Urteile nach Gerichten

Landgericht Hamburg, Beschluss v. 24.03.2010 - Az.: 310 O 100/10
Leitsatz:

Ein Domain-Inhaber haftet als Störer für die Rechtsverletzungen Dritter erst ab Kenntnis. Er ist sodann verpflichtet, die Rechtsverletzung unverzüglich abzustellen.

Landgericht Hamburg, Urteil v. 19.01.2010 - Az.: 312 O 258/09
Leitsatz:

Ein Buchhändler verhält sich nicht wettbewerbswidrig, wenn er und andere im Buchhändlerverband organisierte Händler - vertreten durch denselben Rechtsanwalt - aufgrund einer Vielzahl von Verstößen gegen einen weltweit tätigen Online-Buchversand vorgehen. Allein der Umstand, dass die Händler von dem selben Anwalt vertreten werden, reicht für die Annahme der Rechtsmissbräuchlichkeit nicht aus.

Landgericht Hamburg, Urteil v. 26.03.2010 - Az.: 325 O 321/08
Leitsatz:

Der eingetragene Verein Wikimedia Deutschland haftet nicht als Mitstörer für Rechtsverletzungen, die dadurch entstehen, dass auf der Webseite "wikipedia.org" möglicherweise rechtswidrige Inhalte abrufbar sind.

Landgericht Hamburg, Urteil v. 29.01.2010 - Az.: 308 S 2/09
Leitsatz:

Wird eine urheberrechtliche Abmahnung ausgesprochen, in welcher der Abmahner behauptet, Inhaber der ausschließlichen Nutzungsrechte zu sein, muss er seine Aktivlegitimation im Zweifel darlegen können. Eine pauschale Behauptung reicht vor allem dann nicht aus, wenn im Rahmen des Gerichtsverfahrens weiter dazu vorgetragen werden soll und als einziger Beweis der Hinweis auf ein parallel geführtes Verfahren angebracht wird.

Landgericht Hamburg, Urteil v. 05.03.2010 - Az.: 324 O 565/08
Leitsatz:

Das amerikanische Videoportal YouTube muss einen Videobeitrag, welcher in schwerwiegender Weise die postmortalen Rechte des verstorbenen Präsidenten des Zentralrats der Juden zeigt, entfernen. YouTube verletzt die Menschwürde des Verstorbenen in besonders schwerer Art, da es seit Jahren positive Kenntnis von dem Video hat und den Beitrag dennoch nicht entfernte.

Landgericht Hamburg, Urteil v. 27.10.2009 - Az.: 325 O 206/09
Leitsatz:

Das Internet-Bewertungsportal Ciao (http://www.ciao.de) ist nicht verpflichtet negative Beiträge Dritter zu löschen, die lediglich wahre Tatsachen wiedergeben und die Grenze zur Schmähkritik nicht überschreiten.

Landgericht Hamburg, Urteil v. 19.01.2010 - Az.: 312 O 258/09
Leitsatz:

1. Amazon Europa haftet als Täter für Verstöße gegen die gesetzliche Buchpreisbindungspflicht. Ein Rückgriff auf die Grundsätze der Mitstörerhaftung bedarf es nicht, weil der Sachverhalt nicht vergleichbar mit den Fällen ist, wo eine Internetplattform für die Rechtsverletzungen Dritter einzustehen hat.
2. Ein Verstoß gegen die Buchpreisbindung ist auch wettbewerbsrechtlich relevant, weil bereits geringe Abweichungen im Kaufpreis bei den Verbrauchern zu entscheidenden Änderungen im Kaufverhalten führen können.

Landgericht Hamburg, Urteil v. 19.02.2010 - Az.: 325 O 316/09
Leitsatz:

Äußert sich ein ehemaliges Mitglied eines Anglervereins in dessen Online-Forum beleidigend über den Vorstand und die Tätigkeiten anderer Mitglieder, so ist dies unzulässig. Die Aussagen verletzen den Verein in seinem geschützten Ansehen und seinem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht.

Landgericht Hamburg, Urteil v. 09.10.2009 - Az.: 324 O 943/08
Leitsatz:

Unter bestimmten Voraussetzungen ist es einem Buchverlag gestattet die Zeugenaussage eines Kindes, welches angeblich sexuell missbraucht worden ist, abzudrucken. Ein überwiegendes Berichterstattungsinteresse besteht dann, wenn der Junge und seine Erziehungsberechtigten von sich aus an die Presse getreten sind und die Aussagen bei der Auseinandersetzung mit der Glaubwürdigkeit von Zeugen eine elementare Rolle spielen.

Landgericht Hamburg, Urteil v. 07.11.2014 - Az.: 324 O 660/12
Leitsatz:

Google haftet an Kenntnis für rechtswidrige Snippets bei seinen Suchergebnissen dann, wenn in den Snippets eine inhaltliche Aussage wiedergegeben wird und es sich nicht nur um eine automatisch zusammengesetzte Wiedergabe des Inhalts handelt (entgegen OLG Hamburg, Urt. v. 26.05.2011 - Az.: 3 U 67/11).