Urteile nach Gerichten
- Landgericht Hamburg, Beschluss v. 06.05.2011 - Az.: 325 O 196/10
- Leitsatz:
Grundsätzlich sind die Reisekosten eines nicht ortsansässigen Rechtsanwalts nur dann erstattungsfähig, wenn dessen Hinzuziehung tatsächlich notwendig war. Eine Hinzuziehung ist dann ausnahmsweise notwendig, wenn innerhalb eines kurzen Zeitraums eine Vielzahl von Verfahren an verschiedenen Orten geführt wird und diese teilweise inhaltlich zusammenhängen.
- Landgericht Hamburg, Urteil v. 14.09.2006 - Az.: 327 O 441/06
- Leitsatz:
Die Verwendung einer salvatorischen Klausel in den AGB kann einen abmahnfähigen Wettbewerbsverstoß darstellen. Dies gilt zumindest dann, wenn sie so formuliert ist, dass sie den Verbraucher unangemessen benachteiligt und über die Rechtsfolgen im Unklaren lässt.
- Landgericht Hamburg, Urteil v. 02.12.2005 - Az.: 324 O 721/05
- Landgericht Hamburg, Urteil v. 15.02.2005 - Az.: 312 O 844/04
- Landgericht Hamburg, Beschluss v. 07.01.2011 - Az.: 310 O 1/11
- Leitsatz:
Der Urheber des computeranimierten Films "Imagefilm Stuttgart 21" hat einen Anspruch auf Nennung seinem Namens, wenn in einer Nachrichtensendung ein Bild aus diesem Werk gezeigt wird.
- Landgericht Hamburg, Urteil v. 19.08.2010 - Az.: 327 O 332/10
- Leitsatz:
Fehlen im Impressum einer Webseite die Angaben zu dem Vertretungsberechtigten des Unternehmens, das Handelsregister und die entsprechende Handelsregisternummer, so ist diese Impressumsangabe fehlerhaft und wettbewerbswidrig.
- Landgericht Hamburg, Urteil v. 11.03.2011 - Az.: 308 O 16/11
- Leitsatz:
Ein Online-Buchhändler haftet für Urheberrechtsverletzungen in den von ihm vertriebenen Büchern erst ab Kenntnis. Denn ein Buchhändler ist heutzutage lediglich als technischer Verbreiter anzusehen, der mit dem Inhalt des einzelnen Werkes nichts zu tun hat. Eine Vorab-Kontrolle sämtlicher Bücher ist ihm nicht zumutbar.
- Landgericht Hamburg, Urteil v. 13.06.2014 - Az.: 315 O 150/14
- Leitsatz:
Die derzeitige (Stand: Juli 2014) Versandkosten-Angaben bei Google Shopping ist nicht rechtskonform, da (teilweise) die Versandkosten nicht mitangezeigt werden. Die Anzeige von Versandkosten mittels eines Mouse-Over-Effektes ist nicht ausreichend.
- Landgericht Hamburg, Urteil v. 14.01.2011 - Az.: 310 O 116/10
- Leitsatz:
Der Sharehoster Rapidshare haftet als Störer für die Rechtsverletzungen, die durch seinen Dienst begangen werden. Dies gilt zumindest dann, wenn er die ihm zumutbaren Prüfungspflichten verletzt und nicht ausreichend Schutzvorkehrungen vornimmt. Es ist Rapidshare zur Vermeidung von Urheberrechtsverletzungen zumutbar, Webcrawler einzusetzen.
- Landgericht Hamburg, Urteil v. 18.03.2011 - Az.: 310 O 367/10
- Leitsatz:
1. Der urheberrechtswidrige Upload eines Films in einer P2P-Tauschbörse löst einen Schadensersatz von 1.000,- EUR aus.
2. Wird ein Werk von einer IP-Adresse aus zugänglich gemacht, die zum fraglichen Zeitpunkt des Uploads einer Person zugeordnet ist, spricht eine Vermutung, dass diese Person als Täter für die Rechtsverletzung verantwortlich ist. Das einfache Bestreiten reicht nicht aus, diese Vermutung zu erschüttern.

