Urteile nach Gerichten

Landgericht Hamburg, Urteil v. 05.03.2010 - Az.: 308 O 691/09
Leitsatz:

Der Anschlussinhaber haftet für den urheberrechtswidrigen Upload eines Computerspiels in einer P2P-Tauschbörse. Er kann sich nicht pauschal damit herausreden, nicht gewusst zu haben, dass sich rechtswidrige Dateien auf seinem PC befinden.

Landgericht Hamburg, Urteil v. 29.01.2013 - Az.: 310 O 321/12
Leitsatz:

Eine Unterlassungserklärung, die unter der Bedingung einer Potestativbedingung abgegeben wird, ist unzureichend und schließt nicht die Wiederholungsgefahr aus.

Landgericht Hamburg, Urteil v. 02.03.2010 - Az.: 325 O 442/09
Leitsatz:

Der Herausgeber der FAZ muss es nicht hinnehmen, dass er als Autor eines Buches, welches sich mit den Gefahren und Folgen des Gebrauchs des Internets beschäftigt, in der Presse kritisiert wird mit den Worten, dass "Leute wie er Juden als die Ursache allen Übels" ausmachen. Persönliche Angriffe auf die Person sind nur insoweit hinzunehmen, als dass die Auseinandersetzung mit der Sache noch im Vordergrund steht. Dies ist hier nicht mehr gegeben.

Landgericht Hamburg, Beschluss v. 06.05.2010 - Az.: 310 O 154/10
Leitsatz:

Der Internet-Provider CB3ROB haftet als Mitstörer dafür, dass über diese Internetseite Inhalte abrufbar gemacht und heruntergeladen werden können. Dies stellt ein öffentliches Zugänglichmachen dar, welches nur dem Rechteinhaber vorbehalten ist.

Landgericht Hamburg, Urteil v. 07.08.2014 - Az.: 327 O 118/14
Leitsatz:

Bei der (Online-) Werbung eines Rechtsanwalts "HAMBURG, BERLIN, MÜNCHEN, KARLSRUHE, LEIPZIG ... RECHTSANWÄLTE VERTRETEN IHREN FALL" geht der geschäftliche Verkehr davon aus, dass der werbende Rechtsanwalt auch physisch vor Ort, sei es durch eine Niederlassung oder zumindestens durch ein verbundenes Büro. Ist dies nicht der Fall, liegt eine wettbewerbswidrige Irreführung vor.

Landgericht Hamburg, Urteil v. 19.02.2010 - Az.: 325 O 300/08
Leitsatz:

Tatsachenbehauptungen sind dem Beweis zugängliche Angaben. Die Feststellung der Richtigkeit von Tatsachenbehauptungen erfordert einen Beweisantritt durch denjenigen, der diese verbreitet hat.

Landgericht Hamburg, Urteil v. 30.04.2010 - Az.: 308 S 12/09
Leitsatz:

Der Verkauf eines nicht autorisierten Live-Mitschnitts einer Musikband auf eBay stellt eine erhebliche Rechtsverletzung dar, so dass die Kappungsgrenze des § 97a Abs.2 UrhG von 100,- EUR für die Geltendmachung von Abmahnkosten nicht greift.

Landgericht Hamburg, Urteil v. 12.05.2009 - Az.: 312 O 99/09
Leitsatz:

Eine kostenlose Apotheken-Kundenzeitschrift, die sich ausschließlich über Werbeanzeigen finanziert, darf an potentielle Kunden mit einem Musterbrief herantreten, in dem ein Anzeigenpreisvergleich ähnlicher Zeitschriften abgedruckt ist. Dies gilt vor allem dann, wenn die Angaben in Bezug auf die Auflagenzahl und die Erläuterungen dem Anzeigenkunden deutlich erklärt werden.

Landgericht Hamburg, Urteil v. 02.10.2014 - Az.: 327 O 251/14
Leitsatz:

Der gewerbliche, höhere Weiterverkauf von Konzertkarten kann in den AGB eines Anbieters wirksam ausgeschlossen werden.

Landgericht Hamburg, Urteil v. 31.03.2009 - Az.: 325 O 69/09
Leitsatz:

Ein Online-Portal, in dem der User als Webreporter fungiert und für seine eingestellten Beiträge Prämien erhält, haftet für die Rechtswidrigkeit dieser Artikel. Durch das Prämiensystem entsteht ein Leistungsaustausch und der Betreiber des Webreporter-Forums macht sich die Beiträge damit zu Eigen.