Urteile nach Gerichten
- Landgericht Hamburg, Urteil v. 15.05.2009 - Az.: 324 O 874/08
- Leitsatz:
Wird in einem Zeitungsbericht über den Gesundheitszustand einer bekannten Person berichtet, ist dieser Bereich der besonders geschützten Intimsphäre zuzurechnen. Eine Geldentschädigung kann aber nicht verlangt werden, wenn der Betroffene diese Fakten selbst in einer Vielzahl von Presseberichten öffentlich gemacht hat.
- Landgericht Hamburg, Urteil v. 09.09.2008 - Az.: 312 O 415/08
- Leitsatz:
Um eine Gefahr der Abschottung der Märkte zu vermeiden, muss der Verkäufer von "Ed Hardy"-Bekleidungsstücken von sich aus nicht seine Bezugsquellen nennen. Durch das exklusive Vertriebssystem ist ausnahmsweise der Markeninhaber des Kennzeichens "Ed Hardy" für Markenrechtsverletzungen beweispflichtig.
- Landgericht Hamburg, Urteil v. 08.05.2009 - Az.: 324 O 866/08
- Leitsatz:
Die Text- und Bildberichterstattung in der Presse über ein heimlich aufgenommenes Video, auf dem intime Handlungen eines Pärchens zu sehen sind, stellt keinen schwerwiegenden Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Gefilmten dar, wenn er nur verschwommen zu erkennen ist. Der Abgebildete hat keinen Anspruch auf Zahlung einer Geldentschädigung.
- Landgericht Hamburg, Urteil v. 24.04.2009 - Az.: 324 O 810/08
- Leitsatz:
Die Berichterstattung über einen ehemals gedopten Ringer ist persönlichkeitsrechtsverletzend, wenn der Verdacht erweckt wird, dass der Betroffene als Nationaltrainer des chinesischen Ringerkaders an der etwaigen Vergabe von Dopingmitteln an chinesischen Athleten mitgewirkt hat.
- Landgericht Hamburg, Urteil v. 06.11.2008 - Az.: 315 O 136/08
- Leitsatz:
Ein Presse-Unternehmen mit mittelbar wirtschaftlicher Beteiligung darf ein Fernseh- und Unterhaltungsprogrammheft herausgeben. Ein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch privater Zeitungsverleger ist nicht gegeben, da das Unternehmen nicht an ein aus dem Grundgesetz ergebendes Gebot der Staatsferne der Presse gebunden ist. Eine Grundrechtsverpflichtung entfällt, wenn das Medien-Unternehmen privatwirtschaftliche Leistungen erbringt.
- Landgericht Hamburg, Urteil v. 17.04.2009 - Az.: 324 O 832/08
- Leitsatz:
Eine rechtswidrige Bildveröffentlichung begründet einen Anspruch auf Schadensersatz, wenn ein schwerwiegender Eingriff in das Persönlichkeitsrecht vorliegt. Das ist nicht gegeben, wenn der Artikel eine Straftat thematisiert, der Abgebildete aber nur im Zusammenhang mit seiner religiösen Funktion einer Gemeinde beschrieben wird.
- Landgericht Hamburg, Urteil v. 28.03.2008 - Az.: 324 O 677/07
- Leitsatz:
Hinsichtlich eines Anspruchs auf Richtigstellung tritt auch nach Ablauf von neun Jahren keine Verwirkung ein, wenn der Anspruchsinhaber stetig die Zwangsvollstreckung betreibt und die lange Zeitdauer nur dem hartnäckigen Widerstand des Gegners und der Verfahrensdauer bei Gericht geschuldet ist.
- Landgericht Hamburg, Urteil v. 27.08.2008 - Az.: 315 O 360/08
- Leitsatz:
Bewirbt ein Telekommunikationsunternehmen einen Tarif mit der Behauptung "Freier Internetzugang mit unbegrenzter Datenflatrate" ist dies irreführend, wenn die Bandbreite des Internetzugangs ab einem bestimmten Volumen beschränkt wird.
- Landgericht Hamburg, Urteil v. 09.12.2008 - Az.: 324 O 731/08
- Leitsatz:
Die Berichterstattung über den früheren Ehebruch des ehemaligen Nationaltorwarts Oliver Kahn und die Spekulation über die zukünftige Treue zu seiner Frau, stellen einen unzulässigen Eingriff in seine Privatsphäre dar. Ein besonderes öffentliches Informationsinteresse besteht nicht schon allein deswegen, weil es sich um eine berühmte Person handelt, die freiwillig Äußerungen in Bezug auf seine Beziehung tätigt.
- Landgericht Hamburg, Urteil v. 02.12.2008 - Az.: 324 O 704/08
- Leitsatz:
Das Recht am eigenen Bild ist ein höchstpersönliches Gut. Die Unterlassungserklärung in Bezug auf die rechtswidrige Veröffentlichung eines Fotos muss immer gegenüber demjenigen abgegeben werden, der auf dem Foto abgebildet ist.

