Urteile nach Gerichten
- Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 18.03.2003 - Az.: 4 U 14/03
- Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 22.12.2011 - Az.: I-19 U 35/10
- Leitsatz:
Ein Franchisegeber hat den Franchisenehmer vor Vertragsabschluss über die Rentabilität des Franchisekonzepts aufzuklären. Er hat insbesondere zutreffende Angaben über die erzielbaren Umsätze zu machen. Verstößt der Franchisegeber gegen diese vorvertraglichen Aufklärungspflichten, kann ein Anspruch des Franchisenehmers auf Rückgängigmachung des Vertrags bestehen.
- Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 27.09.2011 - Az.: 4 U 91/11
- Leitsatz:
Eine kassenärztliche Vereinigung darf nicht kostenlos VPN-Router an ihre Mitglieder abgeben, wenn hierdurch die sachlich berechtigten Interessen privater Mitbewerber beeinträchtigt werden.
- Oberlandesgericht Hamm, Beschluss v. 03.08.2011 - Az.: I-3 U 196/10
- Leitsatz:
Der Betreiber eines Berufsbewertungsportals muss den Namen eines Forennutzers, welcher anonym eine negative Bewertung über einen Arzt abgegeben hat, nicht bekannt geben. Einem solchen Auskunftsanspruch steht der eindeutige Wortlaut des Gesetzes entgegen, wonach ein Diensteanbieter die Nutzung von Telemedien anonym oder pseudonym zu ermöglichen hat.
- Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 21.06.2011 - Az.: I-4 U 215/10
- Leitsatz:
Wird die Garantie und der Versicherungsschutz für die Übernahme der Kosten inhaltlich eingeschränkt, so ist die Werbung mit den Begriffen "Vollkaskoimplantat" und "Vollkaskozahnimplantat" irreführend.
- Oberlandesgericht Hamm, Beschluss v. 23.05.2011 - Az.: II-8 UF 77/11
- Leitsatz:
Es ist grundsätzlich von einer Allgemeinen Persönlichkeitsrechtsverletzung auszugehen, wenn jemand Nacktbilder eines Dritten ins Internet stellt und Briefe mit beleidigendem Inhalt versendet. Dies stellt jedoch keine Handlungen dar, die unter das Gewaltschutzgesetz fallen, so dass die Verfolgung derartiger Rechtsverletzungen über die allgemeinen zivilrechtlichen Vorschriften erfolgt.
- Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 14.07.2011 - Az.: I-4 U 42/11
- Leitsatz:
Es liegt keine gezielte Behinderung eines Mitbewerbers vor, wenn ein Verteiler von Anzeigenblättern in Verbindung mit Prospektwerbung auch Aufkleber verteilt, die folgenden Wortlaut haben: "Stadt-Anzeiger + Wochenblatt ja - Werbung NEIN". Ein Wettbewerbsverstoß ist nur dann gegeben, wenn es in erster Linie um die wirtschaftliche Schädigung geht.
- Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 07.06.2011 - Az.: I-4 U 208/10
- Leitsatz:
Es liegt kein rechtsmissbräuchliches Vorgehen vor, wenn eine Urheberin die Verletzung ihrer Rechte wegen der gleichen Angelegenheit gegenüber mehr als 100 Rechtsverletzern ausspricht. Sie muss sich nicht darauf verweisen lassen, aus Kostengründen einen Musterbrief zu verwenden und die Angelegenheit weiter selbst zu klären. Dies gilt umso mehr, wenn es sich bei der Urheberin um eine Nicht-Juristin handelt.
- Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 13.01.2011 - Az.: I-2 U 143/10
- Leitsatz:
Der in einem Online-Formular vorformulierte Gewährleistungsausschluss ist rechtswidrig, wenn die gesetzlichen Bestimmungen nicht eingehalten werden und der Anwender dadurch unangemessen benachteiligt wird. Etwas anderes gilt auch nicht dann, wenn die Parteien zuvor vereinbart haben, dass das Online-Formular in dieser Form verwendet werden soll.
- Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 11.03.2008 - Az.: 4 U 193/07

