Urteile nach Gerichten
- Landgericht Hamburg, Beschluss v. 23.04.2008 - Az.: 310 O 210/08
- Leitsatz:
Die Domain "pelikan-und-partner.de" verletzt nicht die Markenrechte des Schreibwarenherstellers PELIKAN. Der Zusatz "und-partner" führt zu einem ausreichenden Abstand der Zeichen, da hiermit ein Verweis auf die freien Berufe erfolgt und eine Verwechslungsgefahr mit dem gewerblich tätigen Hersteller PELIKAN ausgeräumt ist.
- Landgericht Hamburg, Urteil v. 19.06.2009 - Az.: 324 O 190/09
- Leitsatz:
Eine Abmahnfrist muss grundsätzlich so bemessen sein, dass dem Abgemahnten eine angemessene Überlegungszeit bleibt. Die Fristsetzung von drei Stunden zur Abgabe einer Unterlassungserklärung ist unangemessen kurz.
- Landgericht Hamburg, Urteil v. 12.06.2009 - Az.: 324 O 147/04
- Leitsatz:
Wird in einer Zeitung der Verdacht geäußert, dass ein bekannter Adliger wiederholt Gewalt gegen andere Personen ausgeübt hat, muss der Verlag die "Prügel-Vorwürfe" im Zweifel beweisen können. Kann er den Nachweis nicht führen, liegt eine Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Betroffenen vor.
- Landgericht Hamburg, Urteil v. 09.04.2009 - Az.: 310 O 39/08
- Leitsatz:
Das urheberrechtliche Datenbankrecht von "autoscout24.de" wird verletzt, wenn ein Nutzer über die Software "AUTOBINGOOO" die Online-Börse nach Angeboten durchsucht.
- Landgericht Hamburg, Urteil v. 11.11.2008 - Az.: 312 O 458/08
- Leitsatz:
Ein Telekommunikationsanbieter darf bei Haustürgeschäften keine Widerrufsbelehrungen verwenden, in denen Erlöschensgründe für das Widerrufsrecht und damit eine Verkürzung der Widerrufsfrist aufgeführt sind.
- Landgericht Hamburg, Urteil v. 15.05.2009 - Az.: 308 O 580/08
- Leitsatz:
Ein Sachverständigengutachten zum Verkehrswert einer Wohnung ist urheberrechtlich geschützt.
- Landgericht Hamburg, Urteil v. 05.06.2009 - Az.: 324 O 953/08
- Leitsatz:
Die Einwilligung für die Veröffentlichung eines Interviews und einem dafür zur Verfügung gestellten Portraitfoto umfasst nur die Nutzung für dieses Interview. Das Einverständnis bezieht sich nicht auf eine Werbebeilage bzw. gesponserte Beilage. Dies gilt insbesondere dann, wenn es sich um den Pressesprecher eines Unternehmens handelt, der mit dem Sponsor der Werbebeilage nicht in Verbindung gebracht werden will.
- Landgericht Hamburg, Urteil v. 29.05.2009 - Az.: 324 O 1002/08
- Leitsatz:
Eine öffentliche Verwarnung wegen eines Verstoßes gegen das Anti-Doping-Regelwerk des Deutschen Ruder-Verbandes ist nicht rechtswidrig, weil dies von der Einwilligung in die Bestimmungen des Verbandes umfasst ist. Die Einwilligung ist wirksam, weil die Mitgliedschaft im Bundeskader freiwillig ist.
- Landgericht Hamburg, Urteil v. 22.05.2009 - Az.: 324 O 791/08
- Leitsatz:
Die ungenehmigte Veröffentlichung von Bildern eines Privathauses für die Verwendung einer Online-Werbung für eine neue Foto-Technik ist urheberrechtswidrig. Für den virtuellen Rundgang auf der Internetseite eines Fotografen ist in solchen Fällen eine fiktive Lizenzgebühr in Höhe von 2.500,- EUR angemessen.
- Landgericht Hamburg, Urteil v. 29.05.2009 - Az.: 324 O 951/08
- Leitsatz:
Die Berichterstattung und Veröffentlichung von zwei Nacktaufnahmen des Musikproduzenten Dieter Bohlen, die in seinem Urlaub auf Mallorca heimlich aufgenommen wurden, stellen einen schwerwiegenden Eingriff in das Persönlichkeitsrecht dar. Dieter Bohlen steht ein Anspruch auf Geldentschädigung in Höhe von 40.000,- EUR zu.

