Urteile nach Gerichten

Landgericht Hamburg, Urteil v. 27.03.2009 - Az.: 324 O 852/08
Leitsatz:

Wird in einem Presseartikel über ein heimlich aufgenommenes Video berichtet, auf dem sexuelle Handlungen zu sehen sind, erhält der Gefilmte keinen Schadensersatz wegen der Verletzung seines Persönlichkeitsrechts, wenn er nicht zu erkennen ist und in Kauf nimmt, dass Dritte ihn bei den Handlungen wahrnehmen können.

Landgericht Hamburg, Urteil v. 27.03.2009 - Az.: 324 O 990/06
Leitsatz:

Die Veröffentlichung eines Fotos ohne Einwilligung des Betroffenen im Rahmen einer Berichterstattung über eine mutmaßlich ermordete Urlauberin, auf dem diese mit ihrem Mann unbekleidet abgebildet ist, stellt einen schwerwiegenden Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Mannes dar.

Landgericht Hamburg, Urteil v. 06.02.2009 - Az.: 324 O 160/08
Leitsatz:

Bei unwahrer Tatsachenberichterstattung einer Tageszeitung über ein Internetportal hat das Portal einen Anspruch auf Abdruck einer Gegendarstellung hinsichtlich der unwahren Tatsachen, soweit von ihnen eine Ansehensminderung ausgeht. Wegen Formulierungen, die bei den Lesern einen falschen Eindruck erwecken können, besteht ein Unterlassungsanspruch, aber kein Richtigstellungsanspruch.

Landgericht Hamburg, Urteil v. 13.02.2009 - Az.: 324 O 601/08
Leitsatz:

Trifft ein Anwalt unwahre Tatsachenbehauptungen auf seiner Homepage, die geeignet sind, das öffentliche Ansehen des Betroffenen negativ zu beeinflussen, so sind diese Aussagen rechtswidrig und begründen einen Unterlassungsanspruch.

Landgericht Hamburg, Beschluss v. 22.01.2009 - Az.: 408 O 218/07
Leitsatz:

Die Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs ist rechtsmissbräuchlich, wenn das Interesse, Gebühren zu erzielen gegenüber dem Interesse eines lauteren Wettbewerbs überwiegt.

Landgericht Hamburg, Urteil v. 25.11.2008 - Az.: 324 O 775/08
Leitsatz:

Eine Verdachtsberichterstattung ist nicht zulässig, wenn die betroffene Person, über die in einem Artikel spekuliert wird, nicht die Möglichkeit bekommt, zu dem Thema Stellung zu nehmen.

Landgericht Hamburg, Urteil v. 04.06.2008 - Az.: 308 O 114/08
Leitsatz:

Ein Pressebild (hier: "Sprung in die Freiheit") darf als Vorlage für eine Kunst-Plastik verwendet werden, wenn es sich bei der geschaffenen Skulptur um ein neues Werk mit individueller schöpferischer Leistung handelt. Die Urheberrechte des Fotografen, der das Pressebild aufgenommen hat, werden dadurch nicht verletzt.

Landgericht Hamburg, Urteil v. 17.06.2008 - Az.: 312 O 937/07
Leitsatz:

1. Die Verwendung des Wortes „eBay“ in Domainnamen durch einen Rechtsanwalt ist nicht zulässig und verstößt gegen das Markenrecht, da bei dem Nutzer der Eindruck erweckt wird, es besteht eine Zusammenarbeit zwischen eBay und dem Juristen.
2. Auf der Homepage der Kanzlei darf der Anwalt als Tätigkeitsfeld den Begriff „eBay-Recht“ angeben, da der Benutzer darunter ein anwaltliches Dienstleistungsangebot annimmt.

Landgericht Hamburg, Urteil v. 12.11.2008 - Az.: 308 O 548/08
Leitsatz:

1. Ein Access-Provider haftet auch nach Kenntnis rechtswidriger Inhalte im Internet nicht als Störer für den Abruf der Inhalte durch seine Kunden. Er vermittelt, anders als Plattform- oder Forenbetreiber, denen es gerade auch auf die Inhalte ihres Angebots ankommt, nur den neutralen Zugang zu sämtlichen Internetangeboten.
2. Der Access-Provider ist demnach nicht verpflichtet, entsprechende DNS-Sperren einzurichten.

Landgericht Hamburg, Urteil v. 06.02.2009 - Az.: 324 O 756/08
Leitsatz:

Die Ehefrau eines bekannten deutschen Fußballstars muss die Wort- und Bildberichterstattung über einen möglichen Liebesurlaub nach langer Trennung nicht dulden. Die Verbreitung stellt einen unzulässigen Eingriff in ihre Privatsphäre dar und verletzt das Allgemeine Persönlichkeitsrecht.