Urteile nach Gerichten
- Landgericht Hamburg, Urteil v. 07.10.2009 - Az.: 325 O 191/09
- Leitsatz:
Ein prominenter Fußballspieler des Bundesligisten FC Bayern München muss es nicht hinnehmen, dass in der Presse über sein Privatleben berichtet wird. Dies verletzt ihn in seiner Privatsphäre. Auch sind Spekulationen über eine Affäre zu einer ehemaligen Verlobten eines deutschen Tennisspielers rechtswidrig und verletzen sein Allgemeines Persönlichkeitsrecht.
- Landgericht Hamburg, Urteil v. 20.04.2012 - Az.: 310 O 461/10
- Leitsatz:
1. Youtube haftet ab Kenntnis als Störer für urheberrechtsrechtswidrige Videos seiner Nutzer.
2. Youtube ist darüber hinaus verpflichtet, mittels des Content-ID-Verfahrens und Wortfilter künftige vergleichbare Rechtsverletzungen seiner Nutzer zu verhindern. - Landgericht Hamburg, Urteil v. 05.08.2009 - Az.: 325 O 166/09
- Leitsatz:
Es besteht kein öffentliches Informationsinteresse an nicht mehr zutreffenden Tatsachenberichten. Der Betroffene muss die Verbreitung unwahrer und nicht aktueller Internet-Artikel und Blog-Einträge nicht hinnehmen.
- Landgericht Hamburg, Urteil v. 28.04.2009 - Az.: 312 O 738/08
- Leitsatz:
Ein Pharmazie-Unternehmen, welches ein eigenes Rätselheft herausgibt, darf dieses in Apotheken auslegen und damit werben. Es liegt darin keine unzulässige Beeinflussung des Apothekers, wenn sich das Heft insbesondere an Endkunden richtet.
- Landgericht Hamburg, Urteil v. 18.09.2009 - Az.: 324 O 400/09
- Leitsatz:
Werden die Produkte eines Unternehmens, welches Elektrofahrräder verkauft, als "unterstes Niveau" bezeichnet, liegt hierin eine unzulässige Schmähkritik. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn keine Rechtfertigung für die pauschale Abwertung vorliegt.
- Landgericht Hamburg, Urteil v. 21.01.2015 - Az.: 408 HKO 41/14
- Leitsatz:
Ein Software-Händler, der die Original-Verpackung einer Steuererklärungs-Software entfernt, jedoch CD-ROM und Seriennummernzertifikat mit rückseitig abgedruckten Lizenzbestimmungen beibehält und diese Produkte vertreibt, begeht keinen Markenrechtsverstoß.
- Landgericht Hamburg, Urteil v. 12.05.2009 - Az.: 312 O 74/09
- Leitsatz:
Wirbt ein Online-Shop für Produkte, die er in einem angegeben Zeitraum liefern will, so muss er diese Lieferfristen auch erfüllen. Der Verbraucher erwartet aufgrund der Angaben die sofortige Verfügbarkeit der Ware.
- Landgericht Hamburg, Urteil v. 03.03.2009 - Az.: 312 O 530/08
- Leitsatz:
Ein Bestattungsunternehmen darf in seiner Anzeige für Das Telefon- und Branchenbuch "Das Örtliche" mit einem Foto der Gemeinde-Trauerhalle werben. Darin ist kein Wettbewerbsverstoß zu sehen, wenn damit nicht der Eindruck erweckt wird, dass sie nur von Kunden jenes Bestattungsunternehmens genutzt werden darf.
- Landgericht Hamburg, Urteil v. 03.03.2009 - Az.: 312 O 546/08
- Leitsatz:
Der Markeninhaber von "Denk" kann dem Verwender der Domain "denkbestattungen.de" die Nutzung untersagen. Der Begriff "Denk" findet sich dominant in der Internetdomain "denkbestattungen.de" wieder, so dass die Bezeichnungen verwechslungsfähig sind. Die große Verwechslungsgefahr besteht vor allem, weil der Inhaber der Marke und der Domain-Verwender dieselben Dienstleistungen aus dem Bereich der Bestattungen anbieten.
- Landgericht Hamburg, Urteil v. 29.05.2009 - Az.: 324 O 251/09
- Leitsatz:
Nimmt die Zeitung FAZ in ihrer Berichterstattung Bezug auf Informationen, die von der offiziellen Webseite des Europäischen Parlaments stammen, so handelt es sich beim Zitieren der Angaben um Tatsachenbehauptungen.

