Urteile nach Gerichten

Bundesgerichtshof , Urteil v. 17.03.2011 - Az.: I ZR 170/08
Leitsatz:

Wirbt ein Automobilhändler mit den Worten "Vertragspartner", so ist von einer rechtswidrigen Irreführung der Verbraucher auszugehen, wenn der Händler gar nicht offizieller Vertragspartner ist. Gerade bei Produkten aus dem höherpreisigen Segment, wie es beispielsweise bei Fahrzeugen der Fall ist, achtet der Kunde verstärkt auf derartige Werbeaussagen.

Bundesgerichtshof , Urteil v. 22.06.2011 - Az.: I ZR 159/10
Leitsatz:

Die Software der Automobil-Online-Börse "AUTOBINGOOO" verletzt nicht die Datenbankrechte von "autoscout24.de". Der einzelne Nutzer verwendet nur unwesentliche Teile der Datenbank, so dass die berechtigten Interessen des Datenbankherstellers nicht in unzumutbarer Weise beeinträchtigt sind. Es ist zudem nicht von einem unlauteren Wettbewerbsverstoß auszugehen.

Bundesgerichtshof , Urteil v. 05.10.2006 - Az.: I ZR 229/03
Leitsatz:

Das für die Werbung im elektronischen Geschäftsverkehr gemeinschaftsrechtlich eingeführte Prinzip der Beurteilung nach dem Recht des Sitzes des werbenden Unternehmens kann eine im Vergleich zum deutschen Recht, dem Recht des Marktorts, günstigere Beurteilung nicht nach sich ziehen, wenn nach einem bilateralen Abkommen über den Schutz von geographischen Herkunftsangaben der Schutz der durch die Werbung betroffenen Herkunftsangabe im Herkunftsland unter denselben Voraussetzungen zu gewährleisten ist, wie er im Recht des Marktorts vorgesehen ist.

Bundesgerichtshof , Urteil v. 08.08.2006 - Az.: 5 StR 405/05
Bundesgerichtshof , Beschluss v. 10.10.2006 - Az.: XI ZB 40/05
Leitsatz:

Eine eingescannte Unterschrift des Prozessbevollmächtigten in einem bestimmenden Schriftsatz genügt nicht den Formerfordernissen des § 130 Nr. 6 ZPO, wenn der Schriftsatz mit Hilfe eines normalen Faxgerätes und nicht unmittelbar aus dem Computer versandt wurde.

Bundesgerichtshof , Urteil v. 12.12.2006 - Az.: VI ZR 188/05
Leitsatz:

Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen die Erstattung von Anwaltskosten für ein Abschlussschreiben außerhalb des Wettbewerbsrechts (hier: unerbetene E-Mail-Werbung) verlangt werden kann.

Bundesgerichtshof , Urteil v. 13.02.2006 - Az.: II ZR 200/04
Leitsatz:

Weist die Ladung zu einer Gesellschafterversammlung derart schwerwiegende Form- und Fristmängel auf, dass dem Gesellschafter eine Teilnahme faktisch unmöglich gemacht wird (hier: Ladung per E-Mail in den Abendstunden des Vortages auf den frühen Vormittag des nächsten Tages), steht dies einer Nichtladung des Gesellschafters gleich und führt zur Nichtigkeit der auf der Gesellschafterversammlung gefassten Beschlüsse.

Bundesgerichtshof , Urteil v. 12.07.2011 - Az.: VI ZR 214/10
Leitsatz:

Bei getrennt ausgesprochenen Abmahnungen, die zum einen aufgrund rechtswidriger Wort- und zum anderen aufgrund rechtswidriger Bildberichterstattung ausgesprochen werden handelt es sich im gebührenrechtlichen Sinn um eine Angelegenheit. Daher ist der Schuldner nicht verpflichtet, die Rechtsanwaltskosten beider Abmahnungen zu zahlen.

Bundesgerichtshof , Urteil v. 14.06.2006 - Az.: I ZR 75/03
Leitsatz:

Für die Möglichkeit der Kenntnisverschaffung kann es genügen, wenn bei einer Bestellung über das Internet die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters über einen auf der Bestellseite gut sichtbaren Link aufgerufen und ausgedruckt werden können.
Zur Haftung des Beförderers für den Verlust von "nicht bedingungsgerechten" Sendungen im Sinne seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Bundesgerichtshof , Urteil v. 18.05.2006 - Az.: I ZR 32/03