Urteile nach Gerichten
- Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 30.03.2010 - Az.: 4 U 212/09
- Leitsatz:
Das vorherige Öffnen der Cellophanfolie von Software-Verpackungen führt nicht dazu, dass das Widerrufsrecht entfällt. Dies kann aber der Fall sein, wenn eine spezielle Versiegelung der Packung vorhanden ist, die der Kunde entsiegelt hat.
- Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 11.02.2010 - Az.: 4 U 75/09
- Leitsatz:
Wird eine Abmahnung einem Dritten gegenüber zu Recht ausgesprochen, weil die Rechte des Markeninhabers verletzt wurden, so ist der Abmahner nicht verpflichtet, den Schaden zu bezahlen, der daraus resultiert, dass die kopierte Ware vernichtet werden muss.
- Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 24.03.2009 - Az.: 4 U 195/08
- Leitsatz:
Einer Zahnarztpraxis ist es aus wettbewerbsrechtlichen Aspekten erlaubt in einem Branchenbuch mit der Bezeichnung "Ärztegemeinschaft" zu werben, wenn für den Patienten aus dem Gesamtzusammenhang deutlich wird, dass in dieser Praxis ausschließlich Zahnärzte arbeiten.
- Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 16.06.2009 - Az.: 4 U 22/09
- Leitsatz:
Ein Zahnarzt handelt irreführend, wenn er in dem Online Verzeichnis des örtlichen Telefonbuchs unter der Rubrik "Notrufe" mit dem Hinweis "Zahnärztlicher Notdienst (alle Kassen)" wirbt, eine 24-stündige Erreichbarkeit des Notdienstes aber tatsächlich gar nicht gegeben ist.
- Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 05.03.2013 - Az.: 4 U 139/12
- Leitsatz:
1. Die Nutzung eines fremden Firmenschlagwortes in der Überschrift eines Amazon-Verkaufs ist eine Markenverletzung.
2. Das markenrechtswidrige Handeln von Amazon ist dem Amazon-Verkäufer nach § 14 Abs.7 MarkenG als Beauftragter zuzurechnen. Der Amazon-Verkäufer kann nicht darauf zurückziehen, dass er keinen tatsächlichen Einfluss auf das Handeln von Amazon hat. - Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 26.01.2010 - Az.: 4 U 141/09
- Leitsatz:
Die Werbeaussage "100 Kondome ab 3,95 EUR" ist nicht irreführend, nur weil die Limitierung der Abgabenmenge fehlt. Der durchschnittliche Kunde erkennt in der Formulierung der Preisangabe "ab", dass der Kauf von weiteren Packungen zu einer Erhöhung des Preises führt und die angegebenen 3,95 EUR nur der Einstiegspreis sind.
- Oberlandesgericht Hamm, Beschluss v. 09.12.2014 - Az.: 9 U 73/14
- Leitsatz:
1. Macht eine Person einen Abmahnanspruch wegen unerlaubter Werbe-Mails geltend, so muss sie nachweisen, dass sie Inhaber der betreffenden E-Mail-Adresse ist. Pauschale oder allgemeine Angaben reichen nicht aus.
2. Übernimmt eine dritte Person eine bereits bestehende E-Mail-Adresse und erhält sie dann eine ungewünschte, an den ursprünglichen Account-Inhaber gerichtete Mail, steht ihr kein Unterlassungsanspruch zu, wenn der Versender die Mail-Adresse zukünftig sperrt. Es fehlt dann ausnahmsweise die erforderliche Wiederholungsgefahr, da es unbillig wäre, den Versender für den ihm unbekannten Account-Übergang an die dritte Person haften zu lassen. - Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 10.12.2009 - Az.: 4 U 156/09
- Leitsatz:
Es ist wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn ein Online-Shop-Händler seine Produkte mit einem falschen Grundpreis auszeichnet. Es handelt sich zumindest dann um einen Bagatellverstoß, wenn der eigentliche Grundpreis durch eine simple Rechenoperation ermittelbar ist. Dieser ist rechtlich nicht einklagbar.
- Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 08.12.2009 - Az.: 4 U 164/09
- Leitsatz:
Ein Gasanbieter muss dafür Sorge tragen, dass auf seiner Homepage die Gastarife und Preise transparent und nachvollziehbar gestaltet sind. Der verbrauchsabhängige Preis muss ohne große Anstrengung durch den Kunden gefunden werden.
- Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 29.10.2009 - Az.: 4 U 145/09
- Leitsatz:
Begeht ein einzelner Anbieter auf einer Internetplattform einen Wettbewerbsverstoß, indem er beispielsweise eine falsche Widerrufsbelehrung in seiner Online-Auktion verwendet, liegt keine Haftung des Plattform-Betreibers für das wettbewerbswidrige Handeln vor.

