Urteile nach Gerichten

Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 04.08.2009 - Az.: 4 U 55/09
Leitsatz:

Die Aussage "Ich garantiere Ihnen die bestmögliche Hörgeräteversorgung in jeder Preisklasse bei uns im Hörzentrum." stellt eine unzulässige Spitzenstellungswerbung dar, wenn der Werbende sich nicht tatsächlich von der Konkurrenz deutlich abhebt.

Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 19.05.2015 - Az.: 7 U 26/15
Leitsatz:

Im B2B-Bereich sind Allgemeine Geschäftsbedingungen auch dann wirksam zwischen den Parteien mit einbezogen, wenn sie im Rahmen von Vorgesprächen übergeben wurden.

Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 26.05.2009 - Az.: 4 U 223/08
Leitsatz:

Durch die Benutzung desselben Zeichen liegt eine Markenrechtsverletzung vor, auch wenn sich neben der Abbildung der Marke grafische oder sprachliche Zusätze befinden.

Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 17.09.2015 - Az.: I-15 U 24/15
Leitsatz:

Werbeaussage "Testsieger" u,.U. auch dann zulässig, wenn es auch noch gleichplatzierte Produkte gab.

Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 02.07.2009 - Az.: 4 U 43/09
Leitsatz:

Wird innerhalb der fernabsatzrechtlichen Widerrufsbelehrung in einem Online-Shop eine Telefonnummer genannt, so ist das irreführend. Der User gewinnt dadurch den falschen Eindruck, dass er nicht mehr an die Textform gebunden ist und die Widerrufserklärung auch telefonisch abgeben kann.

Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 04.06.2009 - Az.: 4 U 19/09
Leitsatz:

1. Die Online-Google-Adwords-Werbung mit der Aussage "Lieferung innerhalb von 24 Stunden" ist nicht irreführend, wenn der User sofort auf der Startseite die einschränkenden Bedingungen erfährt.
2. Eine Internet-Reklame mit der Äußerung "Beste Preise" ist dann zulässig, wenn der Verbraucher erkennt, dass das Unternehmen ein sehr günstiges Preis-Leistungsverhältnis anbietet.

Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 15.09.2015 - Az.: 4 U 105/15
Leitsatz:

1. Eine umfangreiche Abmahntätigkeit belegt in der Regel keinen Rechtsmissbrauch, wenn zugleich umfangreiche Wettbewerbsverstöße vorliegen. Es müssen vielmehr weitere Umstände hinzutreten, die die Missbräuchlichkeit der Anspruchsgeltendmachung begründen können.
2. 43 Abmahnungen innerhalb von 7 Tagen begründen einen Rechtsmissbrauch, da der Anspruchsberechtigte kein sachliches Interesse an den Rechtsverfolgung innerhalb einer solch kurzen Zeit haben kann. Vielmehr ist davon auszugehen, dass hier sachfremde Motive im Vordergrund stehen.

Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 16.07.2009 - Az.: 4 U 38/09
Leitsatz:

Wird eine Verkaufsaktion mit dem Wort "Liquidationskauf" beworben, so suggeriert dies dem Käufer, dass es sich um eine einmalige Aktion der Warenauflösung handelt. Die Reklame ist irreführend, wenn es sich nicht um einen zeitlich begrenzten Verkauf handelt, sondern um einen Räumungsverkauf, der in regelmäßigen Abständen wiederholt wird.

Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 02.07.2009 - Az.: 4 U 73/09
Leitsatz:

Im Rahmen von Fernabsatzgeschäften im Internet dürfen die Versandkosten nicht erst nach Einleitung des Bestellvorgangs mitgeteilt werden, da ansonsten ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung vorliegt.

Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 30.06.2009 - Az.: 4 U 54/09
Leitsatz:

Anrufe bei früheren Kunden mit dem Zweck, diese zurück zu gewinnen, sind unzulässige Werbeanrufe (so genannte "cold calls") und damit wettbewerbswidrig.