Betracht.
- Oberlandesgericht Jena, Urteil v. 30.09.2009 - Az.: 2 U 188/09
- Leitsatz:
Auch wenn es nur eine sehr begrenzte Anzahl von Mitbewerbern gibt oder in unmittelbarer Umgebung gar keine Konkurrenten vorhanden sind, kann eine "gezielte" Behinderung vorliegen. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn ein besonders vielschichtiger Markt vorhanden ist.
- Oberlandesgericht Jena, Urteil v. 08.04.2009 - Az.: 2 U 910/08
- Leitsatz:
Die Nennung einer Marke im "body" des Quelltextes stellt keine rechtswidrige markenmäßige Benutzung da. Denn der "body" ist nur eine technische Anweisung, welche Worte in welcher Schriftart erscheinen sollen.
- Oberlandesgericht Jena, Beschluss v. 16.12.2009 - Az.: 2 W 504/09
- Leitsatz:
Grundsätzlich besteht in Rechtsstreitigkeiten im Rahmen des unlauteren Wettbewerbs die Möglichkeit, in einfach gelagerten Fällen einen Streitwertabschlag vorzunehmen. Behauptet die Gegenseite in einem Unterlassungsprozess jedoch eine Drittunterwerfung, liegt kein einfacher Fall mehr vor.
- Oberlandesgericht Jena, Beschluss v. 14.12.2009 - Az.: 2 W 509/09
- Leitsatz:
1. Eine Frist von zwei Wochen ab Zugang des Abschlussschreibens zur Aufforderung der Abschlusserklärung nach einer einstweiligen Verfügung, liegt im untersten Bereich der Angemessenheit.
2. Trägt die Gegenseite begründete Umstände vor, warum die Frist nicht eingehalten werden kann, so ist der Rechtsanwalt gehalten - auch im Hinblick auf die sehr kurz bemessene Zwei-Wochen-Frist - diese angemessen zu verlängern.

