Urteile nach Gerichten
- Landgericht Hamburg, Urteil v. 31.07.2009 - Az.: 324 O 33/09
- Leitsatz:
Wird in einer Online- und Printberichterstattung über einen Sexualstraftäter geschrieben, dessen Tat bereits 12 Jahre zurück liegt, so ist in dem Bericht eine Stigmatisierung des Betroffenen zu sehen. Auch wenn es sich um einen wahren Bericht handelt, kann dieser einen Persönlichkeitsschaden anrichten. Bei einer Abwägung mit dem öffentlichen Informationsinteresse tritt das Allgemeine Persönlichkeitsrecht in den Vordergrund.
- Landgericht Hamburg, Urteil v. 05.08.2009 - Az.: 325 O 9/09
- Leitsatz:
Ein Zahnarzt muss die namentliche Nennung auf dem Informationsportal "falschgutachter.info" nicht hinnehmen, wenn die Online-Berichterstattung sich auf ein knapp 7 Jahre altes Gutachten bezieht, mit dem der Arzt einmalig zum Zweck einer Gerichtsverhandlung tätig wurde.
- Landgericht Hamburg, Urteil v. 16.07.2009 - Az.: 327 O 117/09
- Leitsatz:
Der Inhaber der Internetdomain "wwwmoebel.de" verletzt weder in marken- noch in wettbewerbsrechtlicher Hinsicht die Rechte der Inhaber der Domains "möbel.de" und "moebel.de". Zwischen den Adressen liegt keine kennzeichenrechtlich relevante Verwechslung vor.
- Landgericht Hamburg, Urteil v. 03.11.2015 - Az.: 312 O 21/15
- Leitsatz:
Eine kostenpflichtige Rufnummer in der fernabsatzrechtliche Widerrufsbelehrung kann zulässig sein
- Landgericht Hamburg, Urteil v. 28.04.2009 - Az.: 308 O 200/09
- Leitsatz:
Das Buch "Die doppelte Pippielotta" verletzt die ausschließlichen Nutzungsrechte des Verlags, der die Rechte an der Buchreihe "Pippi Langstrumpf" der Schriftstellerin Astrid Lindgren inne hat. Die maßgeblichen Figuren und charakteristischen Eigenarten wurden nur minimal verändert, so dass die persönlichen Züge des Original-Buches fast vollständig übernommen wurden. Da kein Einverständnis vorliegt, handelt es sich um eine widerrechtliche Nutzung.
- Landgericht Hamburg, Urteil v. 08.12.2015 - Az.: 406 HKO 26/15
- Leitsatz:
1. Die Weiterempfehlungsfunktion von eBay verstößt gegen § 7 UWG und ist daher wettbewerbswidrig.
2. Ein eBay-Verkäufer haftet auch dann, wenn die Weiterempfehlungsfunktion nicht von ihm, sondern von eBay eingerichtet wurde und etwaige Weiterempfehlungsmails von (privaten) Nutzern der Verkaufsplattform versendet werden. Denn entscheidend ist, dass die Versendung auf Veranlassung des eBay-Verkäufers erfolgt. - Landgericht Hamburg, Urteil v. 02.09.2008 - Az.: 407 O 14/07
- Leitsatz:
1. Der Betreiber einer Internetauktionsplattform, auf der Teilnehmer ihre Angebote einstellen und die fernabsatzrechtliche Informationspflichten missachten, haftet nicht für Wettbewerbsverstöße dieser Anbieter.
2. Eine umfassende Kontrolle der Einhaltung jeglicher wettbewerbsrechtlicher Vorgaben ist dem Betreiber der Online-Plattform nicht möglich. Es wäre auch unzumutbar, weil die Gefahr einer Instrumentalisierung als "Quasi-Ordnungsbehörde" bestünde. - Landgericht Hamburg, Urteil v. 17.07.2009 - Az.: 324 O 1041/08
- Leitsatz:
Es handelt sich um eine rechtswidrige AGB-Klausel, die den Verbraucher unangemessen benachteiligt, wenn ein Unternehmen sich auf eine Bestimmung beruft, nach der alle bis zum Ende der Vertragslaufzeit anfallenden Servicegebühren sofort fällig werden, wenn eine Lastschrift aus vom Kunden zu vertretenden Gründen zurückgeht.
- Landgericht Hamburg, Urteil v. 15.10.2015 - Az.: 327 O 22/15
- Leitsatz:
Bei der rechtsverletzenden Benutzung einer bestimmten Firmierung und dem allgemeinen Werbeauftritt eines Unternehmens, einschließlich des allgemeinen Internetauftritts, über die typischerweise auf Geschäftsführungsebene entschieden wird, ist davon auszugehen, dass die Rechtsverletzung auf einem Verhalten beruht, das nach seinem äußeren Erscheinungsbild und mangels abweichender Feststellungen dem Geschäftsführer anzulasten ist.
- Landgericht Hamburg, Urteil v. 13.03.2009 - Az.: 308 O 645/08
- Leitsatz:
Stellt jemand im Rahmen einer rechtlichen Auseinandersetzung über den Werdegang einer Person dessen Lebenslauf auf die eigene Homepage, liegt kein Verstoß gegen das Urheberrecht vor.

