Urteile nach Gerichten

Landgericht Heidelberg, Urteil v. 12.08.2016 - Az.: 3 O 149/16
Leitsatz:

Die AGB-Klauseln
"Die angegebenen Preise verstehen sich als Netto-Preise, zuzüglich der derzeit gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer."
und
"Ich/wir habe(n) von den AGB's der ... [Name des Speditionsunternehmens] und den "Haftungsinformationen des Möbelspediteurs gemäß § 451g f.f. HGB" als Bestandteil des Umzugsvertrages Kenntnis genommen."
sind gegenübern Verbrauchern unwirksam.

Landgericht Heidelberg, Urteil v. 06.03.2020 - Az.: 6 0 7/19
Leitsatz:

Hinweispflichten von Verivox 

Amtsgericht Heidelberg, Urteil v. 08.08.2012 - Az.: 27 C 45/12
Leitsatz:

Der datenschutzrechtliche Auskunftsanspruch nach § 34 BDSG umfasst auch die Herkunft der Daten beziehen, die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, an die Daten weitergegeben werden, und den Zweck der Speicherung.

Landgericht Heilbronn, Urteil v. 05.07.2007 - Az.: 6 O 55/07 Hg
Landgericht Heilbronn, Urteil v. 05.07.2007 - Az.: 6 O 55/07 Hg
Landgericht Heilbronn, Urteil v. 11.02.2009 - Az.: 23 O 85/09
Leitsatz:

Einem Mietwagenunternehmer ist es nicht gestattet in einem Online-Telefonbuch unter der Rubrik "Taxiunternehmen" und "Taxi" zu werben.

Landgericht Heilbronn, Urteil v. 10.11.2009 - Az.: 23 O 68/09
Leitsatz:

Ein Omnibusunternehmen, welches Reisen anbietet und damit wirbt, über einen modernen und eigenen Fuhrpark zu verfügen, handelt wettbewerbswidrig, wenn es lediglich über einen einzigen Bus verfügt und nur im Einzelfall andere Busse anmietet. Der Kunde geht bei dem Begriff Fuhrpark davon aus, dass das Unternehmen auf dem Markt eine gewisse Bedeutung und Größe hat und somit insgesamt positiv von den Kunden bewertet wird.

Landgericht Heilbronn, Urteil v. 05.07.2007 - Az.: 6 O 55/07 Hg
Arbeitsgericht Heilbronn, Beschluss v. 08.06.2017 - Az.: 8 BV 6/16
Leitsatz:

Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei Verwendung einer Smartphone-App mit Kundenfeedback

Arbeitsgericht Herford, Urteil v. 12.11.2009 - Az.: 3 Ga 26/09
Leitsatz:

Äußert sich ein ehemaliger Mitarbeiter eines Unternehmens in einem Blog über die Firma und bezeichnet sie als "Abzocker", "Mafia" oder "Nutzlos-Branche", so ist dies von der grundgesetzlich geschützten Meinungsfreiheit umfasst. Die Aussagen stellen allesamt zulässige Meinungen dar, welche die Grenze zur Schmähkritik nicht überschreiten.