Urteile nach Gerichten
- Arbeitsgericht Hannover, Urteil v. 01.12.2000 - Az.: 1 Ca 504/00 B
- Arbeitsgericht Hannover, Urteil v. 01.12.2000 - Az.: 1 Ca 504/00 B
- Amtsgericht Hannover, Urteil v. 19.02.2003 - Az.: 526 C 15759/02
- Amtsgericht Hannover, Urteil v. 27.05.2014 - Az.: 550 C 13749/13
- Leitsatz:
Das Streaming eines illegal veröffentlichten Kinofilms ist nicht verboten, denn für den Betrachter gebe es in der Regel keine Möglichkeit zu kontrollieren, ob das Werk rechtmäßig zugänglich gemacht wurde oder nicht.
- Amtsgericht Hannover, Urteil v. 26.02.2015 - Az.: 522 C 9466/14
- Leitsatz:
1. Ein Verstoß gegen eine urheberrechtliche Unterlassungserklärung liegt bereits dann vor, wenn das Foto durch direkten URL-Aufruf noch auf der Webseite abgerufen werden kann. Es spielt dabei keine Rolle, ob die URL sich leicht zu merken ist oder nur aus kryptischen Zeichen (hier: 18-stelligen Buchstaben- und Zahlenkombination) besteht.
2. In einem solchen Fall ist eine Vertragsstrafe iHv. 2.500,- EUR angemessen. - Amtsgericht Hannover, Urteil v. 30.12.2008 - Az.: 439 C 9025/08
- Leitsatz:
Die Einbindung eines Fotos auf einer eBay-Seite, welches auf dem Server eines anderen Unternehmers liegt, stellt einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb des Server-Inhabers dar.
- Amtsgericht Hannover, Urteil v. 25.02.2005 - Az.: 515 C 16551/04
- Amtsgericht Hannover, Urteil v. 03.06.2008 - Az.: 439 C 2674/08
- Leitsatz:
1. Ein 17jähriger muss aufgrund von Urheberrechtsverletzungen (hier: eBay-Foto-Klau) Schadensersatz leisten, wenn er nach seiner individuellen Entwicklung in der Lage ist, Verantwortung für die Folgen seines Tuns zu übernehmen. Er muss die erforderliche Einsichtsfähigkeit besitzen, dass er über fremde Rechtsgüter nur verfügen darf, wenn ihm hierzu eine Erlaubnis erteilt worden ist.
2. Dem Urheber steht für die Verletzung seiner Rechte pro widerrechtlich verwendetem Bild bei eBay ein Schadensersatz i.H.v. 100,- EUR zu.
- Amtsgericht Hannover, Urteil v. 07.09.2001 - Az.: 501 C 1510/01
- Amtsgericht Hannover, Urteil v. 25.02.2005 - Az.: 515 C 16551/04

