Urteile nach Gerichten

Landgericht Hamburg, Beschluss v. 28.12.2010 - Az.: 324 O 140/10
Leitsatz:

Wird im Wege einer Klarstellung deutlich und unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, dass ein bestimmter Eindruck in einer Presseberichterstattung nicht erweckt werden sollte, so lässt diese Klarstellung den Unterlassungsanspruch entfallen.

Landgericht Hamburg, Urteil v. 22.10.2010 - Az.: 324 O 100/10
Leitsatz:

Liegt eine Presseberichterstattung vor, die mehrdeutige Äußerungen und Interpretationen ermöglicht, so hat der Betroffene keinen Unterlassungsanspruch, wenn die berichtende Zeitung eine unmissverständliche Klarstellung des Sachverhalts abgibt.

Landgericht Hamburg, Urteil v. 12.05.2009 - Az.: 312 O 696/08
Leitsatz:

Es ist rechtswidrig, auf Internet-Automarkt-Webseiten Fahrzeuge gegenüber Endverbrauchern mit Netto-Preisen zu bewerben. Dabei ist es nicht ausreichend, dass in der Reklame darauf hingewiesen wird, dass zu dem Nettopreis die Mehrwertsteuer hinzugerechnet werden muss. In der Werbung muss der Endpreis angegeben werden.

Landgericht Hamburg, Urteil v. 16.11.2010 - Az.: 312 O 469/10
Leitsatz:

Es ist nicht von einem ordnungsgemäßen Abmahnschreiben auszugehen, wenn der Unterzeichner nicht zu erkennen gibt, dass er bei Nichtabgabe der geforderten Unterlassungserklärung gerichtliche Schritte einleiten wird. Eine ausdrückliche Androhung gerichtlicher Schritte liegt nicht in der Formulierung, dass weitere juristische Schritte eingeleitet werden.

Landgericht Hamburg, Urteil v. 15.10.2010 - Az.: 324 O 89/08
Leitsatz:

Es ist von einer Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts auszugehen, wenn eine Autorin in ihrem Buch behauptet, dass eine Ausbilderin eines angeblichen Lagers für Kindersoldaten in Eritrea eine "brutale Kommandantin" gewesen sei. Dies gilt zumindest dann, wenn die Autorin keine ausreichenden Beweise für diese Aussage vorlegt. Diese Behauptung ist geeignet, das Ansehen der Betroffenen in der Öffentlichkeit stark herabzuwürdigen.

Landgericht Hamburg, Urteil v. 11.08.2010 - Az.: 308 O 171/10
Leitsatz:

Wird einem Anschlussinhaber der Vorwurf gemacht, in P2P-Tauschbörsen unzulässiger Weise urheberrechtlich geschützte Dateien herunter geladen zu haben, so kann sich dieser mittels einer eidesstattlicher Versicherung entlasten. Zur Entlastung geeignet sind ebenfalls eidesstattliche Versicherungen der Familienmitglieder, auch wenn diese aufgrund der familiären Verhältnisse einen Grund haben könnten, zugunsten des Anschlussinhabers auszusagen.

Landgericht Hamburg, Urteil v. 20.10.2010 - Az.: 308 O 320/10
Leitsatz:

Grundsätzlich sind Verkehrsdaten unverzüglich nach der Erhebung oder Verwendung zu löschen. Die Nichtlöschung bzw. weitere Speicherung ist ausnahmsweise nur dann gerechtfertigt, wenn es um Daten von abgeschlossenen und gerichtlich überprüften Rechtsverletzungen geht. Die weitere Speicherung ins Blaue hinein für mögliche zukünftige Rechtsverletzungen ist unzulässig.

Landgericht Hamburg, Beschluss v. 25.11.2010 - Az.: 310 O 433/10
Leitsatz:

1. Der Betreiber eines Internetcafes haftet für die Rechtsverletzungen seiner Kunden, wenn er den Internetzugang nicht mit den erforderlichen Schutzmaßnahmen ausstattet.


2. Ein Streitwert in Höhe von 10.000,- EUR ist für das Bereitstellen und öffentlich Zugänglichmachen eines Filmwerks in einer P2P-Tauschbörse zulässig.

Landgericht Hamburg, Urteil v. 13.08.2010 - Az.: 324 O 145/08
Leitsatz:

Ein Webseitenanbieter, der keine eigenen Inhalte, sondern lediglich eine Suchmaske bereit hält, macht sich die rechtswidrigen Inhalte nicht zu Eigen. Dies gilt vor allem dann, wenn der User nach Eingabe des gesuchten Begriffs auf eine andere, externe Webseite geleitet wird und die Suchergebnisse dort angezeigt werden.

Landgericht Hamburg, Urteil v. 09.12.2010 - Az.: 308 O 321/10
Leitsatz:

Die Festsetzung eines Streitwertes iHv. 10.000,- EUR pro Film bei P2P-Urheberrechtsverstößen ist nicht zu beanstanden.