Urteile nach Gerichten

Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 26.05.2011 - Az.: I-4 U 35/11
Leitsatz:

Die Verwendung einer nicht aktuellen Widerrufsbelehrung mit Verweisen auf BGB-InfoVO und dem Hinweis, dass nach dem Klicken des Buttons "Widerrufsbelehrung" eine neue Version erscheint, ist wettbewerbswidrig. Es handelt sich nicht bloß um einen Bagatellverstoß.

Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 03.05.2011 - Az.: 4 U 9/11
Leitsatz:

Es ist von einem rechtsmissbräuchlichen Vorgehen auszugehen, wenn mehrere, zuvor abgemahnte Mitbewerber gegen den Abmahner zeitgleich vorgehen und diesen durch einen Anwalt mit einer inhaltsgleichen Abmahnung und hohen Vertragsstrafenandrohung belegen. In diesem Fall entsteht für den Abgemahnten ein enormes Kostenrisiko. Dieses Vorgehen hat nicht den fairen Wettbewerb zum Ziel, sondern das Generieren von Gebühren.

Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 14.12.2000 - Az.: 2 U 58/00
Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 15.03.2011 - Az.: I-4 U 200/10
Leitsatz:

Der Antragsteller einer einstweiligen Verfügung ist verpflichtet, das Verfahren zügig voran zu treiben. Der Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist und ein Antrag auf Terminsverlegung lassen die erforderliche Dringlichkeit entfallen.

Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 12.04.2011 - Az.: I-4 U 197/10
Leitsatz:

Ein von einem Künstler geschaffener Brunnen genießt urheberrechtlichen Schutz. Wird die Umgebung baulich verändert, besteht die Gefahr, dass der Brunnen als Werk urheberrechtlich beeinträchtigt wird. Dies kann ein Gericht meist nicht anhand von Fotos entscheiden, sondern muss den Brunnen in Augenschein nehmen.

Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 15.03.2011 - Az.: I-4 U 204/10
Leitsatz:

Die Tätigkeit eines Online-Auktionshändlers ist als gewerblich einzustufen, wenn dieser auf einer Internet-Plattform innerhalb von 6 Wochen über 500 Kaufangebote einstellt. Dies gilt auch dann, wenn er in dieser Zeit tatsächlich nur ein Viertel der Waren verkauft.

Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 07.04.2011 - Az.: I-4 U 1/11
Leitsatz:

Die Kennzeichnungskraft der eingetragenen Marke "Unser Schiff" ist äußerst gering. Ein Mitbewerber darf daher für denselben Dienstleistungsbereich "Kreuzfahrt" mit der Bezeichnung "Mein Schiff" werben. Zwischen diesen Begriffen besteht keine Verwechslungsgefahr.

Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 20.01.2011 - Az.: I-4 U 175/10
Leitsatz:

Die Androhung einer Gegenabmahnung kann rechtswidrig sein, wenn dies nur dazu dient, Gebühren zu erzielen und die selbst erhaltene Abmahnung abzuwenden. Der Eindruck des Rechtsmissbrauchs wird dadurch verstärkt, wenn in der Androhung auch erklärt wird, dass auf die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verzichtet wird.

Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 24.08.2010 - Az.: I-4 U 25/10
Leitsatz:

Es liegt eine irreführende und wettbewerbswidrige Bezeichnung mit den Worten "Himalaya-Salz" und "Alexandersalz aus dem Himalaya" vor, wenn das Produkt tatsächlich gar nicht aus der Gegend des Hochgebirgsmassivs stammt.

Oberlandesgericht Hamm, Beschluss v. 02.11.2010 - Az.: I-4 W 119/10
Leitsatz:

Ein Internetprovider ist nicht verpflichtet, die IP-Adressen und weiteren Verbindungsdaten "auf Zuruf" zu speichern. Eine derartige Vorrastspeicherung im Hinblick auf mögliche zukünftige Rechtsverstöße ist im Voraus nicht möglich.