Urteile nach Gerichten
- Landgericht Hamburg, Urteil v. 10.06.2009 - Az.: 324 O 435/08
- Leitsatz:
Es liegt eine Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts vor, wenn in einem TV-Bericht bestimmte Tatsachen falsch wiedergegeben werden. Zudem wird gegen das journalistische Vollständigkeitsgebot verstoßen, wenn widersprüchliche Fakten, trotz besseren Wissens des Journalisten, verschwiegen werden.
- Landgericht Hamburg, Urteil v. 31.07.2009 - Az.: 310 O 338/08
- Leitsatz:
Ein Synchronsprecher hat keinen Anspruch auf Auskunft, um eine Klage auf angemessene Vergütung für seine Tätigkeit gegenüber der Hörspielproduktionsfirma vorzubereiten, wenn er sich die Informationen in zumutbarer Weise selbst beschaffen kann.
- Landgericht Hamburg, Urteil v. 22.01.2009 - Az.: 327 O 529/08
- Leitsatz:
Die gezielte und abgesprochene Abmahnung durch eine Vielzahl von Firmen gegenüber einem Mitbewerber stellt einen Rechtsmissbrauch dar. Vor allem dann, wenn dem Mitbewerber durch die notwendige Rechtsverteidigung massive personelle sowie finanzielle Belastungen entstehen.
- Landgericht Hamburg, Urteil v. 24.02.2009 - Az.: 312 O 668/08
- Leitsatz:
Der Begriff "Solarscout24" darf nicht als Marke für die Bereiche Schifffahrt, Elektrizität und Solaranlagen verwendet werden. Es besteht eine Verwechslungsgefahr mit den prioritätsälteren Marken, die das Stammzeichen "-scout24" enthalten. Der Zeichenbestandteil "-scout24" hat überragende Kennzeichnungskraft und sich im Verkehr durchgesetzt.
- Landgericht Hamburg, Beschluss v. 18.09.2015 - Az.: 308 O 293/15
- Leitsatz:
1. Ein Host-Provider haftet für die von seinem Kunden begangenen Urheberrechtsverletzungen, wenn er von den Rechtsverstößen Kenntnis erlangt und nichts weiter unternimmt. Aus der "Svensson/Retriever"-Entscheidung des BGH (Urt. v. 13.02.2014 - Az.: C-466/12) nichts anderes.
2. Ein Host-Provider kann im Wege der einstweiligen Verfügung zur Herausgabe des Namens, der Anschrift und der Email-Adresse des Kunden verpflichtet werden, der die Urheberrechtsverketzung begangen hat. - Landgericht Hamburg, Beschluss v. 19.01.2009 - Az.: 327 O 13/09
- Leitsatz:
Ein eBay-Verkäufer verhält sich rechtsmissbräuchlich, wenn er eine Vielzahl von Abmahnungen gegenüber seinen Mitbewerbern ausspricht, die nur dazu dienen, Gebühren zu erzielen.
- Landgericht Hamburg, Urteil v. 30.06.2015 - Az.: 416 HK O 186/14
- Leitsatz:
Benutzung eines Hangtags auf der Gesäßtasche einer Hose kann markenmäßige Benutzung sein.
- Landgericht Hamburg, Urteil v. 15.09.2015 - Az.: 312 O 225/15
- Leitsatz:
1. Die Rabattaktion von myTaxi, wonach das Unternehmen 50% der Taxi-Kosten übernimmt, wenn der Kunde die Vermittlung über die myTaxi-App vornimmt und per PayPal oder Kreditkarte bezahlt, verstößt nicht die Festpreis-Vorgaben des Personenbeförderungsgesetzes und ist daher auch nicht wettbewerbswidrig. Zum einen ist myTaxi nicht Unternehmer iSd. Personenbeförderungsgesetzes. Zum anderen liegt auch keine Unterschreitung des Festpreises vor, da der Taxi-Betreiber weiterhin die volle Vergütung erhält.
2. Es liegt keine gezielte wettbewerbswidrige Behinderung vor. - Landgericht Hamburg, Beschluss v. 22.10.2015 - Az.: 308 O 375/15
- Leitsatz:
Keine Programmcodes zur Umgehung der Sperren auf "Bild.de" für AdBlocker-Nutzer
- Landgericht Hamburg, Urteil v. 25.09.2015 - Az.: 324 O 161/15
- Leitsatz:
60.000 Schadensersatz für rechtswidrige Presse-Berichterstattung

