Urteile nach Gerichten
- Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 06.03.2003 - Az.: I 318/00
- Leitsatz:
1.
Formerfordernisse für eine per E-Mail erhobene Klage.
2.
Anforderungen an den Nachweis dafür, dass ein Kind der Arbeitsvermittlung zur Verfügung gestanden hat. - Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 06.03.2003 - Az.: I 318/00
- Leitsatz:
1.
Formerfordernisse für eine per E-Mail erhobene Klage.
2.
Anforderungen an den Nachweis dafür, dass ein Kind der Arbeitsvermittlung zur Verfügung gestanden hat. - Finanzgericht Hamburg, Beschluss v. 10.03.2005 - Az.: II 51/05
- Leitsatz:
Im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird es als unbillige Härte angesehen, wenn der Arbeitgeber keinen Internetanschluss besitzt.
- Arbeitsgericht Hamburg, Urteil v. 15.12.2010 - Az.: 26 Ca 260/10
- Leitsatz:
Verwendet ein Unternehmen im Rahmen seiner Online-Stellenanzeige die Pflichteingabefelder "Alter" und "Anrede", so ist hierin kein Indiz für eine geschlechtsbezogene Diskriminierung zu sehen. Es handelt sich um typische, alltägliche Eingabefelder, die der Individualisierung der Bewerber dienen.
- Amtsgericht Hamburg, Urteil v. 26.01.2012 - Az.: 35a C 154/11
- Leitsatz:
Ein unzulässiges Download-Angebot über ein Filesharing-Netzwerk stellt eine Urheberrechtsverletzung dar. Der Rechteinhaber hat gegen den Inhaber des Internetanschlusses einen Anspruch auf Schadensersatz und Erstattung der Abmahnkosten nach einem Streitwert von 15.000 EUR.
- Amtsgericht Hamburg, Urteil v. 17.06.2011 - Az.: 7c C 69/10
- Leitsatz:
Bei dem Online-Angebot einer Partnervermittlung, welches erst nach Eingabe der persönlichen Daten Aufschluss über die Entgeltlichkeit gibt, wird die Widerrufsfrist nicht in Lauf gesetzt. Eine Klausel, wonach die "Kündigung" schriftlich zu erfolgen hat, verstößt gegen geltendes AGB-Recht, wenn demgegenüber der Vertragsschluss formlos erfolgen konnte.
- Amtsgericht Hamburg, Urteil v. 05.12.2011 - Az.: 36a C 279/11
- Leitsatz:
1. Wird ein Film in einer P2P-Tauschbörse anderen Mitgliedern zum Download angeboten, so steht dem Rechteinhaber ein Schadensersatz in Höhe von 250,- EUR zu.
2. Die Begrenzung der Abmahnkosten auf 100,- EUR kommt nicht in Betracht, da die öffentliche Zugänglichmachung eines Spielfilms in einer P2P-Tauchbörse keine unerhebliche Rechtsverletzung mehr ist. - Amtsgericht Hamburg, Urteil v. 16.06.2011 - Az.: 14 C 16/11
- Leitsatz:
Eine vom Kunden nicht gewollte GPRS-Internet-Verbindung, über deren Bestehen der Mobilfunkhersteller auch nicht ausreichend informiert hat, löst beim Kunden keine Zahlungspflicht aus.
- Amtsgericht Hamburg, Urteil v. 07.06.2011 - Az.: 36a C 71/11
- Leitsatz:
Der Upload eines einzigen Musikstücks in eine P2P-Tauschbörse überschreitet das sogenannte "gewerbliche Ausmaß", so dass eine Deckelung der Abmahnkosten nicht in Betracht kommt. Der Streitwert von 6.000,- ist für einen derartigen Fall angemessen und ausreichend.
- Amtsgericht Hamburg, Urteil v. 18.08.2011 - Az.: 35a C 148/11
- Leitsatz:
Das Online-Portal "Restaurant-Kritik.de", auf dem User ihre Erfahrungsberichte über verschiedene Restaurants einstellen können, ist nicht verpflichtet, einen kritischen und teilweise sehr negativen Beitrag zu löschen. Dies gilt zumindest dann, wenn es sich bei den Äußerungen um wahre Tatsachenbehauptungen handelt oder die Grenze zur unzulässigen Schmähkritik nicht überschritten ist.

