Urteile nach Gerichten
- Amtsgericht Itzehoe, Urteil v. 18.05.2004 - Az.: 57 C 361/04
- Amtsgericht Itzehoe, Urteil v. 22.10.2014 - Az.: 92 C 64/14
- Leitsatz:
Ansprüche aus P2P-Urheberrechtsverletzungen verjähren erst nach 10 Jahren.
- Amtsgericht Itzehoe, Urteil v. 18.05.2004 - Az.: 57 C 361/04
- Oberlandesgericht Jena, Urteil v. 25.08.1999 - Az.: 2 U 755/99
- Leitsatz:
Zur örtlichen Zuständigkeit bei Wettbewerbsverletzungen im Internet.
- Oberlandesgericht Jena, Urteil v. 23.06.2010 - Az.: 2 U 148/10
- Leitsatz:
Die Bezeichnung "Snowboardschule O." genießt keinen Kennzeichenschutz. Es fehlt an der erforderlichen namensmäßigen Unterscheidungskraft.
- Oberlandesgericht Jena, Urteil v. 21.07.2010 - Az.: 2 U 279/09
- Leitsatz:
Die Umrandung eines Wortbestandteils mit einem Oval ist eine wegen Verwendung als "Brandprägezeichen" oder auch sonst als Ornament naheliegende und häufig anzutreffende bildliche Gestaltung, so dass kein Element mit besonderer Unterscheidungskraft vorliegt.
- Oberlandesgericht Jena, Urteil v. 14.05.2003 - Az.: 2 U 1234/02
- Oberlandesgericht Jena, Beschluss v. 10.12.2003 - Az.: 2 W 658/03
- Oberlandesgericht Jena, Beschluss v. 20.07.2011 - Az.: 2 W 320/11
- Leitsatz:
Die für einen Unterlassungsanspruch erforderliche Wiederholungsgefahr kann ausnahmsweise allein dadurch entfallen, dass veraltete Rechtsvorschriften in einer Widerrufsbelehrung durch Rechtsvorschriften in der aktuell geltenden Fassung ausgetauscht werden.
- Oberlandesgericht Jena, Urteil v. 27.07.2011 - Az.: 2 U 303/11
- Leitsatz:
Der Wegfall der Wiederholungsgefahr ist bei Abgabe einer Drittunterwerfungserklärung nur dann gegeben, wenn diese ernsthaft vom Schuldner erklärt wird. An einer Ernsthaftigkeit fehlt es dann, wenn der Dritte, dem gegenüber die Erklärung abgegeben wurde, trotz mehrfacher kerngleicher Verstöße keine Vertragsstrafe geltend macht.

