Urteile nach Gerichten

Oberlandesgericht Hamm, Beschluss v. 31.05.2007 - Az.: 2 UF 11/07
Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 31.08.2006 - Az.: 4 U 124/06
Landgericht Hamm, Urteil v. 02.07.2009 - Az.: 4 U 73/09
Leitsatz:

Bewirbt ein Möbelhändler seine Produkte und Angebote im Internet, so muss die Internet-Reklame die Versandkosten enthalten, bevor der Bestellvorgang eingeleitet wird. Der Verbraucher muss leicht erkennen können, welche Kosten beim Kauf des Artikels auf ihn zukommen.

Landesarbeitsgericht Hamm, Beschluss v. 16.09.2005 - Az.: 13 TaBV 66/05
Landesarbeitsgericht Hamm, Beschluss v. 15.07.2005 - Az.: 10 TaBV 2/05
Landesarbeitsgericht Hamm, Beschluss v. 07.04.2006 - Az.: 10 TaBV 1/06
Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil v. 03.05.2007 - Az.: 15 Sa 1880/06
Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil v. 18.01.2007 - Az.: 15 Sa 558/06
Landesarbeitsgericht Hamm, Beschluss v. 15.07.2005 - Az.: 10 TaBV 2/05
Leitsatz:

Auch nach der Neufassung des § 40 Abs. 2 BetrVG hat der Betriebsrat, der einen Internetanschluss an den ihm zur Verfügung gestellten Personalcomputer verlangt, im Einzelnen vorzutragen, dass ein Internetanschluss zur Erledigung der Betriebsratsarbeit erforderlich ist.

Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil v. 23.05.2003 - Az.: 7 Sa 76/03
Leitsatz:

Die Werbung im Internet für die eigene Produktpalette bewirkt nicht ohne weiteres die allgemeine Kenntnis früherer Geschäftsgeheimnisse, solange eine genaue Inaugenscheinnahme des konkreten Produkts zum originalgetreuen Nachbau unbedingt erforderlich ist.
Die kurze Verjährungsfrist des § 21 Abs. 1, 2 UWG (6-Monatsfrist) beginnt erst mit positiver Kenntnis des Geschädigten von der Person des Schädigers und dessen unlauterer Vorgehensweise (hier: Verwendung der Originalzeichnungen des früheren Arbeitgebers zum Aufbau einer ernst zu nehmenden Konkurrenz).