Urteile nach Gerichten
- Landgericht Hamburg, Urteil v. 07.07.2009 - Az.: 312 O 142/09
- Leitsatz:
Der Versand einer Abmahnung kann auch nur per E-Mail erfolgen. Der Adressat trägt die Beweislast dafür, dass die Abmahnung nicht zugegangen ist. Das Risiko, dass eine E-Mail verloren gehen kann, trägt der Abgemahnte.
- Landgericht Hamburg, Urteil v. 13.11.2009 - Az.: 324 O 609/09
- Leitsatz:
Die Verdachtsberichterstattung ist unter ganz bestimmten Anforderungen zulässig und verletzt bei deren Einhaltung nicht das Allgemeine Persönlichkeitsrecht desjenigen, über den berichtet wird. Werden diese engen Voraussetzung der Verdachtsberichterstattung nicht eingehalten, kann der Betroffene Unterlassung verlangen.
- Landgericht Hamburg, Urteil v. 30.10.2009 - Az.: 324 O 239/09
- Leitsatz:
Wird das Persönlichkeitsrecht einer Person durch einen Pressebericht über ihr Privat- und Liebesleben in schwerwiegender Weise verletzt, so steht der Betroffenen ein Geldentschädigungsanspruch zu. Es fehlt jedoch an einer schweren Rechtsverletzung, wenn die Person in der Vergangenheit regelmäßig von sich aus private Details an Zeitungen und damit an die Öffentlichkeit preisgab.
- Landgericht Hamburg, Urteil v. 20.03.2015 - Az.: 310 S 23/14
- Leitsatz:
Überlässt ein Anschluss-Inhaber seinen Zugang einem erwachsenen Dritten, der kein Familienangehöriger ist, muss er diesen entsprechend aufklären, andernfalls haftet er bei P2P-Urheberrechtsverletzungen als Mitstörer.
- Landgericht Hamburg, Beschluss v. 17.04.2013 - Az.: 310 O 133/13
- Leitsatz:
Eine Unterlassungserklärung, die ein Rechtsanwalt für seinen Mandanten abgibt und im eigenen Namen unterschreibt, ist nur dann wirksam, wenn der Advokat auf Aufforderung hin eine Vollmacht vorlegt.
- Landgericht Hamburg, Urteil v. 26.03.2009 - Az.: 315 O 115/08
- Leitsatz:
Die DENIC haftet als Mitstörer für Rechtsverletzungen nur, wenn die Domainanmeldung offenkundig rechtswidrig war. Eine zeitaufwendige Überprüfung und Recherche hinsichtlich einer Domain-Rechtsverletzung ist dem jeweiligen DENIC-Sachbearbeiter nicht zuzumuten.
- Landgericht Hamburg, Urteil v. 13.08.2009 - Az.: 327 O 296/09
- Leitsatz:
Es handelt sich um eine unzulässige, progressive Kundenwerbung, wenn der Beitritt von einer monatlichen Mindest-Warenabnahme und der Zahlung von Einstandspreisen abhängig gemacht wird. Ein derartiges, mehrstufiges System ist wettbewerbswidrig.
- Landgericht Hamburg, Urteil v. 14.07.2009 - Az.: 324 O 230/09
- Leitsatz:
Die Ehefrau eines bekannten ehemaligen Tortwarts muss es nicht hinnehmen, dass in der Presse darüber spekuliert wird, wie sie mit dem Seitensprung ihres Mannes fertig wird. Das öffentliche Interesse an derartigen Mutmaßungen sind von der Pressefreiheit nicht umfasst und verletzen die Ehefrau in ihrem Recht auf Privatsphäre.
- Landgericht Hamburg, Urteil v. 28.08.2009 - Az.: 324 O 864/06
- Leitsatz:
Film- und Bildmaterial, das ohne Einwilligung des Betroffenen aufgenommen wurde, darf ausgestrahlt werden, wenn seinerseits rechtswidrige Zustände dokumentiert wurden, für die ein großes öffentliches Informationsinteresse besteht, welches das Geheimhaltungsinteresse des Betroffenen überwiegt.
- Landgericht Hamburg, Urteil v. 21.08.2009 - Az.: 324 O 84/09
- Leitsatz:
Das Mitglied eines Adelshauses muss es nicht hinnehmen, dass in der Presseberichterstattung haltlose und falsche Verdächtigungen gegen ihn ausgesprochen werden. Darin ist eine Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts zu sehen. Dies gilt auch dann, wenn der Verdacht in einem späteren Zeitungsartikel als "völlig absurd" bezeichnet wird. An so einer Information besteht kein öffentliches Interesse.

