Urteile nach Gerichten
- Landgericht Hamburg, Urteil v. 07.07.2004 - Az.: 308 O 264/04
- Landgericht Hamburg, Beschluss v. 08.01.2008 - Az.: 164 Gs 1082/07
- Leitsatz:
Der Nutzer eines servergestützten E-Mail-Postfachs unterscheidet sich von demjenigen, der die Nachrichten vom Server abruft und auf seinen eigenen Computer gelangen lässt, durch die Aufgabe seiner alleinigen Herrschaftsbefugnis über die elektronischen Daten. Sowohl der E-Mail-Provider als auch Ermittlungsbehörden können auf diese Daten jederzeit zugreifen. Hinsichtlich eines ermittlungsbehördlichen Zugriffs auf die bei einem Provider in einem Server-Postfach gespeicherten E-Mails kommen nur §§ 100a, 100b StPO als gesetzliche, den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügende Eingriffsgrundlage in Betracht. (avo)
- Landgericht Hamburg, Beschluss v. 08.01.2008 - Az.: 619 Qs 1/08
- Landgericht Hamburg, Urteil v. 19.02.2007 - Az.: 308 O 32/07
- Landgericht Hamburg, Urteil v. 22.06.2004 - Az.: 312 O 1052/03
- Landgericht Hamburg, Urteil v. 31.08.2006 - Az.: 315 O 279/06
- Landgericht Hamburg, Urteil v. 02.09.2010 - Az.: 416 O 78/10
- Leitsatz:
Tankstellenbetreibern ist es nicht gestattet, Minderjährigen alkoholhaltige Getränke zu verkaufen. Der Nachweis hierüber darf durch den Einsatz minderjähriger Testkäufer erfolgen.
- Landgericht Hamburg, Urteil v. 11.10.2010 - Az.: 325 O 85/10
- Leitsatz:
Wird auf einem Online-Video-Portal Kritik über ein Fernsehformat geäußert, in dem es um Gewinnspiele und die umstrittene Durchführung derer ging, muss diese von dem Produzenten der TV-Sendung hingenommen werden. Dies gilt vor allem dann, wenn es sich um wahrheitsgemäße Aussagen handelt. Eine Beleidigung oder Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts liegt darin nicht.
- Landgericht Hamburg, Urteil v. 22.10.2010 - Az.: 308 O 78/10
- Leitsatz:
Der Abdruck einer Reportage, die ein Autor für eine Zeitung angefertigt hatte, ist rechtswidrig, wenn die Bearbeitung durch die Zeitungsredaktion ohne Einwilligung erfolgt. Denn wird das Werk fast ohne eine Veränderung übernommen, liegt eine unfreie Bearbeitung vor, so dass der Text keine eigenpersönliche Art erlangt hat.
- Landgericht Hamburg, Urteil v. 13.08.2010 - Az.: 324 O 194/10
- Leitsatz:
Der Alterbundeskanzler Gerhard Schröder hat keinen Anspruch gegenüber der Hamburger Zeitung "Morgenpost am Sonntag" auf Richtigstellung in Bezug auf die Trunkenheitsfahrt der ehemaligen Bischöfin Käßmann und seine angebliche Begleitung dieser. Eine derartige Berichterstattung mindert ihn nicht in seinem Ansehen und lässt vor allem keinen Rückschluss zu, dass er angeblich ein mehr als freundschaftliches Verhältnis zu der Bischöfin pflegt.

