Urteile nach Gerichten
- Landgericht Hamburg, Urteil v. 09.07.2010 - Az.: 406 O 232/09
- Leitsatz:
Ein Elektrohändler ist im Rahmen von Fernabsatzverträgen verpflichtet, die Energieeffizienzklasse von Haushaltslampen anzugeben. Die Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (EnVKV) sieht derartige Kennzeichnungspflichten für mit Netzspannung betriebene Glühlampen vor.
- Landgericht Hamburg, Urteil v. 04.07.2008 - Az.: 408 O 287/07
- Leitsatz:
Zwischen den Zeitschriftentiteln "Nudel-Hits" und "Bild der Frau - Nudel-Hits" besteht keine Verwechslungsgefahr. Dies liegt zum Einen daran, dass der Begriff "Nudel-Hits" nur eine geringe Kennzeichnungskraft aufweist, zum Anderen daran, dass der in Deutschland bekannte Titel "Bild der Frau" in den Vordergrund rückt.
- Landgericht Hamburg, Urteil v. 19.06.2010 - Az.: 324 O 190/09
- Leitsatz:
Eine unangemessen kurze Abmahnfrist im Äußerungsrecht kann dazu führen, dass ein Antrag auf einstweilige Verfügung bei Nichtabgabe einer Unterlassungserklärung zur Kostentragungslast führt. Ob eine solche kurze Frist vorliegt, ist vom Einzelfall abhängig und muss im Zweifel von dem Abmahner dargelegt werden. Grundsätzlich sind drei Stunden als zu kurz anzusehen, da eine Rücksprache mit Mandanten kaum möglich ist.
- Landgericht Hamburg, Urteil v. 29.04.2010 - Az.: 327 O 480/09
- Leitsatz:
Der Markeninhaber des Begriffs "Iron Man" kann Dritten die Nutzung der Marke zu Werbezwecken untersagen. Dies gilt vor allem dann, wenn der Markeninhaber die Bezeichnung "Iron Man" für den Bereich Triathlon eingetragen hat und Dritte die Marke "Iron Man" reklamehaft für Triathlon-Veranstaltungen verwenden.
- Landgericht Hamburg, Urteil v. 12.03.2010 - Az.: 308 O 640/08
- Leitsatz:
Die Deutsche Telekom haftet nicht für die rechtswidrigen Inhalte, die auf der Domain "d(...).am" begangen werden. Bei einem Access-Provider handelt es sich um einen neutralen technischen Anbieter, der nicht dazu verpflichtet werden kann, eine Sperrung des Internetzugangs vorzunehmen.
- Landgericht Hamburg, Urteil v. 28.05.2010 - Az.: 324 O 690/09
- Leitsatz:
Die werbemäßige Nutzung eines Fotos, auf dem ein Hochzeitspaar bei seiner standesamtlichen Trauung zu sehen ist, ist unzulässig, sofern das Brautpaar seine Zustimmung nicht erteilt hat. Die Rechtsverletzung ist besonders schwerwiegend, wenn die Feierlichkeit extra in einem für die Öffentlichkeit nicht zugänglichen Rahmen stattfand.
- Landgericht Hamburg, Urteil v. 26.04.2010 - Az.: 315 O 99/10
- Leitsatz:
Es handelt sich um einen Wettbewerbsverstoß, wenn der Bauer-Verlag Pressegrossisten auffordert, Zeitschriften mit dem "TOP 100" Siegel zu bevorzugen. Aus dem Siegel wird nicht deutlich, dass es sich nicht nur um Zeitschriften des Bauer-Verlages handelt, sondern um Zeitschriften aller Verlagshäuser. Der Grossist ist grundsätzlich zur Neutralität verpflichtet und muss befürchten, dass er hiergegen verstößt.
- Landgericht Hamburg, Urteil v. 23.04.2010 - Az.: 406 O 46/10
- Leitsatz:
Die Reklame eines Telekommunikationsunternehmens mit der Aussage "Überall online" ist irreführend, wenn eine flächendeckende Netzabdeckung nicht vorhanden ist. Die Werbung mit der Zusage, dass "DSL-Geschwindigkeit" vorliege, ist nur dann zulässig, wenn diese Geschwindigkeit auch tatsächlich erreicht wird.
- Landgericht Hamburg, Urteil v. 04.05.2010 - Az.: 312 O 703/09
- Leitsatz:
Die Klauseln in Bezug auf die gesamte Rechteabtretung und die Pauschalhonorarvereinbarung sind im Rahmenvertrag des Bauer-Verlages gegenüber selbständigen Fotografen unwirksam. Die Regelungen gehen zu weit und benachteiligen die Bildjournalisten unangemessen.
- Landgericht Hamburg, Urteil v. 09.05.2006 - Az.: 312 O 12/06
- Leitsatz:
Die Reklame eines Paketversands ist irreführend und damit wettbewerbswidrig, wenn darin die Preise mit denen anderer Anbieter verglichen werden, die Grundlage der Vergleichskriterien jedoch unterschiedlich ist. Die Gegenüberstellung ist damit falsch und unzulässig.

