Urteile nach Gerichten

Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 26.06.2015 - Az.: 32 SA 29/15
Leitsatz:

Für Klagen auf Zahlung von Abmahnkosten, die auf der wettbewerbswidrigen Verwendung einer Widerrufsbelehrung beruhen, sind die Landgerichte zuständig.

Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 09.07.2015 - Az.: I-4 U 59/15
Leitsatz:

1. Ein Amazon-Marketplace-Händler haftet für die Rechtsverletzungen, die durch Amazon begangen werden, unabhängig davon, ob ihn ein persönliches Verschulden trifft.
2. Die Weiterempfehlungsfunktion von Amazon ist wettbewerbswidrig iSv. § 7 Abs.2 Nr.3 UWG. Für einen Wettbewerbsverstoß reicht es dabei bereits aus, dass die Weiterempfehlungsfunktion verwendet werden kann, auf die konkrete Funktionsweise kommt es nicht an.
3. Bei der Bewerbung mit einem TÜV-Siegel muss das Zertifikat zum Zeitpunkt der Werbung vorliegen. Es reicht nicht aus, wenn das Zertifikat zeitlich später ausgestellt wird.
4. Das beworbene und mittels Bildern dargestellte Produkt (hier: Sonnenschirm mit Ständer und Bodenplatten) muss auch vollständig im Angebotsumfang enthalten sein. Weicht das tatsächlich gelieferte Produkt ab (hier: Auslieferung ohne Bodenplatten), liegt eine Irreführung vor.

Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 04.08.2015 - Az.: I-4 U 66/15
Leitsatz:

1. Ein Amazon-Marketplace-Händler haftet für die Rechtsverletzungen, die durch Amazon begangen werden, unabhängig davon, ob ihn ein persönliches Verschulden trifft.

2. Das beworbene und mittels Bildern dargestellte Produkt (hier: Sonnenschirm mit Ständer und Bodenplatten) muss auch vollständig im Angebotsumfang enthalten sein. Weicht das tatsächlich gelieferte Produkt ab (hier: Auslieferung ohne Bodenplatten), liegt eine Irreführung vor. Die Entscheidung "Schlafzimmer komplett" des BGH (Urt. v. 18.12.2014 - Az.: I ZR 129/13) ist nicht übertragbar.

Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 30.07.2009 - Az.: 4 U 69/09
Leitsatz:

1. Ein Verkäufer von Konzertkarten schuldet lediglich die Übertragung des Rechts zum Zugang zum Konzert. Er haftet dagegen nicht für die Durchführung des Konzerts. Wird das Konzert abgesagt, kann der Käufer den Kartenpreis vom Veranstalter des Konzerts zurückverlangen.
2. Bietet der Kartenverkäufer für den Fall der Absage eines Konzerts die Rücknahme der Konzertkarten an, so ist es wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn er lediglich den auf der Karte aufgedruckten Kartenpreis und nicht den höheren Verkaufspreis auszahlt.

Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 30.07.2009 - Az.: 4 U 58/09
Leitsatz:

Eine Widerrufsbelehrung, die nicht darüber informiert, dass die Frist erst bei Erhalt der Belehrung in Textform, die spätestens bis zum Erhalt der Ware erfolgen muss, zu laufen beginnt, stellt eine erhebliche Wettbewerbsrechtsverletzung dar.

Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 30.07.2009 - Az.: 4 U 76/09
Leitsatz:

Eine Auto-Werkstatt darf in der Zeitung mit der Bezeichnung TÜV werben, wenn die TÜV-Untersuchungen tatsächlich von einem TÜV-Prüfingenieur abgenommen werden.

Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 11.08.2015 - Az.: 4 U 69/15
Leitsatz:

Da die Angaben in einem Online-Shop technisch regelmäßig aktualisiert werden können, muss die angegebene Lieferbarkeit einer Ware stets den realen Verhältnissen entsprechen.

Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 12.05.2009 - Az.: 28 U 42/09
Leitsatz:

1. Verkauft ein privater Verkäufer bei ebay einen Gebrauchtwagen als "fahrbereit", so muss dieser verkehrssicher sein.
2. Bei einem Gebrauchtwagenverkauf unter Privatleuten ist nicht davon auszugehen, dass der private Verkäufer für Beschaffenheitszusagen wie "fahrbereit" eine Garantie übernehmen will. Allerdings gilt ein vereinbarter Gewährleistungsausschluss nicht für parallel vorgenommene Beschaffenheitszusagen.

Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 04.08.2009 - Az.: 4 U 11/09
Leitsatz:

Werden unter der Überschrift "Rechtliche Angaben des Verkäufers" auf einer Angebotsseite einer Internet-Auktions-Plattform der Handelsname und die Vertreter des Verkäufers nicht korrekt wiedergegeben, stellt dies einen Wettbewerbsverstoß auch dann dar, wenn von der Angebotsseite aus über einen (doppelten) Link ein korrektes Impressum abrufbar ist.

Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 11.08.2009 - Az.: 4 U 109/09
Leitsatz:

Eine neu gegründete Anwaltskanzlei, die ihren Briefkopf nahezu in identischer Form gestaltet wie sie eine aufgelöste Sozietät, in der einer der neuen Kanzleigründer Gesellschafter war, verwendete, handelt irreführend, weil bei den angesprochenen Verkehrskreisen, die die frühere Sozietät kannten, der Eindruck einer Fortführung erweckt wird.