Urteile nach Gerichten

Verwaltungsgericht Hannover, Urteil v. 14.07.2011 - Az.: 10 A 5452/10
Leitsatz:

Die dauerhafte Videoüberwachung einiger Plätze in der Stadt Hannover ist geeignet, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu verletzen. Dabei genügt es nicht, dass die Polizei die Videoüberwachung "offen" gestaltet und die überwachten Orte im Internet veröffentlicht.

Verwaltungsgericht Hannover, Urteil v. 28.11.2013 - Az.: 10 A 5342/11
Leitsatz:

Zur Frage, wann und unter welchen Umständen das Einscannen und Speichern von Personalausweisen durch private Unternehmen erlaubt ist.

Niedersaechsisches_Finanzgericht Hannover, Beschluss v. 16.06.2010 - Az.: 16 V 179/10
Leitsatz:

Versteigerungen bei Amazon unter Gewinnerzielungsabsicht sind umsatzsteuerpflichtig. Maßgeblich ist nicht die vom Steuerpflichtigen subjektiv vorgenommene Beurteilung und Bezeichnung, sondern die Wertung nach objektiven Kriterien.

Landgericht Hannover, Urteil v. 22.04.2005 - Az.: 9 O 117/04
Landgericht Hannover, Urteil v. 30.08.2001 - Az.: 25 O 3590/01-110
Landgericht Hannover, Urteil v. 12.09.2001 - Az.: 7 O 349/01 (18)
Landgericht Hannover, Urteil v. 08.02.2011 - Az.: 24 O 53/10
Leitsatz:

Grundsätzlich kann die Höhe der Vertragsstrafe nach eigenem Ermessen festgesetzt werden. Die Höhe muss aber nachvollziehbar sein und sich nicht als willkürlich darstellen. Andernfalls liegt der Verdacht der Beliebigkeit nahe.

Landgericht Hannover, Urteil v. 30.08.2001 - Az.: 25 O 3590/01 - 110 -
Landgericht Hannover, Urteil v. 03.11.2009 - Az.: 18 O 113/09
Leitsatz:

Telefonwerbung kann dann rechtmäßig sein, wenn eine ausdrückliche oder mutmaßliche Einwilligung des Angerufenen vorliegt. Davon ist noch nicht auszugehen, wenn der Anruf lediglich eine allgemeine Sachbezogenheit aufweist. Es muss ein konkreter und aus dem Interessensbereich des Angerufenen herzuleitender Grund vorliegen.

Landgericht Hannover, Urteil v. 19.11.2009 - Az.: 25 O 10/09
Leitsatz:

Ein Rechtsanwalt verhält sich nicht unlauter und damit wettbewerbswidrig, wenn er eine Abmahnung wegen eines urheberrechtlichen Filesharing-Verstoßes ausspricht und in dem Schreiben darauf hinweist, dass § 97a Abs. 2 UrhG aufgrund der Schwere des Falls keine Anwendung findet.