Urteile nach Gerichten

Landgericht Hamburg, Urteil v. 18.04.2008 - Az.: 324 O 1095/07
Leitsatz:

Fordert die Presse in Wort- und Bildberichten den Leser dazu auf, über das Sexualleben einer bekannten deutschen Schauspielerin Erwägungen anzustellen, so stellt dies einen Eingriff in die Intimsspähre dar. An dieser Tatsache ändert auch nichts, dass der neue Lebensgefährte der Schauspielerin ehemaliger Porno-Darsteller ist und sie ihn als ihren neuen Freund bei einem öffentlichen Auftritt der Presse vorstellt.

Landgericht Hamburg, Urteil v. 20.08.2008 - Az.: 315 O 354/08
Leitsatz:

1. Die Werbeaussage eines Telekommunikationsbieters "Die Hotline Ihres DSL-Anbieters kostet Geld? Dann sind Ihre Probleme ja ein prima Geschäft für ihn!" ist nicht zulässig, wenn der werbende Anbieter selbst eine eigene, kostenpflichtige Hotline betreibt.
2. Die Werbeaussage eines Telekommunikationsbieters "Wechseln Sie jetzt zu Deutschlands beliebtestem DSL-Anbieter" ist zulässig, wenn diese behauptete Spitzenstellung objektiv belegbar ist.

Landgericht Hamburg, Urteil v. 19.12.2008 - Az.: 324 O 383/08
Leitsatz:

Die Berichterstattung darüber, dass der Sportdirektor des Bundes Deutscher Radfahrer seiner Präsidentin "auffällige Blutwerte eines Olympiafahrers verschwiegen" hat, ist zulässig, auch wenn sich bei weiteren Analysen die Auffälligkeiten nicht bestätigten.

Landgericht Hamburg, Urteil v. 28.11.2008 - Az.: 324 O 614/08
Leitsatz:

Die Veröffentlichung von Fotos, die einen prominenten Multimillionär mit seiner Lebensgefährtin im Urlaub auf einem Motorroller zeigen, stellt eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Prominenten dar.

Landgericht Hamburg, Urteil v. 18.09.2008 - Az.: 315 O 988/07
Leitsatz:

Wird ein Zeichen als Bestandteil einer E-Mail-Adresse oder eines Domainnamens verwendet, kann ein markenrechtlicher Schutz entstehen.

Landgericht Hamburg, Urteil v. 21.08.2008 - Az.: 327 O 204/08
Leitsatz:

Es ist unlauter, Steinen krankheitsvorbeugende, -lindernde oder -heilende Wirkungen zuzuschreiben und die Steine in diesem Zusammenhang als "Heilsteine" zu bezeichnen. Dies gilt auch dann, wenn auf den fehlenden wissenschaftlichen Nachweis der heilenden Wirkung hingewiesen wird.

Landgericht Hamburg, Urteil v. 16.12.2008 - Az.: 309 S 96/08
Leitsatz:

Ob ein Handeln eines Verbrauchers vorliegt, richtet sich danach wie der Verkäufer anhand von objektiven Merkmalen und der Sachlage das Verhalten des Kunden versteht.
Hinweis: Die Entscheidung hebt das erstinstanzliche Urteil des AG Hamburg-Wandsbek (Urt. v. 13.06.2008 - Az. 716A C 11/08) auf.

Landgericht Hamburg, Urteil v. 08.04.2008 - Az.: 324 O 121/08
Leitsatz:

Das durch Täuschung erlangte Filmmaterial von den öffentlich nicht zugänglichen Räumlichkeiten eines Unternehmens und einem Mitarbeitergespräch darf im Fernsehen veröffentlicht werden, wenn das Informationsinteresse die Rechtsverletzung bei der Erlangung des Bildmaterials überwiegt. Dies ist der Fall, wenn über rechtswidrige Verhältnisse in dem Unternehmen berichtet werden soll.

Landgericht Hamburg, Urteil v. 23.05.2008 - Az.: 324 O 38/08
Leitsatz:

Ein Presseunternehmen darf rechtmäßig erlangte parteiinterne E-Mails des Parteivorsitzenden der NPD auch in wörtlichen Zitaten veröffentlichen, sofern sie lediglich parteipolitische Aspekte betreffen und das Informationsinteresse der Öffentlichkeit ausreichend groß ist.

Landgericht Hamburg, Urteil v. 21.11.2008 - Az.: 310 S 1/08
Leitsatz:

1. Der zu Unrecht Abgemahnte (hier: P2P-Urheberrechtsverletzung) kann Ersatz der eigenen Anwaltskosten vom Abmahnenden allenfalls dann verlangen, wenn den Abmahnenden ein Übernahmeverschulden trifft, d.h. er erkennen konnte, dass die Abmahnung möglicherweise unberechtigt war.
2. In dem mittels einer Abmahnung erhobenen Vorwurf einer P2P-Urheberrechtsverletzung liegt keine Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Empfängers der Abmahnung.

Hinweis: Die vorliegende Berufungsentscheidung hebt die erstinstanzliche Entscheidung des AG Hamburg (Urt. v. 11.12.2007 - Az.: 316 C 127/07) auf.