Urteile nach Gerichten

Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 13.11.2008 - Az.: 4 U 150/08
Leitsatz:

Die Zustellung von Faxwerbung ohne Einwilligung des Adressaten stellte eine unlautere Wettbewerbshandlung dar und ist daher rechtswidrig. Eine Einwilligung ist auch nicht bereits darin zu sehen, dass eine Fax-Nummer auf der Homepage eines Unternehmens genannt wird.

Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 16.12.2008 - Az.: 4 U 173/08
Leitsatz:

Ein im Internet tätiger gewerblicher Verkäufer von elektronischen Artikeln darf nicht mit einer 24-monatigen Hersteller-Garantie werben, wenn er keine genauen Angaben zum Umfang der Garantie macht. Die Angaben dürfen nicht erst bei Lieferung der Ware erfolgen.

Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 30.04.2009 - Az.: 4 U 1/09
Leitsatz:

Bei einem kerngleichen Verstoß gegen eine Unterwerfungserklärung reduziert sich die Vertragsstrafe nicht bereits deshalb, weil die Unterlassungserklärung bereits seit 10 Jahren besteht oder der wissenschaftliche Stand sich verändert hat.

Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 29.01.2009 - Az.: 4 U 197/08
Leitsatz:

Es liegt kein Wettbewerbsverstoß durch einen Anbieter bei einer Internetauktion vor, wenn bei der Nennung vieler Markenhersteller vor allem der Hersteller des beworbenen Produkts genannt wird und für den Kunden eindeutig identifizierbar ist.

Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 19.03.2009 - Az.: 4 U 179/08
Leitsatz:

Die unerwünschte E-Mail-Werbung für Versicherungen in Form von Autohauspolicen an Autohäuser ist wettbewerbswidrig. Nur wenn das Autohaus eine ausdrückliche Einwilligung erteilt hat, liegt keine unzumutbare Belästigung vor und die Reklame ist zulässig.

Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 17.03.2009 - Az.: 4 U 184/08
Leitsatz:

Steht bei negativen Äußerungen lediglich die Presse-Berichterstattung im Vordergrund, wird die Presse nur im Rahmen ihres journalistischen Auftrags tätig. Von einer Wettbewerbshandlung ist dann nicht auszugehen.

Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 17.03.2009 - Az.: 4 U 167/08
Leitsatz:

Bewirbt ein Unternehmen seine Waren mit dem Zusatz "Lieferzeit auf Anfrage", obwohl eine sichere Lieferungsmöglichkeit nicht besteht, ist die Internetwerbung irreführend und damit wettbewerbswidrig.

Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 02.04.2009 - Az.: 4 U 213/08
Leitsatz:

Fehlen bei einem Internetangebot im Impressum die Pflichtangaben zum Handelsregister nebst zugehöriger Nummer sowie die Umsatzsteueridentifikationsnummer oder die Wirtschaftsidentitätsnummer, so liegt kein Bagatellverstoß vor und das verantwortliche Unternehmen handelt wettbewerbswidrig.

Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 24.03.2009 - Az.: 4 U 211/08
Leitsatz:

Die Verfolgung von Wettbewerbsverstößen im Internet ist rechtsmissbräuchlich, wenn ein eklatantes Missverhältnis zwischen Abmahnungen und der Geschäftstätigkeit vorliegt. Besteht darüber hinaus zu dem abmahnenden Rechtsanwalt ein Verwandtschaftsverhältnis, ist das ein Indiz dafür, dass mit den Abmahnungen nur eine gewinnbringende Beschäftigung betrieben wird.

Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 17.02.2009 - Az.: 4 U 190/08
Leitsatz:

Telefonwerbung gegenüber Unternehmen ohne deren mutmaßliche Einwilligung ist eine belästigende und damit unzulässige Werbung. Aus einer bereits bestehenden Geschäftsverbindung kann nicht automatisch das mutmaßliche Einverständnis gefolgt werden.